Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18, 3 M 52.18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 36 Abs 1 AufenthG 2004, Art 19 Abs 1 S 1 BGBEG, § 108 FamFG, Art 10 Abs 3a EGRL 86/2003
Nachzug zum minderjährigen Kind - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 36 Abs 1 AufenthG, Art 19 Abs 1 S 1 BGBEG, § 108 FamFG, Art 10 Abs 3a EGRL 86/2003
Personensorgeberechtigter Elternteil; Sorgerecht; Abstammung; Statut; Statuswechsel; Anordnungsgrund; bevorstehende Volljährigkeit; Flüchtlingsanerkennung und Visumantrag vor Volljährigkeit des Kindes - Informationsverbund Asyl und Migration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.07.2018 - 4 L 150.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18, 3 M 52.18
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (10)
- OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16
Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Der Verweis des Antragstellers auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 - (juris), auf den er seine Annahme stützt, die im Irak begründete Abstammung seiner Tochter bestehe fort, trägt nicht, da nach der Feststellung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 - juris Rn. 9) das Kind, um dessen Abstammung es in jenem Verfahren ging, im Ausland auch keinen nur vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalt begründet hatte und das Fortbestehen einer nach ausländischem Recht wirksam begründeten Abstammung nach Aufenthaltswechsel nicht in Betracht kam.Der Antragsteller ist zwar unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 - (…juris Rn. 12 ff.) der Annahme des Verwaltungsgerichts entgegengetreten, dass eine analoge Anwendung von § 108 FamFG auf Entscheidungen ausländischer Behörden oder Notariate nur in Betracht komme, wenn sie in ihrer Stellung deutschen Gerichten entsprächen, hingegen nicht der weiteren Annahme des Verwaltungsgerichts, Voraussetzung für eine Anerkennung nach § 108 FamFG sei, dass die Entscheidung nach einer erfolgten Sachprüfung eine in dem jeweiligen Verfahren behandelte Rechtsfrage beziehungsweise Rechtsfolge für den Rechtsverkehr verbindlich und abschließend kläre und hierzu Entscheidungen zählten, durch die endgültig über einen Streitgegenstand entschieden werde, sowie Entscheidungen, welche die Rechtslage, insbesondere einen familienrechtlichen Status, gestalteten.
Davon, dass die Beurkundung der Tatsache der Geburt keine Entscheidung im Sinne von § 108 FamFG ist, geht auch das Oberlandesgerichts Celle im Beschluss vom 22. Mai 2017 - 17 W 8/16 - (…juris Rn. 17) aus.
- EuGH, 12.04.2018 - C-550/16
Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. April 2018 - C-550/16 - (…juris Rn. 64) ist Art. 2 Buchst. f in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. EU L 251/12 vom 3. Oktober 2003) aber dahin auszulegen, dass ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als "Minderjähriger" im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.Soweit der Antragsteller den auf Familienzusammenführung gerichteten Visumantrag erst mehr als fünf Monate, nachdem seiner Tochter die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden war, gestellt hat, greift die vom Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - juris Rn. 61) gemachte Einschränkung, dass der Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb einer angemessenen Frist von grundsätzlich drei Monaten ab dem Tag der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen sei, nicht.
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Zwar erlischt der Anspruch auf Nachzug der Eltern zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling nach § 36 Abs. 1 AufenthG der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9/12 - juris Rn. 17) stets in dem Zeitpunkt, in dem das Kind volljährig wird.Hierin hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9/12 - juris Rn. 22) einen den Erlass einer einstweiligen Anordnung begründenden Umstand gesehen, wenn ein Anspruch nach § 36 Abs. 1 AufenthG glaubhaft sei, seine Durchsetzung aber bei Erreichen der Volljährigkeit des Kindes im Verlauf des Hauptsacheverfahrens vereitelt würde.
