Rechtsprechung
| LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 05.11.2014 - 2 Ca 214/14
- LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09
Bestimmtheit einer Feststellungsklage
Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14
Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. z. B. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 12, AP Nr. 55 zu § 253 ZPO, mit weiteren Nachweisen).Streitgegenstand und Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13, AP Nr. 55 zu § 253 ZPO;… BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 -Rn. 11, AP Nr. 3 zu § 253 ZPO, jeweils mit weiteren Nachweisen), so dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (§ 322 ZPO).
Dabei ist für das Verständnis eines Klageantrages nicht am buchstäblichen Wortlaut der Antragsfassung zu haften und das Gericht ist gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit dahin auszulegen, dass eine Sachentscheidung über sie ergehen kann (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13, AP Nr. 55 zu § 253 ZPO;… BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP Nr. 50 zu § 253 ZPO, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf …
Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14
Insoweit weist sie darauf hin, dass nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - allein die Verknüpfung eines festen Eurobetrages mit einer bestimmten Tarifgruppe in der Regel als dynamische Bezugnahme auszulegen sei.Umgekehrt würde ein redlicher Arbeitgeber, wenn er die von ihm gestellten Klauseln nicht so verstanden wissen wollte, die Bezugnahme auf tarifliche Ansprüche unterlassen und deutlich zum Ausdruck bringen, dass er nicht "nach Tarif zahlen will (i.d.S. bereits BAG 13. Februar 2013 -5 AZR 2/12- Rn. 16ff, DB 2013, 2030 [BAG 13.02.2013 - 5 AZR 2/12] ).
- BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
Bestimmtheit des Streitgegenstandes
Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14
Streitgegenstand und Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (…BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13, AP Nr. 55 zu § 253 ZPO; BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 -Rn. 11, AP Nr. 3 zu § 253 ZPO, jeweils mit weiteren Nachweisen), so dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (§ 322 ZPO).Dabei ist für das Verständnis eines Klageantrages nicht am buchstäblichen Wortlaut der Antragsfassung zu haften und das Gericht ist gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit dahin auszulegen, dass eine Sachentscheidung über sie ergehen kann (…BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13, AP Nr. 55 zu § 253 ZPO; BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP Nr. 50 zu § 253 ZPO, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14
Dies gilt jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die vertragliche Klausel in einem "Neuvertrag" enthalten ist, der nach dem 01.01.2002 abgeschlossen wurde und die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist (…vgl. z. B. ErfK/Franzen, 15. Aufl., § 3 TVG, Rn. 36ff; BAG 22. April 2009 -4 ABR 14/08- Rn. 18, BAGE 130, 286 = NZA 2009, 1286;… BAG 22. Oktober 2008 -4 AZR 793/07- Rn. 20ff, BAGE 128, 185 = DB 2009, 962, jeweils mwN.). - BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07
Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten …
Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14
Dies gilt jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die vertragliche Klausel in einem "Neuvertrag" enthalten ist, der nach dem 01.01.2002 abgeschlossen wurde und die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist (…vgl. z. B. ErfK/Franzen, 15. Aufl., § 3 TVG, Rn. 36ff;… BAG 22. April 2009 -4 ABR 14/08- Rn. 18, BAGE 130, 286 = NZA 2009, 1286; BAG 22. Oktober 2008 -4 AZR 793/07- Rn. 20ff, BAGE 128, 185 = DB 2009, 962, jeweils mwN.). - BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung
- LAG Hamburg, 06.12.2017 - 2 Sa 58/17
Feststellungsantrag - Anwendung Tarifvertrag für den Einzelhandel in Hamburg auf …
Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 11. November 2015 - 3 Sa 1835/14 -) sei auszuführen, dass die Parteien in Ziffer 2 des Arbeitsvertrages und in der dort angeführten Tarifgruppe keine konstitutive Vereinbarung hinsichtlich der Eingruppierung getroffen, sondern lediglich eine "Wissenserklärung" im Hinblick auf die damals aus ihrer Sicht zutreffende Tarifgruppe vorgenommen hätten.Umgekehrt würde ein redlicher Arbeitgeber, wenn er die von ihm gestellten Klauseln nicht so verstanden wissen wollte, die Bezugnahme auf tarifliche Ansprüche unterlassen und deutlich zum Ausdruck bringen, dass er nicht "nach Tarif" zahlen will (ebenso: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 3 Sa 1835/14 -, Rn. 38, juris m.w.N.).
Dies gilt jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die vertragliche Klausel in einem "Neuvertrag" enthalten ist, der nach dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurde und die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist zahlen will (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 3 Sa 1835/14 -, Rn. 38, juris).
- LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
Feststellungsklage - Anwendung von Tarifverträgen für den Einzelhandel in Hamburg …
Umgekehrt würde ein redlicher Arbeitgeber, wenn er die von ihm gestellten Klauseln nicht so verstanden wissen wollte, die Bezugnahme auf tarifliche Ansprüche unterlassen und deutlich zum Ausdruck bringen, dass er nicht "nach Tarif" zahlen will (ebenso: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 3 Sa 1835/14 -, Rn. 38, juris m.w.N.)..Dies gilt jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die vertragliche Klausel in einem "Neuvertrag" enthalten ist, der nach dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurde und die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist zahlen will (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 3 Sa 1835/14 -, Rn. 38, juris)..
- LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
Umgekehrt würde ein redlicher Arbeitgeber, wenn er die von ihm gestellten Klauseln nicht so verstanden wissen wollte, die Bezugnahme auf tarifliche Ansprüche unterlassen und deutlich zum Ausdruck bringen, dass er nicht "nach Tarif" zahlen will (so Hessisches LAG, Urt. v. 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14 - juris, Rn. 38 unter Verweis auf BAG, Urt. v. 13.02.2013 - 5 AZR 2/12 - juris, Rn. 16 ff.). - ArbG Hamburg, 19.07.2017 - 22 Ca 373/16
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat in einem gleichgelagerten Fall aber bereits mit Recht festgestellt, dass eine Auslegung von Ziff. 14 des Anstellungsvertrags der Parteien eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge für den Einzelhandel ergibt und daher auch nach Verbandsaustritt der Beklagten die Tariflohnerhöhungen in 2013 und den Folgejahren an die Klägerin weiterzugeben waren (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 11.11.2015, Az: 3 Sa 1835/14)..
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