Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 80a Abs 3 S 1 Alt 2 VwGO, § 77 WHG 2009, § 78 Abs 5 S 1 Nr 1 WHG 2009, § 78 Abs 5 S 2 WHG 2009, § 74 Abs 4 WHG 2009
(Keine) Anordnung der sofortigen Vollziehung bei objektiver Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes bei Nachbarrechtsbehelf; drittschützende Wirkung von WHG 2009 § 74 Abs 4 und 5; Berücksichtigung eines Altbestandes bei der Bilanzierung nach WHG 2009 § 78 Abs 5 S 1 Nr 1; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; Drittanfechtungsklage; festgesetztes Überschwemmungsgebiet; HQ 100; Bauverbot; wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung; Hochwasser; Rückhalteraum; Hochwasserrückhaltung; Wasserstand; Hochwasserabfluss; Erhaltungsgebot
- rechtsportal.de
Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; Drittanfechtungsklage; festgesetztes Überschwemmungsgebiet; HQ 100; Bauverbot; wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung; Hochwasser; Rückhalteraum; Hochwasserrückhaltung; Wasserstand; Hochwasserabfluss; Erhaltungsgebot
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine hochwasserrechtlichen Bedenken: Baufreiheit geht vor!
Kurzfassungen/Presse (2)
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung, Bauverbot im festgesetzten Überschwemmungsgebiet
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berücksichtigung des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots bei Baugenehmigung eines Mehrfamilienhauses in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.12.2021 - 9 K 2411/21
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Papierfundstellen
- VBlBW 2023, 210
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20
Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Die Verweisung erfasst Fälle der vorliegenden Art nicht (…vgl. im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.8.1996 - 8 S 1954/96 -, VBlBW 1997, 17 und juris Rn. 2; Beschl. v. 6.5.2020 - 8 S 455/20 -, juris Rn. 18 f.).Umgekehrt kann ein überwiegendes Interesse des durch den Verwaltungsakt Begünstigten grundsätzlich bejaht werden, wenn der eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem Begünstigten gegenüber unbillig wäre ( VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.5.2020 - 8 S 455/20 -, juris Rn. 28 ).
Darüber hinaus gehende Rechtsverletzungen verschaffen dem anfechtenden Dritten grundsätzlich keine im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigende Rechtsposition, weil ihm kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch zukommt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.5.2020 - 8 S 455/20 -, juris Rn. 28 m.w.N.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.03.2016 - 8 B 1341/15 -, DVBl 2016, 714 und juris Rn. 49; jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 3 S 784/14
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für Hochwasserschutzmaßnahmen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Dies ist dann der Fall, wenn die angegriffene behördliche Maßnahme zu einer von dem betroffenen Dritten nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung führt (vgl. Senatsbeschl. v. 23.9.2014 - 3 S 784/14 -, juris Rn. 42 ).Durch einen etwaigen Verstoß gegen § 77 WHG würden die Beigeladenen allenfalls dann in ihren Rechten verletzt, wenn zugleich gegen das wasserrechtliche Rücksichtnahmeverbot verstoßen würde (Senatsbeschl. v. 23.9.2014 - 3 S 784/14 -, juris Rn. 40 ff.).
- VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
Nachbarschützende Wirkung des Bauverbots in festgesetzten Überschwemmungsgebieten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Vor dem Hintergrund des Wortlauts der Neuregelung in § 78 Abs. 5 Satz 2 WHG sowie unter Berücksichtigung des in der Begründung zum Gesetzesentwurf eindeutig zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willens ist somit geklärt, dass dem hochwasserrechtlichen Bauverbot sowie den Ausnahmegenehmigungsvoraussetzungen eine drittschützende Wirkung zukommt (vgl. zum Ganzen BT-Drs. 18/10879 S. 27 f.;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.2.2019 - 15 CS 18.24 -, juris Rn. 59 m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 2.8.2018 - 10 K 266/18 -, juris Rn. 34 ff.;… Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, 56. EL Juli 2021, § 78 WHG Rn. 3, 71).Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass insoweit der auch unter Geltung der früheren Fassung bei Annahme einer drittschützenden Wirkung herangezogene Maßstab, nämlich die Prüfung des hochwasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots, durch die Neufassung der Vorschrift verändert werden sollte ( VG Karlsruhe, Beschl. v. 2.8.2018 - 10 K 266/18 -, juris Rn. 34 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.08.1996 - 8 S 1954/96
Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Anordnung der sofortigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Die Verweisung erfasst Fälle der vorliegenden Art nicht (vgl. im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.8.1996 - 8 S 1954/96 -, VBlBW 1997, 17 und juris Rn. 2;… Beschl. v. 6.5.2020 - 8 S 455/20 -, juris Rn. 18 f.).Denn hierdurch würde die gesetzliche Systematik unterlaufen, wonach der Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung auch und erstmals beim Verwaltungsgericht gestellt werden kann und dieses zur Anordnung der sofortigen Vollziehung ermächtigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.8.1996 - 8 S 1954/96 -, VBlBW 1997, 17 und juris).