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Soweit der Antragsteller anführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen grundsätzlich der Wahrung des Kindeswohls diene, lässt er außer Betracht, dass das Bundesverfassungsgericht (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - Rn. 22) bei der Bestimmung der Reichweite des familienbezogenen Schutzanspruchs aus Art. 6 GG und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (…Urteil vom 3. Oktober 2014 - 12738/10 - Jeunesse gegen die Niederlande Rn. 118) mit Blick auf Art. 8 EMRK auch das Alter des Kindes berücksichtigen und bei der nunmehr nahezu volljährigen Tochter des Antragstellers die Notwendigkeit der persönlichen Betreuung auch durch den zweiten Elternteil an Bedeutung verliert. - EGMR, 03.10.2014 - 12738/10
[ENG]
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Soweit der Antragsteller anführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen grundsätzlich der Wahrung des Kindeswohls diene, lässt er außer Betracht, dass das Bundesverfassungsgericht (…Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - Rn. 22) bei der Bestimmung der Reichweite des familienbezogenen Schutzanspruchs aus Art. 6 GG und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Urteil vom 3. Oktober 2014 - 12738/10 - Jeunesse gegen die Niederlande Rn. 118) mit Blick auf Art. 8 EMRK auch das Alter des Kindes berücksichtigen und bei der nunmehr nahezu volljährigen Tochter des Antragstellers die Notwendigkeit der persönlichen Betreuung auch durch den zweiten Elternteil an Bedeutung verliert. - BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Ablehnung des Erlasses einer eA sowie PKH-Ablehnung: Aussetzung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Fast Volljährige sind im Allgemeinen weniger auf ihre Eltern angewiesen als jüngere Minderjährige (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 1758/17 - Rn. 17). - OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Soweit in der Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2004 - 9 UF 153/02 - juris Rn. 28 f.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 13 U 69/98 - juris Rn. 25) ein Statuswechsel ausgeschlossen wird, um Nachteile für das Kind abzuwenden, geht der Antragsteller nicht genügend auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts ein, es sei deutsches Familienrecht anzuwenden, weil es am schnellsten der Tochter des Antragstellers zu einer Mutter - hier der leiblichen Mutter - verhelfe, auf die die Tochter zugreifen könne. - OLG Hamm, 28.03.2012 - 12 UF 295/11
Maßgebliches Recht für die Feststellung der Abstammung eines Kindes; Begriff des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Soweit er gegen die vom Verwaltungsgericht gezogene Folgerung, dass sich die Abstammung seiner Tochter gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB nach deutschem Recht bestimme, einwendet, ihre nach irakischem Recht begründete Abstammung bestehe nach dem Aufenthaltswechsel fort, da sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Irak gehabt habe und sie durch Flucht, nicht durch von vornherein der Geburt nachfolgenden Umzug in das Bundesgebiet gelangt sei, berücksichtigt er nicht hinreichend, dass das Statut wandelbar ist und eine bislang gegebene Abstammung entfallen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2012 - II-12 UF 295/11, 12 UF 295/11 - juris Rn. 19). - OLG Karlsruhe, 30.12.1998 - 13 U 69/98
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Soweit in der Rechtsprechung (OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Juni 2004 - 9 UF 153/02 - juris Rn. 28 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 13 U 69/98 - juris Rn. 25) ein Statuswechsel ausgeschlossen wird, um Nachteile für das Kind abzuwenden, geht der Antragsteller nicht genügend auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts ein, es sei deutsches Familienrecht anzuwenden, weil es am schnellsten der Tochter des Antragstellers zu einer Mutter - hier der leiblichen Mutter - verhelfe, auf die die Tochter zugreifen könne. - RG, 09.11.1912 - V 251/12
Landsee, durchströmt von einem schiffbaren Flusse
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 S 47.18
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. April 2018 - C-550/16 - (…juris Rn. 64) ist Art. 2 Buchst. f in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. EU L 251/12 vom 3. Oktober 2003) aber dahin auszulegen, dass ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als "Minderjähriger" im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.
- VG Berlin, 01.02.2019 - 15 K 936.17
Erteilung eines Visums zum Zweck der Familienzusammenführung
37 Im Ergebnis ist deshalb festzustellen, dass die zitierte Entscheidung des EuGH vom 12. April 2018 für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgibt, dass ein anerkannter Flüchtling, der bereits während des Asylverfahrens volljährig geworden ist, als "Minderjähriger" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 Buchst. a Familienzusammenführungsrichtlinie anzusehen ist (vgl. insoweit auch OVG Berlin-Brandenburg, bereits im Prozesskostenhilfebeschluss vom 26. April 2018 - OVG 3 M 23.18 - im hiesigen Verfahren und insbesondere in den Beschlüssen vom 4. September 2018 - OVG 3 S 47.18/OVG 3 M 52.18 - und vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 -, alle juris;… siehe auch Hruschka, a.a.O.;… Zeitler, a.a.O., Nr. 3.1;…BeckOK AuslR/Tewocht AufenthG § 36 Rn. 4).Wenn es dem minderjährigen Flüchtling nicht zum Nachteil gereichen soll, dass er während des Asylverfahrens volljährig wird, so muss dies erst recht gelten, wenn die Volljährigkeit zu einem noch späteren Zeitpunkt, nämlich erst während des sich anschließenden Verfahrens zur Familienzusammenführung eintritt (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2018, a.a.O).
