Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2019 - 3 Sa 425/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 51 Abs 2 ArbGG, § 141 Abs 3 S 2 ZPO, § 141 Abs 3 S 3 ZPO
Zweites Versäumnisurteil - unzureichende Sachverhaltsaufklärung durch Vertreter - Nichterscheinen der Partei - IWW
§ 247 BGB, § ... 51 Abs. 2 ArbGG, § 141 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 2 lit. d ArbGG, § 345 ZPO, § 51 Abs. 1 Satz 1, 2 ArbGG, § 141 Abs. 2, 3 ZPO, § 141 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 141 Abs. 3 Satz 2, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 51
Uninformierter Vertreter gilt als nicht erschienen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 12.11.2018 - 2 Ca 991/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2019 - 3 Sa 425/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2019 - 3 Sa 425/18
Der Sachverhalt, der die Zulässigkeit der Berufung rechtfertigen soll, muss vollständig in der Berufungsinstanz vorgetragen werden (BGH 22.03.2007 NJW 2007, 2047). - BGH, 20.12.2010 - VII ZB 72/09
Versäumnisverfahren: Terminsbestimmung zur mündlichen Verhandlung vor …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2019 - 3 Sa 425/18
Rn. 38 Daraus folgt, dass das Fehlen einer Säumnis oder die Schuldlosigkeit daran in der Berufungsbegründung schlüssig dargelegt werden müssen (BGH 20.12.2010 NJW 2011, 928) ansonsten ist die Berufung unzulässig (BGH 06.10.2011 - IX ZB 149/11). - BGH, 06.10.2011 - IX ZB 149/11
Säumnisverfahren: Zulässigkeit der auf einen Restitutionsgrund gestützten …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2019 - 3 Sa 425/18
Rn. 38 Daraus folgt, dass das Fehlen einer Säumnis oder die Schuldlosigkeit daran in der Berufungsbegründung schlüssig dargelegt werden müssen (BGH 20.12.2010 NJW 2011, 928) ansonsten ist die Berufung unzulässig (BGH 06.10.2011 - IX ZB 149/11). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.1985 - 1 Ta 70/85
Persönlichen Erscheinens ; Anwaltsverschulden; Prozeßbevollmächtigter ; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2019 - 3 Sa 425/18
Rn. 49 Denn die Sachkunde des Vertreters muss zwar nicht notwendig auf eigenen unmittelbaren Wahrnehmungen beruhen; die gründliche Information durch die Partei kann genügen (LAG Rhld.-Pf. 19.04.1985 - 1 Ta 70/83, LAGE § 51 ArbGG 1979 Nr. 2).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2020 - 6 Sa 226/19
Unzulässige Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - Nichtverhandeln - …
Die Berufungsmöglichkeit aus § 64 Abs. 2 lit. d ArbGG ist damit zwar nicht versperrt; sie unterliegt jedoch besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen ( LAG Rheinland-Pfalz 08. April 2019 - 3 Sa 425/18 - Rn. 37 ; mwN, zitiert nach juris)..Rn. 24 a) Die Berufungsbegründung muss darauf gestützt werden, dass eine schuldhafte Säumnis nicht vorgelegen habe, denn in dieser Variante dient die Berufung der Kontrolle des Verfahrens beim Erlass eines 2. Versäumnisurteils ( LAG Rheinland-Pfalz 08. April 2019 - 3 Sa 425/18 - Rn. 37 ;… aaO). Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach § 64 Abs. 2 Buchst. d ArbGG setzt daher die schlüssige Darlegung voraus, ein Fall der Säumnis habe nicht vorgelegen (…vgl. zu § 514 Abs. 2 ZPO: BGH 20. Dezember 2010 - VII ZB 72/09 - Rn. 9, zitiert nach juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2020 - 6 Sa 227/19
Unzulässige Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - Nichtverhandeln - …
Die Berufungsmöglichkeit aus § 64 Abs. 2 lit. d ArbGG ist damit zwar nicht versperrt; sie unterliegt jedoch besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen ( LAG Rheinland-Pfalz 08. April 2019 - 3 Sa 425/18 - Rn. 37 ; mwN, zitiert nach juris)..Rn. 22 a) Die Berufungsbegründung muss darauf gestützt werden, dass eine schuldhafte Säumnis nicht vorgelegen habe, denn in dieser Variante dient die Berufung der Kontrolle des Verfahrens beim Erlass eines 2. Versäumnisurteils ( LAG Rheinland-Pfalz 08. April 2019 - 3 Sa 425/18 - Rn. 37 ;… aaO). Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach § 64 Abs. 2 Buchst. d ArbGG setzt daher die schlüssige Darlegung voraus, ein Fall der Säumnis habe nicht vorgelegen (…vgl. BGH 20. Dezember 2010 - VII ZB 72/09 - Rn. 9, zitiert nach juris).
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