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Zu diesem gehört sowohl die Privatnützigkeit als auch die grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand (vgl. zur Bauleitplanung BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 13). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14
Streitwertfestsetzung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Rn. 45 Wie das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat, kommt den amtlichen Sachverständigenaussagen der Fachbehörde für wasserwirtschaftliche Fragen im Verwaltungsprozess grundsätzlich ein hoher Erkenntniswert zu (Senatsurt. v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, juris Rn. 109 m.w.N.;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 -, BayVBl 2012, 47 und juris Rn. 11). - VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Rn. 45 Wie das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat, kommt den amtlichen Sachverständigenaussagen der Fachbehörde für wasserwirtschaftliche Fragen im Verwaltungsprozess grundsätzlich ein hoher Erkenntniswert zu (…Senatsurt. v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, juris Rn. 109 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 -, BayVBl 2012, 47 und juris Rn. 11). - VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
Gerichtliche Abwägung bei der Wendung eines mittelbar betroffenen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Es handelt sich vielmehr um ein Gebiet, das zum Schutz von Leib, Leben und Eigentum seiner Bewohner gerade vor Hochwasser geschützt werden muss (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 10.1.2012 - 4 B 5078/11 -, juris Rn. 46). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 8 B 1341/15
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Darüber hinaus gehende Rechtsverletzungen verschaffen dem anfechtenden Dritten grundsätzlich keine im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigende Rechtsposition, weil ihm kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch zukommt (…vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.5.2020 - 8 S 455/20 -, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.03.2016 - 8 B 1341/15 -, DVBl 2016, 714 und juris Rn. 49; jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.05.2016 - 8 S 703/16
Planungsgebot zur Anpassung eines Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22
Rn. 23 Ergibt die Prüfung des Beschwerdegerichts, dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts dessen Entscheidung - hier die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der sofortigen Vollziehung - nicht rechtfertigt, hat das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach den allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (…Senatsbeschl. v. 5.3.2014 - 9 S 183/14 -, juris Rn. 6 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.5.2016 - 8 S 703/16 -, juris Rn. 7 ff.; jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 5 S 2037/13
Drittschützende Wirkung von Hochwasserschutzvorschriften; bauplanungsrechtliches …
- VGH Bayern, 16.12.2015 - 8 ZB 14.1471
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- OVG Bremen, 28.09.2023 - 1 D 72/22
Drittanfechtung; Flächennutzungsplan; Nachbarklage; Privilegierung; Rotor-In; …
Zwar kommt dem hochwasserrechtlichen Bauverbot und den sonstigen Schutzvorschriften sowie den Ausnahmegenehmigungsvoraussetzungen drittschützende Wirkung zu (…vgl. BT-Drs. 18/10879, S. 27 f.; VGH BW, Beschl. v. 10.08.2022 - 3 S 138/22, juris Rn. 40;… BayVGH, Beschl. v. 06.02.2019 - 15 CS 18.2459, juris Rn. 37).Ihm muss durch den Verstoß ein nicht nur unerheblicher Nachteil drohen bzw. es muss zu einer unzumutbaren Verschärfung der Hochwassergefahren kommen (VGH BW, Beschl. v. 10.08.2022 - 3 S 138/22, juris Rn. 41).
Diesen aus Sicht des Senats ohne Weiteres nachvollziehbaren und überzeugenden Aussagen kommt ein hoher Erkenntniswert zu (vgl. VGH BW, Beschl. v. 10.08.2022 - 3 S 138/22, juris Rn. 45.;… BayVGH, Beschl. v. 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178, juris Rn. 18.).
