Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 2 VwGO, § 5 Abs 1 PartG
Einstweiliger Rechtsschutz auf Einrichtung eines Kontos bei der Berliner Sparkasse - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 2 VwGO, Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 PartG
Girokonto; politische Partei; Antrag auf einstweilige Anordnung; Zuständigkeit des OVG als Gericht der Hauptsache; Anordnungsgrund (verneint); anderweitiges Konto bei öffentlich-rechtlichem Kreditinstitut; Vorgehen gegen dessen Kündigung vorrangig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01
Zur Kündigung eines NPD-Girokontos
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
Als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BbgSpkG) ist die M… unmittelbar an die Grundrechte gebunden; die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit einer ohne sachgerechten Grund erklärten Kündigung eines Girovertrags wegen Verstoßes gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Willkürverbot (Urteil vom 11. März 2003 - XI ZR 403/01 - BGHZ 154, 146 = NJW 2003, 1658, zit. nach juris, Rn. 14 ff.) dürfte insoweit Anwendung finden. - OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 3 S 141.11
Beschränkung der Raumvergabe an Parteien auf örtliche Veranstaltungen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
Soweit sich die M… in ihrem Schreiben vom 11. April 2012 darauf berufen hat, dass sie Girokonten für andere politische Parteien nur insoweit führe, als es sich um Kreis- oder Ortsverbände der in ihrem Gebiet aktiven politischen Parteien handele, ist immerhin fraglich, ob dieser Gesichtspunkt, der möglicherweise einem Anspruch auf Kontoeröffnung aus Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 GG, § 5 Abs. 1 PartG mit Erfolg entgegengehalten werden könnte (vgl. zur Beschränkung der Raumvergabe an politische Parteien Beschluss des Senats vom 23. November 2011 - OVG 3 S 141.11 -, juris, Rn. 4 f.), oder auch das in § 5 BbgSpkG geregelte Regionalprinzip die Kündigung eines bereits bestehenden Girokontos zu rechtfertigen vermag. - OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 3 N 109.12
Girokonto für Landesverband einer politischen Partei; Beachtung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
Der Zulassungsantrag (OVG 3 N 109.12) ist noch nicht begründet worden; die gesetzliche Begründungsfrist (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) ist noch nicht abgelaufen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - 3 S 140.11
Girokonto; politische Partei; Beschwerde; Anordnungsgrund; kein Wahlkampf; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
Für den Erlass der begehrten, die Hauptsache für die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Rechtsmittel der Antragsgegnerin - insoweit endgültig - vorwegnehmenden einstweiligen Anordnung fehlt es ungeachtet der hohen Bedeutung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr für die Tätigkeit einer politischen Partei (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Februar 2012 - OVG 3 S 140.11 -) jedenfalls derzeit an dem erforderlichen Anordnungsgrund. - BVerwG, 05.01.1972 - VIII CB 120.71
Verfassungsmäßigkeit von Sonderregelungen betreffend für den militärfachlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
Rn. 3 ist der Senat gemäß § 123 Abs. 2 VwGO als Gericht der Hauptsache zuständig, nachdem die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 14. Mai 2012 Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts gestellt hat (…vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., 2010, § 123 Rn. 61, 63, m.w.N.; s.a. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1972 - VIII CB 120.71 - BVerwGE 39, 229, zit. nach juris, Rn. 5 ff.). - VG Berlin, 30.03.2012 - 2 K 118.11
Berliner Sparkasse muss Girokonto für Pro Deutschland einrichten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
Rn. 2 die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, für die Antragstellerin bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto zu den üblichen Bedingungen einzurichten und bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das von der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. März 2012 - VG 2 K 118.11 - eingelegte Rechtsmittel weiter zu führen,. - OVG Berlin, 11.05.2004 - 3 S 57.04
Verpflichtung zur Eröffnung eines Girokontos als Spendenkonto im Wege der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
Es ist der Antragstellerin indessen auch in Ansehung des bereits erstrittenen erstinstanzlichen Urteils zuzumuten, sich zunächst - ggf. unter Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes - um den Erhalt der bestehenden Bankverbindung zu bemühen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2004 - OVG 3 S 57.04 - NJW 2004, 3585).
