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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 3 S 55.16, 3 M 79.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32972
OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 3 S 55.16, 3 M 79.16 (https://dejure.org/2016,32972)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2016 - 3 S 55.16, 3 M 79.16 (https://dejure.org/2016,32972)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2016 - 3 S 55.16, 3 M 79.16 (https://dejure.org/2016,32972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 32 Abs 1 AufenthG, § 36 Abs 1 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 4 Abs 1 AsylVfG
    Erteilung eines Visums zum Nachzug

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 32 Abs 1 AufenthG, § 36 Abs 1 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 4 Abs 1 AsylVfG
    Kindernachzug; Somalia; Mutter im Bundesgebiet; minderjähriger Sohn mit subsidiärem Schutz; Sicherung des Lebensunterhaltes; Ausnahme; Bleiberecht der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 3 S 55.16
    Dies zeigt sich auch darin, dass das Aufenthaltsgesetz den nachgezogenen Eltern mit Erreichen der Volljährigkeit des als Flüchtling im Bundesgebiet lebenden Kindes grundsätzlich kein eigenständiges Aufenthaltsrecht eröffnet (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 12 und Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 3 S 55.16
    Ob bei Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgaben die Verweigerung eines Visums unverhältnismäßig ist, hängt vor allem davon ab, welche Folgen diese Entscheidung für das Wohl der zur Kernfamilie gehörenden Kinder hat und ob die Familie darauf verwiesen werden kann, die angestrebte familiäre Lebensgemeinschaft in dem gemeinsamen Herkunftsland zu führen, oder ob dem Hindernisse oder sonstige erhebliche Belange der Familie entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 3 S 55.16
    Anders als die Beschwerde meint, ist den zuständigen Behörden insoweit im Übrigen kein Ermessen eingeräumt (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3/08 - juris Rn. 10, 14 = NVwZ 2009, 1239).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2016 - 3 S 42.16

    Vorläufiger Rechtsschutz gerichtet auf Erteilung eines Visums; Kindernachzug in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 3 S 55.16
    Allerdings dürfen Aufenthaltszweck und Aufenthaltsdauer des im Bundesgebiet lebenden Elternteils dann berücksichtigt werden, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und es um die Frage geht, inwieweit ein atypischer Fall zu bejahen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. September 2016 - OVG 3 S 42.16 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 3 S 98.16

    Visum zum Kindernachzug; gemeinsame Einreise mit den Eltern; Sicherung des …

    Die Beantwortung der Frage, ob beim Kindernachzug ausnahmsweise von dem Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung abgesehen werden kann, richtet sich in Fällen wie dem vorliegenden neben der Situation im Herkunftsland u.a. nach dem Zweck der den Eltern erteilten Aufenthaltserlaubnis und ihrem weiteren, einen Kindernachzug vermittelnden (sicheren) Bleiberecht im Bundesgebiet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 3; Beschluss vom 16. September 2016 - OVG 3 S 42.16 - juris).

    Auch insoweit wird deutlich, dass ein etwaiges Aufenthaltsrecht infolge eines Asylverfahrens grundsätzlich nicht vor dessen Abschluss fingiert werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 6).

  • VG Berlin, 30.01.2019 - 20 K 538.17

    Erteilung von Visa zum Zwecke des Familiennachzugs

    Auch der Zweck der den Eltern erteilten Aufenthaltserlaubnis und ihrem weiteren, einen Kindernachzug vermittelnden (sicheren) Bleiberecht im Bundesgebiet ist zu berücksichtigen (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 -, juris Rn. 4; und vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 3 S 106.16

    Nachzug der Mutter zum minderjährigen Flüchtling aus dem Irak

    Die Beantwortung der Frage, ob beim Kindernachzug ausnahmsweise von dem Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung abgesehen werden kann, richtet sich in Fällen wie dem vorliegenden neben der Situation im Herkunftsland u.a. nach dem Zweck der den Eltern erteilten Aufenthaltserlaubnis und ihrem weiteren, einen Kindernachzug vermittelnden (sicheren) Bleiberecht im Bundesgebiet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 3; Beschluss vom 16. September 2016 - OVG 3 S 42.16 - juris).

    Auch insoweit wird deutlich, dass ein etwaiges Aufenthaltsrecht infolge eines Asylverfahrens grundsätzlich nicht vor dessen Abschluss fingiert werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 S 98.18

    Einstweilige Anordnung; Kindernachzug mit Mutter; Visum der Mutter ; Nachzug zum …

    Im Übrigen ist zwar für die Frage eines (sicheren) Bleiberechts des den Anspruch auf Kindernachzug vermittelnden Elternteils - hier der Mutter der Antragstellerin - der Ausgang eines erst noch durchzuführenden Asylverfahrens von den insoweit unzuständigen Ausländerbehörden oder Auslandsvertretungen der Antragsgegnerin grundsätzlich nicht zu prognostizieren oder vorwegzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 98.16 - juris Rn. 7; Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2017 - 3 S 9.17

    Familiennachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten

    Rn. 5 Soweit die Antragsteller - über den erstinstanzlich formulierten Antrag hinaus, aber in Übereinstimmung mit dem am 30. Dezember 2016 bei der Botschaft der Antragsgegnerin in Beirut gestellten Visumantrag - sich in der Beschwerdebegründung auch (für die volljährige Antragstellerin zu 5 ausschließlich) auf § 36 Abs. 2 AufenthG berufen, ist ein Nachzugsanspruch zu dem Sohn bzw. Bruder H... schon nach § 104 Abs. 13 AufenthG bis zum 16. März 2018 nicht gegeben (vgl. Beschluss des Senats vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16/OVG 3 M 79.16 - juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 23.01.2017 - 2 L 542.16

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug (hier: Wohnraumerfordernis)

    Auch insoweit wird deutlich, dass ein etwaiges Aufenthaltsrecht infolge eines Asylverfahrens grundsätzlich nicht vor dessen Abschluss fingiert werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 3 S 47.17

    Visum zum Familiennachzug zur Mutter oder zum in der Bundesrepublik lebenden und …

    Auch insoweit wird deutlich, dass ein Aufenthaltsrecht, das als Folge des Asylverfahrens etwaig erteilt wird, grundsätzlich nicht vor dessen Abschluss fingiert werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16 - juris Rn. 6 …und vom 22. Dezember 2016 - OVG 3 S 106.16 - juris Rn. 7 f.).
  • VG Berlin, 02.11.2016 - 4 L 326.16

    Vorläufiger Rechtsschutz; Flüchtlingsanerkennung eines palästinensischen …

    Die klare Gesetzeslage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 3 S 55.16, OVG 3 M 79.16 -, Rn. 6, juris) bietet auch keinen Ansatzpunkt, Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm (…BVerfG, a.a.O., Rn. 49) bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren im Sinne des Antragstellers zu berücksichtigen.
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