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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,219
OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25 (https://dejure.org/2025,219)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2025 - 3 S 3.25 (https://dejure.org/2025,219)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2025 - 3 S 3.25 (https://dejure.org/2025,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 36a Abs 1 AufenthG, § 32 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 22 AufenthG
    Anspruch von Geschwisterkindern auf Erteilung eines Visums wegen Visumserteilung an die gemeinsamen Eltern

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 36a Abs 1 AufenthG, § 32 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 29 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 22 AufenthG
    Familiennachzug, Kindernachzug, Syrien, subsidiär schutzberechtigte Refrenzperson, Lebensunterhalt, Sicherung, Ausnahmefall, begrenztes Visum der Eltern, Wohnraumerfordernis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2020 - 3 B 38.19

    Familiennachzug der Eltern zum ehemals minderjährigen subsidiär …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Rn. 5 Da die den Eltern der Antragsteller erteilten Visa demnach mit der Volljährigkeit ihres Sohnes zu Recht nicht mehr gültig sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 31/21 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 15 ff.), ist der Zeitraum, während dessen die Eltern im Bundesgebiet im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein werden, hier zeitlich eng begrenzt.

    Nach der Konzeption des Aufenthaltsgesetzes und dem Willen des Gesetzgebers steht den nachgezogenen Eltern eines subsidiär schutzberechtigten Kindes mit dessen Volljährigkeit kein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 17; Beschluss vom 7. Januar 2025 - OVG 3 S 2/25 - juris).

    Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein zukünftiges, den Familiennachzug erlaubendes Aufenthaltsrecht, das von der zunächst erforderlichen Zuerkennung internationalen Schutzes abhängt, grundsätzlich nicht vor dem Abschluss des im Bundesgebiet durchzuführenden Asylverfahrens und - bei subsidiärer Schutzgewährung - dem danach zu durchlaufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren fingiert und bei einem Visumantrag zum Familiennachzug bereits im Vorgriff berücksichtigt werden (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • AG Altötting, 01.03.2021 - 1 C 31/21
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Diese zeitliche Begrenzung des Elternnachzug bis zur Volljährigkeit eines subsidiär schutzberechtigten Kindes verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 31/21 - juris Rn. 11 ff.).

    Rn. 5 Da die den Eltern der Antragsteller erteilten Visa demnach mit der Volljährigkeit ihres Sohnes zu Recht nicht mehr gültig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 31/21 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 15 ff.), ist der Zeitraum, während dessen die Eltern im Bundesgebiet im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein werden, hier zeitlich eng begrenzt.

    Die Familienzusammenführungsrichtlinie und die zu ihrer Umsetzung normierten aufenthaltsrechtlichen Vorschriften sind in Bezug auf das den Eltern der Antragsteller gemäß § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG erteilte Visum nicht anwendbar, denn die Familienzusammenführungsrichtlinie erfasst nach ihrem Art. 3 Abs. 2 Buchst c nicht den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 31/21 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Dies ergibt sich entgegen der Beschwerde hier auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, wonach ein Absehen von der Sicherung des Lebensunterhaltes geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23/18 - juris Rn. 30;… Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 6/11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Dies ergibt sich entgegen der Beschwerde hier auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, wonach ein Absehen von der Sicherung des Lebensunterhaltes geboten sein kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23/18 - juris Rn. 30; Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 6/11 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 3 B 8.18

    Minderjähriger Flüchtling; Nachzug des Vaters; personensorgeberechtigter …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Dies reicht nach der Rechtsprechung des Senats nicht aus, weil es sich nur um eine Übergangslösung und nicht um Wohnraum handelt, der dauerhaft zum Wohnen bestimmt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - OVG 3 B 8.18 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 22.12.2017 - 2 BvR 2801/17

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA: Versagung von Visa für minderjährige …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Diese Rechtsauffassung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 2 BvR 2801/17 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17

    Visum zum Familiennachzug zur Mutter oder zum in der Bundesrepublik lebenden und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein zukünftiges, den Familiennachzug erlaubendes Aufenthaltsrecht, das von der zunächst erforderlichen Zuerkennung internationalen Schutzes abhängt, grundsätzlich nicht vor dem Abschluss des im Bundesgebiet durchzuführenden Asylverfahrens und - bei subsidiärer Schutzgewährung - dem danach zu durchlaufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren fingiert und bei einem Visumantrag zum Familiennachzug bereits im Vorgriff berücksichtigt werden (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - OVG 3 S 47.17 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2025 - 3 S 2.25

    Visum - Syrien - Kindernachzug mit den Eltern - zeitlich begrenztes Visum der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Nach der Konzeption des Aufenthaltsgesetzes und dem Willen des Gesetzgebers steht den nachgezogenen Eltern eines subsidiär schutzberechtigten Kindes mit dessen Volljährigkeit kein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. September 2020 - OVG 3 B 38/19 - juris Rn. 17; Beschluss vom 7. Januar 2025 - OVG 3 S 2/25 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2024 - 3 S 158.24

    Anspruch auf Erteilung eines Visums

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2025 - 3 S 3.25
    Dies ist jedoch ebenso wenig Gegenstand der Beschwerde wie die hier deshalb nicht zu prüfenden Voraussetzungen des § 22 AufenthG, die jedoch nach der neueren Rechtsprechung des Senats ebenfalls nicht erfüllt wären (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2024 - OVG 3 S 158/24 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2025 - 6 S 26.25

    Geschwisternachzug zu einem Geschwisterkind

    Ein Elternteil kümmert sich um das minderjährige Kind in Deutschland - hier die Mutter der Antragsteller zu 2 und 3, die sich bereits in Deutschland aufhält -, während sich der andere Elternteil - hier der im Iran verbliebene Vater - um die weiteren Kinder im Ausland kümmert (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. Dezember 2024 - OVG 3 S 158/24 - juris Rn. 7…, vom 7. Januar 2025 - OVG 3 S 2/25 - juris Rn. 5 und vom 13. Januar 2025 - OVG 3 S 3/25 - juris Rn. 2 ff.).

    Ein solches zukünftiges, den Familiennachzug erlaubendes Aufenthaltsrecht kann grundsätzlich nicht vor dem Abschluss des im Bundesgebiet durchzuführenden Asylverfahrens fingiert und bei einem Visumantrag zum Familiennachzug bereits im Vorgriff berücksichtigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2025 - OVG 3 S 3/25 - juris Rn. 8 mit Verweis auf das diese Rechtsauffassung bestätigende BVerfG…, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 2 BvR 2801/17 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2025 - 3 S 159.25

    Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, besondere Ausgestaltung des …

    Rn. 14 Nachdem der versagende Bescheid der Botschaft Amman auf das nicht erfüllte - zwingende - Wohnraumerfordernis (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2025 - OVG 3 S 3/25 - juris Rn. 11) hingewiesen hatte, machten die Antragsteller mit ihrer Remonstration geltend, sie könnten bis zur Anmietung einer eigenen Wohnung bei Verwandten unterkommen und legten dann erstmalig im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einen Mietvertrag vom 24. Oktober 2025 vor, wonach der Vater der Antragsteller, der sich ebenfalls noch in Syrien aufhält, ab dem 15. Februar 2026 eine 82 qm große Wohnung in Berlin gemietet hat.
  • VG Berlin, 04.09.2024 - 30 L 712.24
    (Leitsätze der Redaktion; a.A:OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.01.2025, OVG 3 S 3/25, VIS Berlin - OVG 3 S 3/25 | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 3. Senat | Beschluss | Anspruch von Geschwisterkindern auf Erteilung eines Visums wegen Visumserteilung an die gemeinsamen ...).
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