Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Beseitigungsanordnung im Fall eines Vorbaus
- Judicialis
BauNVO § 23 Abs. 1; ; BauNVO § 23 Abs. 5; ; LBO § 6 Abs. 1 Satz 1; ; LBO § 6 Abs. 1 Satz 4; ; LBO § 65 Satz 1
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauNVO § 23 Abs. 1, Abs. 5; LBO §§ 6 Abs. 1 Satz 1, Satz 4, 65 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Festsetzung eines bestimmten seitlichen Mindestgrenzabstands "der Hauptgebäude von den Nachbargrenzen" in einem Bebauungsplan als Teilausschlussregelung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mindestabstand des Hauptgebäudes zu Nachbargrenzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfehlerfreies und ermessensfehlerfreies Zustandekommen einer Teilabbruchsanordnung; Anordnung des teilweisen Abbruchs einer formell baurechtswidrigen Anlage; Fortdauernder Widerspruch einer Anlage zu materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften; Verstoß eines ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 1085/05
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1861
- ZfBR 2008, 73 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
Abstandsflächen - Grenzgarage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die dieses Interesse der Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen als im Regelfall; m.a.W. müssen auf dem Nachbargrundstück Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 18.07.1996 - 3 S 76/96 -, vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -).Solche Besonderheiten hat der erkennende Gerichtshof etwa dann in Erwägung gezogen, wenn dem in Rede stehenden Vorhaben auf seiner gesamten Breite/Tiefe eine (gemeinsame) Grenzmauer gegenüberliegt mit der Folge, dass sich keinerlei nachteilige Veränderungen auf dem Nachbargrundstück ergeben (Beschluss vom 25.01.2000, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02
Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Nach § 65 Satz 1 LBO kann der (wie hier) teilweise Abbruch einer Anlage angeordnet werden (Ermessensseite), wenn sie formell baurechtswidrig ist und seit ihrer Errichtung fortdauernd im Widerspruch zu materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht und nicht auf andere Weise (durch nachträgliche Baugenehmigung, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen) rechtmäßige Zustände hergestellt werden können (Tatbestandsseite; vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.06.2003 - 3 S 2436/02 - Sauter, LBO, § 65 RdNr. 22).Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.06.2003 - 3 S 2436/02 -).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die dieses Interesse der Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen als im Regelfall; m.a.W. müssen auf dem Nachbargrundstück Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 18.07.1996 - 3 S 76/96 -, vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -).
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94
Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die dieses Interesse der Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen als im Regelfall; m.a.W. müssen auf dem Nachbargrundstück Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 18.07.1996 - 3 S 76/96 -, vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1997 - A 3 S 76/96
Beamter; Wohnungsbemühungen; Umzugskostenvergütung; Erforderliche Umzugswille; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die dieses Interesse der Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen als im Regelfall; m.a.W. müssen auf dem Nachbargrundstück Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 18.07.1996 - 3 S 76/96 -, vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -). - VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99
Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Zwar stellt der streitige Kellererweiterungs oder -vorbau sowohl nach seinen Ausmaßen als auch nach seiner Beschaffenheit und Nutzung (Abstellen von Gartengeräten und Brennholzlagerung) einen nach § 6 Abs. 1 S. 2 LBO privilegierten Gebäudeteil mit Nebenraum dar (zu den Kriterien eines Nebenraums vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 361/06
Bauverbot und Nutzungsänderung; Befreiungen; Grundzüge der Planung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Auch deswegen ist von einem Grundzug der Planung auszugehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 361/06 -). - VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Wie sich aus § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der BBV vom 07.12.1987 ergibt, die wörtlich mit den entsprechenden Regelungen im ursprünglichen Bebauungsplan übereinstimmen (vgl. §§ 8 Abs. 1 und 7 Abs. 2 der BBV vom 12.08.1969), war es - im maßgeblichen Zeitpunkt der jeweiligen Satzungsbeschlüsse (vgl. dazu Senatsurteil vom heutigen Tag - 3 S 881/06 -) ein durchgängiges Konzept des Plangebers, die Wohnhäuser (Hauptgebäude) ausnahmslos mindestens 4 m von den Nachbargrenzen fernzuhalten, innerhalb dieses Bereichs im wesentlichen nur Garagen und notwendige Stellplätze zuzulassen und dadurch eine großzügige aufgelockerte Bebauung des Plangebiets zu erreichen (…zu diesem über § 23 Abs. 5 Satz 2 zu sichernden Planungsgrundzug vgl. auch Fickert/Fieseler a.a.O § 23 Rn. 22) . - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - 8 S 2388/95