- VG München, 13.01.2016 - M 7 K 15.2356
Kein Anspruch auf ein Girokonto bei der Sparkasse für einen Dritten
Die der obergerichtlichen Rechtsprechung zugrundeliegende sog. Zwei-Stufentheorie gilt für Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art (…BVerwG, B. v. 29. Mai 1990 - 7 B 30/90 - juris Rn. 4), also auch für Sparkassen (…vgl. auch OVG Hamburg, B. v. 18. April 2002 - 1 So 35/02 - juris Rn. 4 u. B. v. 16. September 2002 - 1 Bs 243/02 - juris 3. Ls; OVG BE-BB, B. v. 28. Mai 2012 - 3 S 42.12 - juris Rn. 4 u. B. v. 20. Februar 2014 - 3 N 109.12 - juris; OVG SH, B. v. 26. Januar 2010 - 2 MB 28/09 - juris; OVG Nds., B. v. 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 - juris). - VG Schleswig, 23.08.2022 - 6 B 24/22
Einstweilige Anordnung zur Eröffnung eines Girokontos
Durch die Eröffnung eines Girokontos durch die Antragsgegnerin würde dem Begehren der Antragstellerin in der Hauptsache für die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren vollumfänglich entsprochen, was zu einer grundsätzlich unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache führen würde (vgl. OVG Berlin-Bbg…, Beschluss vom 7. Mai 2014 - OVG 3 S 25.14 - juris Rn. 2; Beschluss vom 28. Mai 2012 - OVG 3 S 42.12 - juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123 Abs. 2
Antrag auf Einrichtung eines Girokontos für die Tätigkeit einer politischen Partei im einstweiligen Rechtsschutz
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Einrichtung eines Girokontos für die Tätigkeit einer politischen Partei im einstweiligen Rechtsschutz
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2012 - 3 S 42.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01
Zur Kündigung eines NPD-Girokontos
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
Als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BbgSpkG) ist die M_____ unmittelbar an die Grundrechte gebunden; die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit einer ohne sachgerechten Grund erklärten Kündigung eines Girovertrags wegen Verstoßes gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Willkürverbot (Urteil vom 11. März 2003 - XI ZR 403/01 - BGHZ 154, 146 = NJW 2003, 1658 , zit. nach [...], Rn. 14 ff.) dürfte insoweit Anwendung finden. - OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 3 S 141.11
Beschränkung der Raumvergabe an Parteien auf örtliche Veranstaltungen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
Soweit sich die M_____ in ihrem Schreiben vom 11. April 2012 darauf berufen hat, dass sie Girokonten für andere politische Parteien nur insoweit führe, als es sich um Kreis- oder Ortsverbände der in ihrem Gebiet aktiven politischen Parteien handele, ist immerhin fraglich, ob dieser Gesichtspunkt, der möglicherweise einem Anspruch auf Kontoeröffnung aus Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 GG , § 5 Abs. 1 PartG mit Erfolg entgegengehalten werden könnte (vgl. zur Beschränkung der Raumvergabe an politische Parteien Beschluss des Senats vom 23. November 2011 - OVG 3 S 141.11 -, [...], Rn. 4 f.), oder auch das in § 5 BbgSpkG geregelte Regionalprinzip die Kündigung eines bereits bestehenden Girokontos zu rechtfertigen vermag. - OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 3 N 109.12
Girokonto für Landesverband einer politischen Partei; Beachtung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
Der Zulassungsantrag (OVG 3 N 109.12) ist noch nicht begründet worden; die gesetzliche Begründungsfrist (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) ist noch nicht abgelaufen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - 3 S 140.11
Girokonto; politische Partei; Beschwerde; Anordnungsgrund; kein Wahlkampf; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
Für den Erlass der begehrten, die Hauptsache für die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Rechtsmittel der Antragsgegnerin - insoweit endgültig - vorwegnehmenden einstweiligen Anordnung fehlt es ungeachtet der hohen Bedeutung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr für die Tätigkeit einer politischen Partei (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Februar 2012 - OVG 3 S 140.11 -) jedenfalls derzeit an dem erforderlichen Anordnungsgrund. - BVerwG, 05.01.1972 - VIII CB 120.71
Verfassungsmäßigkeit von Sonderregelungen betreffend für den militärfachlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
ist der Senat gemäß § 123 Abs. 2 VwGO als Gericht der Hauptsache zuständig, nachdem die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 14. Mai 2012 Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts gestellt hat (…vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl., 2010, § 123 Rn. 61, 63, m.w.N.; s.a. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1972 - VIII CB 120.71 - BVerwGE 39, 229 , zit. nach [...], Rn. 5 ff.). - VG Berlin, 30.03.2012 - 2 K 118.11
Berliner Sparkasse muss Girokonto für Pro Deutschland einrichten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, für die Antragstellerin bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto zu den üblichen Bedingungen einzurichten und bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das von der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. März 2012 - VG 2 K 118.11 - eingelegte Rechtsmittel weiter zu führen,. - OVG Berlin, 11.05.2004 - 3 S 57.04
Verpflichtung zur Eröffnung eines Girokontos als Spendenkonto im Wege der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 3 S 42.12
Es ist der Antragstellerin indessen auch in Ansehung des bereits erstrittenen erstinstanzlichen Urteils zuzumuten, sich zunächst - ggf. unter Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes - um den Erhalt der bestehenden Bankverbindung zu bemühen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2004 - OVG 3 S 57.04 - NJW 2004, 3585).
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