- BVerwG, 26.02.2026 - 10 C 6.24
Klage gegen Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. ohne Erfolg
Rn. 32 bb) Die vom Verwaltungsgerichtshof unter Berufung auf seinen Beschluss vom 10. August 2022 (- 3 S 138/22 - juris Rn. 65) vertretene Auffassung (UA S. 20 f.), ein Rückgriff auf § 77 WHG sei im Hinblick auf das bestehende Überschwemmungsgebiet ausgeschlossen, weil bei festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Regelung des § 78 WHG lex specialis sei, ist mit Bundesrecht hingegen nicht vereinbar. - VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1270/23
Nachbarklage gegen Flüchtlingsunterkunft im überschwemmungsgefährdeten …
Angesichts dieses Wortlauts ist zwischenzeitlich, anders als noch unter der Geltung des § 78 Abs. 5 WHG a.F. (…vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.11.2013 - 5 S 2037/13 -, NVwZ-RR 2014, 265 = juris Rn. 6 ;… BayVGH, Beschl. v. 16.12.2015 - 8 ZB 14.1471 -, juris Rn. 7), nicht mehr zweifelhaft, ob Nachbarn eines hochwasserrechtlich genehmigten Vorhabens sich grundsätzlich unter Verweis auf einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften gegen dieses wenden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.08.2022 - 3 S 138/22 -, VBlBW 2023, 210 = juris Rn. 40 ).Dies ist dann der Fall, wenn die angegriffene behördliche Maßnahme zu einer für den betroffenen Dritten nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung führt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.08.2022 - 3 S 138/22 -, VBlBW 2023, 210 = juris Rn. 41 ;… Beschl. v. 23.09.2014 - 3 S 784/14 -, NuR 2015, 488 = juris Rn. 42 ).
Dem Betroffenen muss durch den Verstoß gegen die hochwasserrechtlichen Vorschriften ein nicht nur unerheblicher Nachteil drohen bzw. es müsste hierdurch zu einer unzumutbaren Verschärfung ihm drohender Hochwassergefahren kommen ( VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.08.2022 - 3 S 138/22 -, VBlBW 2023, 210 = juris Rn. 41 ;… Rossi, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, 56. Ergänzungslieferung August 2023, § 78 WHG Rn. 74 m.w.N.;… Zloch, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 78 Rn. 50).
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21
Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in …
- VGH Bayern, 10.10.2024 - 8 ZB 24.1358
Berufungszulassungsantrag (erfolglos), wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung, …
Seiner Auffassung nach ist aber jedenfalls ein qualifizierter Nachteil für den betroffenen Dritten erforderlich; es muss sich um einen spürbaren, nicht unerheblichen Nachteil handeln, der diesem nicht mehr zumutbar ist (…s. insbesondere BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 8 CS 18.455 - NVwZ 2018, 1576 = juris Rn. 10; zur neuen Rechtslage vgl. auch BayVGH, B.v. 10.8.2021 - 8 ZB 21.1330 - juris Rn. 10 sowie VGH BW, B.v. 10.8.2022 - 3 S 138/22 - VBlBW 2023, 210 = juris Rn. 40 f.).Rn. 16 Nach Vorstehendem kann im Übrigen auch dahingestellt bleiben, ob bei der Genehmigung das in der baulichen Anlage zu lagernde Holz überhaupt zu berücksichtigen war bzw. ob es im Hinblick auf § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 4 und Abs. 6 WHG (a.F.) einer eigenen Zulassungsentscheidung bedurfte hätte (vgl. zu in einer offenen Garage abgestellten Fahrzeugen nach derzeit geltender Rechtslage VGH BW, B.v. 10.8.2022 - 3 S 138/22 - VBlBW 2023, 210 = juris Rn. 47).
- VG Hamburg, 05.06.2026 - 9 E 9557/25
Kommt ein Schallschutzgutachten für ein komplexes Vorhaben mit vielfältigen …
Dies erfordert einen spürbaren qualifizierten Nachteil, d.h. eine mehr als unerhebliche Verschlechterung der Hochwassersituation, die dem Betroffenen nicht mehr zumutbar ist (…VGH München, Beschl. v. 10.8.2021, 8 ZB 21.1330, juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2022, 3 S 138/22, juris Rn. 41;… Hünnekens, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 109. EL, § 78 WHG, Rn. 52). - VG Oldenburg, 03.01.2023 - 7 B 1645/22
Vorläufiger Rechtsschutz des Begünstigten im Krankenhausplanungsrecht infolge der …
Ist der Verwaltungsakt, dessen sofortige Vollziehbarkeit begehrt wird, allerdings objektiv rechtswidrig, ohne zugleich subjektive Rechte des Dritten zu verletzten, so darf das dem Gesetzmäßigkeitsprinzip verpflichtete Gericht (Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG) die beantragte Vollziehbarkeitsanordnung gleichwohl nicht treffen (vgl. dazu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. August 2022 - 3 S 138/22 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".