BauNVO § 23 Abs 5 S 2 enthält eine dynamische Verweisung auf das jeweilige …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Im Umfang des jeweiligen Ausschlusses geht der Bebauungsplan dann den landesrechtlichen Bestimmungen als speziellere Vorschrift vor; letztere können nur insoweit ausgenutzt werden, als die aufgrund § 23 Abs. 5 S. 2 BauNVO getroffene Festsetzung dies gestattet (…vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O mit Rechtsprechungshinweisen); maßgeblich für Art und Umfang des Ausschlusses sind dabei die jeweils im Beurteilungszeitpunkt aktuell geltenden landesrechtlichen Vorschriften (dynamische Verweisung, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.09.1995 - 8 S 2388/95 -, BauR 1996, 222). - BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 18.94
Verlust der Eigenschaft als untergeordnete Nebenanlage durch den Anbau an ein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Zum einen ist der streitige Erweiterungsbau Teil des Hauptgebäudes und damit schon keine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO (so in einem vergleichbaren Fall BVerwG, Beschluss vom 14.02.1994 - 4 B 18.94 -, UPR 1994, 263 sowie Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 14 RdNr. 4.11). - VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
Entbehrlichkeit einer Abstandsfläche bei Grenzbebauung im Bereich eines …
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - 3 S 1962/13
Abbruchverfügung für Wochenendhaus; Bebauungszusammenhang; Einschreitenskonzept …
Rn. 26 Ein nach § 65 Satz 1 LBO erforderlicher Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften setzt mit Rücksicht auf den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Bestandsschutz voraus, dass die Anlage nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortdauernd gegen materielles Baurecht verstößt (…BVerwG, Urt. v. 3.5.1988 - 4 C 54.85 - BauR 1988, 576 zum vergleichbaren Landesrecht in Rheinland-Pfalz; Urt. des Senats v. 13.6.2007 - 3 S 39/07 - BauR 2007, 1861; Urt. des Senats v. 16.6.2003 - 3 S 2436/02 - VBlBW 2004, 263; Reichelt/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, S. 1128).Rn. 45 Diese Erfordernis des § 65 Satz 1 LBO gebietet die Prüfung, ob nicht Gesetzesverstöße durch Befreiungen oder Ausnahmen nach geheilt werden können oder ob nicht Nebenbestimmungen oder weniger weitreichende Verfügungen ausreichen (Urt. des Senats v. 13.6.2007 - 3 S 39/07 - BauR 2007, 1861; Urt. des Senats v. 16.6.2003 - 3 S 2436/02 - VBlBW 2004, 263;… Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 6. Aufl., § 65 Rn. 9).
Rn. 47 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Baurechtsbehörde grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Zweck des § 65 Satz 1 LBO und damit rechtmäßig handelt, wenn sie die Beseitigung einer im Widerspruch zum materiellen Baurecht errichteten Anlage anordnet (Urt. des Senats v. 13.6.2007 - 3 S 39/07 - BauR 2007, 1861; Urt. des Senats v. 16.6.2003 - 3 S 2436/02 - VBlBW 2004, 263;… Sauter, LBO für Bad.-Württ., Stand Nov. 2013, § 65 Rn. 44; Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, S. 1139).
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2015 - 3 S 741/15
Beseitigungsanordnung einer genehmigten Anlage - Legalisierungswirkung der …
Ein Einschreiten auf der Grundlage dieser Vorschrift setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Anlage nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und sie seit ihrem Beginn fortdauernd gegen materielles Baurecht verstößt (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.4.2014 - 3 S 1962/13 -juris; Urt. v. 13.6.2007 - 3 S 39/07 - BauR 2007, 1861;… Urt. v. 16.6.2003 - 3 S 2436/02 - VBlBW 2004, 263;… s. auch BVerwG, Urt. v. 3.5.1988 - 4 C 54.85 -BauR 1988, 576 zum vergleichbaren Landesrecht in Rheinland-Pfalz). - VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses
Die Baurechtsbehörde handelt daher grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Zweck des § 65 Satz 1 LBO und damit rechtmäßig, wenn sie die Beseitigung einer im Widerspruch zum materiellen Baurecht errichteten Anlage anordnet (VGH Bad.Württ., Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 -, juris Rn. 47 ; vgl. OVG Thüringen…, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43).