Der vom 4. Oktober 2016 datierende Antrag auf Erteilung des Visums zum Elternnachzug ist auch innerhalb der vom EuGH statuierten Dreimonatsfrist nach der Flüchtlingsanerkennung vom 15. Juli 2016 gestellt worden; auf die Frage, ob die Frist auch auf die vorliegende Konstellation, bei der der Flüchtling erst im Laufe des Verfahrens zum Familiennachzug volljährig geworden ist, Anwendung findet (dagegen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2018, a.a.O), kommt es hier deshalb nicht an.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 3 B 1.19
EuGH; unionsrechtskonforme Auslegung; Familienzusammenführung; …
Gemessen daran reicht es hier aus, dass der Sohn der Kläger im Zeitpunkt der Visumantragstellung seiner Eltern - nach Abschluss seines Asylverfahrens - weiterhin minderjährig war (vgl. dazu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. April 2018 - OVG 3 S 23.18 -, vom 4. September 2018 - OVG 3 S 47.18 - und vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - jeweils in juris).Unabhängig davon bedarf es dann keiner zeitlichen Begrenzung für die Visumantragstellung, wenn dem Minderjährigen die Flüchtlingseigenschaft noch vor Erreichen der Volljährigkeit zuerkannt worden ist und seine sorgeberechtigten Eltern ebenfalls vor Eintritt der Volljährigkeit einen Antrag auf Familienzusammenführung nach § 36 Abs. 1 AufenthG gestellt haben (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2018 - OVG 3 S 47.18, OVG 3 M 52.18 - juris Rn. 6).
- VG Berlin, 30.01.2019 - 20 K 538.17
Erteilung von Visa zum Zwecke des Familiennachzugs
Sie ist bei der Anwendung des § 36 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigen mit der Folge, dass im Falle des Nachzuges zu einem unbegleiteten Flüchtling für die Frage der Minderjährigkeit auf den Zeitpunkt der Stellung des Asylantrages abzustellen ist (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2018 - OVG 3 M 23.18 -, vom 4. September 2018 - OVG 3 S 47.18/OVG 3 M 52.18 - und vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S. 98.18 -, jeweils in juris;… s. auch Habbe, Familiennachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten Minderjährigen, Asylmagazin 5/2018, S. 149 ff.;… BeckOK AuslR/Tewocht, 20. Auflage, Stand: 1. November 2018, AufenthG § 36 Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 3 B 8.18
Minderjähriger Flüchtling; Nachzug des Vaters; personensorgeberechtigter …
Der von der Beklagten angeführte Automatismus, unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 EMRK könne der zweite Elternteil regelmäßig den Nachzug über § 36 Abs. 2 AufenthG erreichen, dürfte insoweit nicht bestehen, als bei minderjährigen Kindern, die bereits älter sind, die Bedeutung des unmittelbaren Kontakts mit beiden Elternteilen an Bedeutung verliert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2018 - OVG 3 S 47.18, OVG 3 M 52.18 - juris Rn. 4) und die Folgen räumlicher Trennung von einem Elternteil nicht durchweg als "außergewöhnliche Härte" einzustufen sein dürften. - VG Berlin, 12.03.2019 - 12 K 27.18
Familiennachzug, Kindernachzug, Flüchtlingsanerkennung, minderjährig, …
Maßgeblich ist aufgrund dieser Auslegung des EuGH für den Anspruch auf Elternnachzug nach § 36 Abs. 1 AufenthG, der zur Umsetzung des Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Familienzusammenführungsrichtlinie eingeführt wurde (Deutscher Bundestag, BT-Drucksache 16/5065 S. 176), die Minderjährigkeit des Kindes im Zeitpunkt der Stellung seines Asylantrags (VG Berlin…, Urteil vom 30. Januar 2019 - VG 20 K 538.17 V - juris Rn. 22 m.w.N.; VG Berlin…, Urteil vom 1. Februar 2019 - VG 15 K 936.17 V - juris Rn. 27; VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 13 K 341.17 V - S. 8 des Urteilsabdrucks; vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2018 - OVG 3 M 23.18 -, vom 4. September 2018 - OVG 3 S 47.18/OVG 3 M 52.18 - und vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S. 98.18 -, jeweils in juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 S 98.18
Einstweilige Anordnung; Kindernachzug mit Mutter; Visum der Mutter ; Nachzug zum …
Mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. April 2018 (C-550/16 - juris), wonach ein Drittstaatsangehöriger, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als "Minderjähriger" im Sinne des Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86 anzusehen ist (EuGH…, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - juris Rn. 64), spricht aber Überwiegendes dafür, dass die Mutter der Antragstellerin nach ihrer Einreise in das Bundesgebiet trotz zwischenzeitlichen Eintritts der Volljährigkeit ihres Sohnes A. gegenüber der Beigeladenen einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Abs. 1 AufenthG haben wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2018 - OVG 3 S 47.18/OVG 3 M 52.18 - juris Rn. 6;… anders noch Beschluss vom 16. September 2016 - OVG 3 S 42.16 - juris Rn. 6). - VG Berlin, 29.03.2019 - 38 K 27.18
