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| BSG, 03.06.1981 - 3 RK 74/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Mutterschaftsgeld - Leibliche Mutterschaft - Adoption
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 25.10.1979 - S 7 KR 1235/79
- BSG, 03.06.1981 - 3 RK 74/79
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2719
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BSG, 03.06.1981 - 3 RK 74/79
Die Klägerin wird daher durch 5 200 RVG (und die ebenfalls auf die leibliche Mutterschaft abetellenden Vorschriften des MuSchG) nicht ohne sachlich vertretbaren Grund schlechter gestellt als die Personehgruppe der leiblichen Mütter (ständige Rechtsprechung, vgl ua BVerfGE 1, 14, 52; 22, 587, 415;'40, 109, 415 f;… Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 5. Aufl 4975, Anm 2 zu Art. 5 GG; Gröninger/Thomas, Komm zum Mutterschutzgesetz, Anm 2c zu 5 88 MußchG; Zmarzlik, Der Betrieb, 1979.1505.4504, linke Spalte oben).
- LSG Hessen, 23.09.1981 - L 8 KR 394/81
Mutterschaftsurlaub; Väter; Mutterschaftsgeld
Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen das GG (Fortführung von BSG 3 RK 74/79 - 1981-06-3).Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies in seinem Urteil vom 3. Juni 1981 - 3 RK 74/79 - unter Hinweis auf die Initiativen im Rahmen der Beratung zum Entwurf des Gesetzes vom 24. August 1965 (…vgl. schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zur BT-Drucks. IV/3652 vom 23. Juni 1965, S. 9 zu § 200 RVO) für das Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz entschieden.
Der hiernach klar erkennbare Wille des Gesetzgebers des Jahres 1979, u.a. Väter von der Regelung des § 8a MuSchG auszuschließen, läßt keinerlei Raum für eine lückenausfüllende Gesetzesanalogie oder für eine gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung zugunsten des Klägers (vgl. dazu auch Urteil des BSG vom 3. Juni 1981, a.a.O.).
Denn der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nur die willkürlich ungleiche Behandlung von im wesentlichen gleichen Sachverhalten bzw. eine Differenzierung, für die sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht zu erkennen sind (so ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. BVerfGE 1, 264; 4, 7; 37, 167; 40, 109; vgl. auch Urteil des BSG vom 3. Juni 1981, a.a.O.).
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
Kein Mutterschaftsurlaub für Väter
Ebensowenig ist Raum für eine gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung, nachdem gegenüber der Wertung des Gesetzgebers im Jahre 1979, die ihm eine gesetzliche Ausweitung des Mutterschaftsurlaubs auf Väter zu dem damaligen Zeitpunkt als unangebracht erscheinen ließ, keine grundlegende, eine richterliche Rechtsfortbildung erzwingende Änderung eingetreten ist (…vgl. zur gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl. 1983, S. 397 f.; vgl. auch BSG Urteil vom 3. Juni 1981 - 3 RK 74/79 - Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung (USK) 8185). - BSG, 24.11.1983 - 3 BK 36/82 Das Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs steht nach der derzeitigen Gesetzeslage nur der leiblichen Mutter zu; die dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken greifen nicht durch (BSG vom 3.6.1981 3 RK 74/79 =
…">200%20RVO%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 200 RVO Nr. 6;… Urteil des Senats vom 19.10.1983 3 RK 19/82 = SozR 7830 § 13 Nr. 5).
- BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 282/81
Adoptivmutter - Mutterschaftsurlaub - Leibliche Mutter
Diese mit dem Gesetz verfolgte Schutzfunktion rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung von leiblichen Müttern und Adoptivmüttern (so auch für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 RVO BSG Urteil vom 3. Juni 1981 - 3 RK 74/79 - BB 1982, 50 = NJW 1981, 2719). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.01.1982 - 2 A 61/81
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 24 KR 77/09 Bereits mit dem vorangegangenen Urteil vom 03. Juni 1981 - 3 RK 74/79 (abgedruckt in SozR 2200 § 200 Nr. 6 = NJW 1981, 2719) hatte dies das BSG bezogen auf das Mutterschaftsgeld nach § 200 RVO entschieden.
- VG Frankfurt/Main, 15.10.2001 - 9 E 3805/00
§ 4 HMuSchV kann auf Adoptionsmütter nicht analog angewandt werden.
In Übereinstimmung damit hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 03.06.1981 (3 RK 74/79 - FamRZ 1983, 162 f.) entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn Mutterschaftsgeld nur an leibliche Mütter, nicht jedoch an Adoptivmütter gezahlt wird. - SG Neuruppin, 13.01.2009 - S 9 KR 93/08 Die Beklagte führt weiter aus, das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits in seinem Urteil vom 03.06.1981 (3 RK 74/79) deutlich gemacht, dass der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 Reichsversicherungsordnung (RVO) nur bei einer leiblichen Mutter bestehe, in Fällen der Adoption bestehe kein Anspruch.
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