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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.10.1998 - 3 S 526/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15828
OVG Sachsen, 14.10.1998 - 3 S 526/98 (https://dejure.org/1998,15828)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.1998 - 3 S 526/98 (https://dejure.org/1998,15828)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 3 S 526/98 (https://dejure.org/1998,15828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 6 Abs. 1; VwGO, § 123 Abs. 1 S. 1; AuslG § 8 Abs. 2 S. 2, § 9 Abs. 3, § 55; AsylVfG § 78, § 80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Asylverfahren; Abschiebung; Einstweilige Anordnung; Sicherung eines Anspruchs; Duldung; Eheschließung; Eheschließungsfreiheit; Deutsche Staatsangehörige

Papierfundstellen

  • DÖV 1999, 610
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 17.09.2024 - 3 B 1689/24

    Beschwerdeausschluss bei Rechtsstreitigkeit über die einstweilige Aussetzung der …

    Während der Hessische Verwaltungsgerichtshof auch in Ansehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts an dem Beschwerdeausschluss für Verfahrensduldungen weiter festgehalten hat (…Senatsbeschluss vom 17. August 2023 - 3 B 1143/23 -, juris Rn. 4 ff. …und vom 7. August 2023 - 3 B 1143/23 -, juris Rn. 4 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 4 B 1953/19 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 19. April 2021 - 6 B 827/21.A -, unveröffentlicht …sowie Beschluss vom 23. August 2018 - 7 D 1498/18.A -, juris Rn. 4 ff.; kritisch: BVerfG…, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 BvR 1478/23 -, juris Rn. 9), hat die Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe ihre Rechtsprechung zur vormaligen Fassung des § 80 AsylG geändert und Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO auf Unterlassung der Abschiebung bzw. auf vorläufige Erteilung einer Duldung als ausländerrechtliche Streitigkeit eingeordnet und von dem für Asylstreitigkeiten geltenden Beschwerdeausschluss ausgenommen (VGH Mannheim, Beschluss vom 14. August 1998 - 9 S 1552/98 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 1998 - 4 B 28/98 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 4 Bs 488/04 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 21. September 1998 - 17 B 402/98 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. November 2003 - 8 ME 189/03 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 3 S 526/98 -, juris; OVG Weimar, Beschluss vom 14. November 1997 - 3 ZEO 1229/97 -, juris).
  • OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00

    Anspruch eines Asylbewerbers auf vorübergehende Duldung wegen eines laufenden …

    Senatsbeschluß vom 29.5.2000 - 3 V 12/00 -, ebenso Beschluß des 9. Senats des OVG Saarlandes vom 15.5.2000 - 9 V 9/00 - Sächsisches OVG, Beschluß vom 14.10.1998 - 3 S 526/98 -, DÖV 1999, 610.

    Senatsbeschluß vom 29.5.2000 - 3 V 12/00 -, für den Sachverhalt, daß noch eine Prüfung unter dem Gesichtspunkt einer Scheinehe sowie einer Prüfung der Echtheit der Unterlagen mit mehrwöchigem Zeitaufwand in Rede stand; ebenso Beschluß des 1. Senats des OVG des Saarlandes vom 18.9.1996 - 1 W 34/96 -, bezogen auf den Sachverhalt, daß eine Legalisierung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Dakar noch ausstand; weiter Beschluß des 9. Senats des OVG des Saarlandes vom 5.5.2000 - 9 V 9/00 - für den Sachverhalt, daß die Heiratspapiere zur Legalisierung erst nach Pakistan übersandt wurden; Sächsisches OVG, Beschluß vom 14.10.1998 - 3 S 526/98 -, DÖV 1999, 610, in dem Fall, daß die Verlobte ihrerseits Mitwirkungshandlungen bei dem Standesbeamten trotz mehrfacher Aufforderung nicht vornahm.

  • VGH Hessen, 05.03.2004 - 12 UZ 3005/03

    Beschwerdeausschluss: Androhung der Vorführung eines Asylbewerbers bei der …

    1998, 75; OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.1998 - 3 M 111/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1998 -17 B 402/98 - Sächs. OVG, 14.10.1998 - 3 S 526/98 -, DÖV 1999, 610; OVG Saarland, 26.11.1998 - 1 V 25/98 - und 22.10.1998 - 1 V 26/98 -) vermag der Senat auch nach erneuter Überprüfung nicht zu folgen (…ebenso Marx, a.a.O., § 80 AsylVfG 6 f.;… nach einer Klärung verlangend Hailbronner, a.a.O., § 80 AsylVfG Rdnr. 8 ff.) Angesichts des Gesetzeswortlauts und der Entstehungsgeschichte erscheint es dem Senat sicher, dass eine andere als die von ihm gewählte weite Auslegung dem vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellten Beschleunigungszweck zuwiderläuft (a.A. aufgrund einer reinen Wortauslegung König, NVwZ 2000, 268).
  • OVG Sachsen, 10.06.2002 - 3 BS 214/02

    D (A), Ausländer, Duldung, beabsichtigte Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, …

    Der Antragsteller hat, wie das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa SächsOVG, Beschl, v. 14.10.1998, DÖV 1999, 610) zutreffend angenommen hat, gegen den Antragsgegner zu 1 nach wie vor keinen durch eine einstweilige Anordnung zu sichernden Anspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 AuslG glaubhaft gemacht ( § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO ), der zur Aussetzung seiner Abschiebung führen könnte.

    Denn er kann - auch bei Vorliegen des Versagungsgrundes nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG - nach § 9 Abs. 3 AuslG eine kurzfristige Betretenserlaubnis für eine Eheschließung im Bundesgebiet erhalten (vgl. SächsOVG, Beschl, v. 14.10.1998, a.a.O.; Beschl, v. 27.03.2002 - 3 BS 98/02 ).

  • OVG Sachsen, 02.09.1999 - 3 S 403/99

    Anordnung einer räumlichen Beschränkung einer Duldung; Ernstliche Zweifel an der …

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  • VG Sigmaringen, 05.06.2001 - 9 K 841/01

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse - abgetauchter Asylbewerber

    Ein Eilverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz, bei welchem der Einzelrichter zuständig wäre (§ 76 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG), liegt nicht vor, wenn ein Ausländer, dem nach erfolglosem Asylverfahren die Abschiebung angedroht wurde, - wie hier - eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Sicherung eines Anspruchs auf eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) nach § 55 AuslG beantragt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 02.12.1997 - A 14 S 3104/97 - OVG Bautzen, DÖV 1999, 610).
  • OVG Sachsen, 05.12.2000 - 3 BS 34/00
    Die dagegen gerichteten Anträge auf Zulassung der Beschwerde, die nicht durch § 80 AsylVfG ausgeschlossen sind, obgleich den Antragstellern die Abschiebung in asylrechtlichen Verfahren angedroht wurde (SächsOVG, Beschl. v. 14.10.1998, 3 S 526/98), sind zulässig,zumal insbesondere das Vorbringen der Antragsteller dem Darlegungserfordernis nach § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO entspricht.
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