Visum; Voraussetzungen für Elternnachzug zu subsidiär schutzberechtigtem Kind; …
Bei dieser Sachlage kommt es auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegung der Familienzusammenführungsrichtlinie bzw. zum Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht an (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 12. April 2018, Rs. C-550/16, juris; VG Berlin, Urteile vom 1. Februar 2019 - VG 15 K 936.17 V - juris [Sprungrevision anhängig zu BVerwG 1 C 9.19], vom 30. Januar 2019 - VG 20 K 538.17 V - juris …und vom 26. Februar 2019 - VG 13 K 341.17 V - siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12, vom 4. September 2018 - 3 S 47.18 / 3 M 52.18 - juris Rn. 6 …und vom 27. April 2018 - OVG 3 M 23.18 - juris Rn. 5), weil sie nach Vorstehendem nicht auf subsidiär Schutzberechtigte zu übertragen ist. - VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 18.19 Bei dieser Sachlage kommt es auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegung der Familienzusammenführungsrichtlinie bzw. zum Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht an (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 12. April 2018, Rs. C-550/16, juris; VG Berlin, Urteile vom 1. Februar 2019 - VG 15 K 936.17 V - juris [Sprungrevision anhängig zu BVerwG 1 C 9.19], vom 30. Januar 2019 - VG 20 K 538.17 V - juris …und vom 26. Februar 2019 - VG 13 K 341.17 V - siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12, vom 4. September 2018 - 3 S 47.18 / 3 M 52.18 - juris Rn. 6 …und vom 27. April 2018 - OVG 3 M 23.18 - juris Rn. 5), weil sie nach Vorstehendem nicht auf subsidiär Schutzberechtigte zu übertragen ist.
- VG Berlin, 28.01.2021 - 20 K 113.18
Erteilung eines Visums zum Familiennachzug
Maßgeblich ist aufgrund dieser Auslegung des EuGH für den Anspruch auf Elternnachzug nach § 36 Abs. 1 AufenthG, der zur Umsetzung des Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Familienzusammenführungsrichtlinie eingeführt wurde (Deutscher Bundestag, BT-Drucksache 16/5065 S. 176), die Minderjährigkeit des Kindes im Zeitpunkt der Stellung seines Asylantrags (VG Berlin…, Urteil vom 30. Januar 2019 - VG 20 K 538.17 V - juris Rn. 22 m.w.N.; VG Berlin…, Urteil vom 1. Februar 2019 - VG 15 K 936.17 V - juris Rn. 27; VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 13 K 341.17 V - S. 8 des Urteilsabdrucks; vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2018 - OVG 3 M 23.18 -, vom 4. September 2018 - OVG 3 S 47.18/OVG 3 M 52.18 - und vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S. 98.18 -, jeweils in juris). - VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 41.19
Erteilung eines Visums für die Eltern von volljährigen Kindern zum Zweck des …
Bei dieser Sachlage kommt es auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegung der Familienzusammenführungsrichtlinie bzw. zum Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht an (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 12. April 2018, Rs. C-550/16, juris; VG Berlin, Urteile vom 1. Februar 2019 - VG 15 K 936.17 V - juris [Sprungrevision anhängig zu BVerwG 1 C 9.19], vom 30. Januar 2019 - VG 20 K 538.17 V - juris …und vom 26. Februar 2019 - VG 13 K 341.17 V - siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - OVG 3 S 98.18 - juris Rn. 12, vom 4. September 2018 - 3 S 47.18 / 3 M 52.18 - juris Rn. 6 …und vom 27. April 2018 - OVG 3 M 23.18 - juris Rn. 5), weil sie nach Vorstehendem nicht auf subsidiär Schutzberechtigte zu übertragen ist. - VG Berlin, 02.02.2021 - 5 L 14.21
Visa zur gemeinsamen Einreise
- VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 25.19
Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Kindern nach deren …
- VG Berlin, 03.04.2019 - 38 K 26.18
Subsidiär schutzberechtigte Kindern: Kein Recht auf Familie bei Volljährigkeit
- VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 57.19
- VG Berlin, 15.10.2021 - 12 K 79.20
- VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 45.19
Aufenthaltsrecht: Familiennachzug - Volljährigkeit - Zeitpunkt des …
- VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 26.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 - 6 B 10.23
Erteilung von Visa für den Familiennachzug
- VG Berlin, 18.01.2021 - 8 L 18.21
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