- VG Hamburg, 23.11.2023 - 6 K 2971/21
Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens
Die Verweisung auf die landesrechtlichen Regelungen ist dabei nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dynamisch, d.h. es gilt die im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung geltende Fassung der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.9.1995, 8 S 2388/95, juris Rn. 5; ders., Urt. v. 13.6.2007, 3 S 39/07, juris Rn. 23;… BayVGH, Urt. v. 7.8.2009, 15 B 09.1239, juris Rn. 29;… Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 150. EL Mai 2023, § 23 BauNVO Rn. 50;… Petz, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Aufl. 2022, § 23 Rn. 33;… Schilder, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 23 Rn. 37;… Hornmann, in: BeckOK BauNVO, 34. Ed. 15.7.2023, § 23 Rn. 70). - VG Freiburg, 24.07.2018 - 9 K 6550/17
Bienenunterstand; Imker; Erwerbsimkerei; Landwirtschaftlicher Betrieb; Dienen; …
Die Rechtsprechung hat - gefolgt von der baurechtlichen Literatur - hieraus bislang geschlossen, § 65 Satz 1 LBO setze "mit Rücksicht auf den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Bestandsschutz voraus, dass die Anlage nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortdauernd gegen materielles Baurecht verstößt" (BVerwG, Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 - BauR 1988, 576 zum vergleichbaren Landesrecht in Rheinland-Pfalz; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16.06.2003 - 3 S 2436/02 - VBlBW 2004, 263, vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 - BauR 2007, 1861 …und vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 - juris, Rdnr. 26 ). - VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18
Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung …
Rn. 59 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Baugrenzen einen Grundzug der Planung darstellen können (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - NVwZ-RR 2003, 419; Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 - BauR 2007, 1861); Gleiches gilt für Baulinien. - VG Stuttgart, 27.11.2019 - 15 K 17028/17
Eine in Baden-Württemberg verfügte bauordnungsrechtliche aktive Duldung ist …
Eine solche kann nur dann veranlasst sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, den rechtswidrigen Zustand ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 -, juris, Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2003 - 3 S 2436/02 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 11.04.2002 - 4 C 4/01 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 - 4 B 67.80 - BRS 36 Nr. 93). - VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11
Kleine Gerätehütte im Außenbereich; Abrissverfügung; Anordnung der sofortigen …
Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur dann in Betracht kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, diesen Zustand ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 11.04.2002, NVwZ 2002, 1250, m.w.N.; vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.03.2009, BauR 2009, 1712, und vom 13.06.2007, BauR 2007, 1861;… Urteil der Kammer vom 22.07.2010, a.a.O.). - OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20
Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 / …
Der Umstand, dass durch die Zulassung (nur) bestimmter Anlagen (nur) auf bestimmten Flächen eine sowohl räumlich als auch gegenständlich selektive Steuerung vorgenommen wird, schadet ebenfalls nicht, da ein solches Vorgehen im Rahmen von § 23 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 bzw. § 23 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 BauNVO zulässig ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.6.2007, 3 S 39/07, BauR 2007, 1861, juris Rn. 22 f.;… Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 23 BauNVO Rn. 51 f.;… Petz, a.a.O., § 23 Rn. 31). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 7 A 585/15
Gerichtliche Prüfung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots; Darlegung …
Eine andere Beurteilung ergibt sich des Weiteren nicht aus den zitierten Entscheidungen des OVG Hamburg 2 Bs 26/09 (BRS 74 Nr. 90 = BauR 2009, 1556) und des VGH Mannheim - 3 S 39/07 - (BRS 71 Nr. 122 = BauR 2007, 1861), die in wesentlicher Hinsicht anders gelagerte Sachverhalte betreffen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".