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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6900
LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14 (https://dejure.org/2015,6900)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.03.2015 - 3 Sa 400/14 (https://dejure.org/2015,6900)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. März 2015 - 3 Sa 400/14 (https://dejure.org/2015,6900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 79 Abs 1 S 3 BetrVG, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis - Einsicht in Rechtsanwaltsunterlagen

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Betriebsratsmitglied, Kündigung, außerordentlich, Auslauffrist, Rechtsberatung, Unterlagen, Einsichtnahme, Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis

  • IWW

    § 79 Abs. 1 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB, § 103 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 79 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 15 KSchG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Einzelbetriebsrats wegen Weitergabe von Rechtsanwaltsrechnungen und Zeiterfassungsunterlagen an ein Betriebsratsmitglied eines anderen Konzernunternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens: Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt eine fristlose Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens - Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt eine fristlose Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung bei Weiterleitung von Kanzleirechnungen an Betriebsrat von anderem Konzernunternehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine fristlose Kündigung trotz Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung bei Weiterleitung von Kanzleirechnungen an Betriebsrat von anderem Konzernunternehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtliche Kündigung wegen Weitergabe sensibler Daten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung trotz Weitergabe von Unterlagen an Betriebsrat des Schwesterunternehmens nicht gerechtfertigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats kann unwirksam sein

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Weitergabe von Unterlagen an Betriebsrat eines Schwesterunternehmens - Kündigung unwirksam

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Weitergabe vertraulicher Unterlagen durch Betriebsratsmitglied - ein fristloser Kündigungsgrund?

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Erfüllen Zugriffsrechte auf HCM-Systeme die Informations- und Unterrichtungspflichten nach dem BetrVG?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens unwirksam - Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Einzelbetriebsrats wegen Weitergabe von Rechtsanwaltsrechnungen und Zeiterfassungsunterlagen an ein Betriebsratsmitglied eines anderen Konzernunternehmens

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Weitergabe vertraulicher Unterlagen durch Betriebsratsmitglied - (k)ein fristloser Kündigungsgrund?!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07

    Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14
    Mit Rücksicht auf die besondere Konfliktsituation, in der sich das Betriebsratsmitglied befindet, ist die außerordentliche Kündigung aber nur gerechtfertigt, wenn unter Anwendung eines besonders strengen Maßstabs das pflichtwidrige Verhalten auch als schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu werten ist (BAG vom 23.10.2008 - 2 ABR 59/07 - zitiert nach Juris Rz. 19 m.w.N.).

    Auch bei Betriebsratsmitgliedern kann bei Vorliegen einer schwerwiegenden Verletzung in Form der Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen je nach Einzelfallsituation bei gleichzeitiger Verletzung der arbeitsvertraglichen und der betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten eine fristlose außerordentliche Kündigung u. U. gerechtfertigt sein, wenn neben dem Vorhandensein einer Pflichtverletzung die Gefahr zukünftiger weiterer vergleichbarer Pflichtverletzungen besteht und darüber hinaus das Arbeitsverhältnis fortbestehend und in die Zukunft wirkend belastet ist (BAG vom 23.10.2008 - 2 ABR 59/07 - zitiert nach Juris Rz. 27).

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber dem nach § 15 KSchG geschützten Personenkreis unzulässig (…BAG vom 17.01.2008 - 2 AZR 821/06 - zitiert nach Juris Leitsatz und Rz. 26; BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 587/08).
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14
    Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf den technischen Betriebsablauf, insbesondere Herstellung und Herstellungsverfahren; Geschäftsgeheimnisse betreffen den allgemeinen Geschäftsverkehr des Unternehmens (BAG vom 15.12.1987 - 3 AZR 474/86, zitiert nach Juris Rz. 26 m.w.N.).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, wenn dieser an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat (BAG vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, zitiert nach Juris Rz. 25 m.w.N.).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber dem nach § 15 KSchG geschützten Personenkreis unzulässig (BAG vom 17.01.2008 - 2 AZR 821/06 - zitiert nach Juris Leitsatz und Rz. 26; BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 587/08).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14
    Die Verschwiegenheitspflicht soll das Unternehmen bei seiner Teilnahme am Wirtschaftsverkehr schützen (BAG vom 11.07.2000 - 1 ABR 43/99, zitiert nach Juris Rz. 67).
  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14

    Eine beabsichtigte außerordentliche Kündigung gegenüber einem …

    b) Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 4. März 2015 - 3 Sa 400/14 - LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]; Müller BB 2013, 2293).
  • ArbG Solingen, 25.07.2024 - 3 Ca 467/24

    Außerordentliche Kündigung, Rücksichtnahmepflicht

    Ferner gehört zu den Nebenpflichten die Verschwiegenheitspflicht (LAG Schleswig-Holstein v. 04.03.2015 - 3 Sa 400/14, juris Rn. 30).
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