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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17, 3 M 38.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13897
OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17, 3 M 38.17 (https://dejure.org/2017,13897)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2017 - 3 S 23.17, 3 M 38.17 (https://dejure.org/2017,13897)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2017 - 3 S 23.17, 3 M 38.17 (https://dejure.org/2017,13897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 104 Abs 13 AufenthG 2004, § 36 Abs 1 AufenthG 2004, § 123 Abs 1 VwGO
    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 104 Abs 13 AufenthG, § 36 Abs 1 AufenthG
    Subsidiär Schutzberechtigter; Minderjährigkeit; Familiennachzug der Mutter; Ausschluss des Nachzugs durch den Gesetzgeber; Verfassungsmäßigkeit; Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Zumutbarkeit, Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 36 Abs. 1, AufenthG § 104 Abs. 13, GG Art. 6, GG Art. 19 Abs. 4, EMRK Art. 8
    Einstweilige Anordnung, Familiennachzug, subsidiärer Schutz, Vorwegnahme der Hauptsache, Visum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (158)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
    Eine solche grundsätzlich unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise dann geboten, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69, 74 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479, 480 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000, InfAuslR 2001, 81).

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 27, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - juris Rn. 32;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 24) hat dies in den von der Antragstellerin genannten Entscheidungen bei Fallgestaltungen angenommen, in denen der Anordnungsanspruch bei Versagung vorläufigen Rechtsschutzes fortschreitend endgültig vereitelt würde.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 27, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - juris Rn. 32;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 24) hat dies in den von der Antragstellerin genannten Entscheidungen bei Fallgestaltungen angenommen, in denen der Anordnungsanspruch bei Versagung vorläufigen Rechtsschutzes fortschreitend endgültig vereitelt würde.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
    Der Verweis der Beschwerde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - (juris) führt hier schon deshalb nicht weiter, weil der Gesetzgeber den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten während eines Zeitraumes von zwei Jahren nicht generell ausgeschlossen hat.
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
    Das Bundesverfassungsgericht (…Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 27, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - juris Rn. 32; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 24) hat dies in den von der Antragstellerin genannten Entscheidungen bei Fallgestaltungen angenommen, in denen der Anordnungsanspruch bei Versagung vorläufigen Rechtsschutzes fortschreitend endgültig vereitelt würde.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
    Eine solche grundsätzlich unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise dann geboten, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69, 74 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479, 480 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000, InfAuslR 2001, 81).
  • VG Berlin, 18.02.2022 - 14 L 15.22

    Corona-Impfung mit Johnson & Johnson: 1x reicht

    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 - und - OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1;… ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - mit seinem Begehren die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • VG Berlin, 11.10.2022 - 1 L 304.22

    Bezirk Mitte muss Aufstellung von Panzerwrack genehmigen

    Begehrt ein Antragsteller - wie hier der Fall - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a., juris Rn. 1; Beschluss der Kammer vom 27. Oktober 2021 - VG 1 L 413/21, BA S. 2-3;… ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123, Rn. 13 ff. m.w.N.).
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