Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 74b StGB
Rechtsfehlerhafte Sicherungseinziehung eines zur Begehung oder Vorbereitung der abgeurteilten Taten verwendeten Telefons - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vermögensabschöpfung in Strafsachen: Tenorierung einer Einziehungsanordnung bei Gesamtschuldnerschaft der Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 73 StGB, § 73c StGB, § 267 StPO
Vermögensabschöpfung in Strafsachen: Tenorierung einer Einziehungsanordnung bei Gesamtschuldnerschaft der Angeklagten - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Einziehung des Wertes von Taterträgen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.11.2020 - 7 KLs 8/20
- BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die …
Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
Denn auch die Sicherungseinziehung setzt voraus, dass es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder 2 StGB handelt, mithin um Tatprodukte, Tatmittel oder Tatobjekte (BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NZV 2021, 471 Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris), eine Einziehung mit Strafcharakter gemäß § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB). - BGH, 09.03.2021 - 3 StR 197/20
Sicherungseinziehung von in fremdem Eigentum stehenden Tatmitteln
Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
Denn auch die Sicherungseinziehung setzt voraus, dass es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder 2 StGB handelt, mithin um Tatprodukte, Tatmittel oder Tatobjekte (…BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NZV 2021, 471 Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris), eine Einziehung mit Strafcharakter gemäß § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB). - BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Hinderung der …
Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
Die Strafkammer hätte allerdings den konkreten Gegenstand, mithin das sichergestellte Bargeld, und nicht einen entsprechenden Wertersatz einziehen müssen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 3 mwN).
- BGH, 30.06.2021 - 3 StR 153/21
Subsidiarität der erweiterten Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
Nach Überzeugung des Landgerichts stammte das Geld aus illegalen Quellen, es hat sich jedoch keiner konkreten Straftat zuordnen lassen (zum Vorrang der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB s. etwa BGH, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 3 StR 153/21, juris Rn. 9 mwN). - BGH, 25.08.2021 - 3 StR 100/21
Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
Der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es dabei nicht (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11 mwN). - BGH, 21.03.2011 - 4 StR 43/11
Entfallen einer Einziehungsanordnung
Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
"Soweit die ... weiteren Gegenstände eingezogen wurden, ist den Urteilsgründen weder zu entnehmen, in wessen Eigentum diese standen (zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 21. März 2011 - 4 StR 43/11, BeckRS 2011, 7096) noch inwiefern diese - insbesondere das Handtuch - als Tatmittel zum Einsatz kamen oder zumindest kommen sollten.
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20
Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems …
Deshalb kann gleichfalls dahingestellt bleiben, ob - wie der Generalbundesanwalt in seinen Zuschriften ausgeführt hat - zudem die Voraussetzungen einer Sicherungseinziehung gemäß § 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB vorliegen, weil die Gefahr bestehe, dass die - als Tatmittel verwendeten (…vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 6; vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, juris Rn. 8) - Gelder, gelangten sie an die Angeklagten zurück, von diesen in Umsetzung ihrer den Einzahlern gemachten Zusagen den als Zahlungsempfängern angegebenen Personen im Rahmen einer erneuten Straftat des Hawala-Bankings doch noch übermittelt werden (vgl. insofern auch BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris, die Voraussetzungen einer Sicherungseinziehung gemäß § 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB bejahend für den Fall von Geldtransfers durch einen PKK-Funktionär). - BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …
Unabhängig davon betrifft im Fall der Sicherungseinziehung die Anordnung den Tatbeteiligten als (letzten) Inhaber der Sachherrschaft über das Cannabis, das im Sinne von § 74b Abs. 1 StGB gefährlich ist (…vgl. Fischer/Lutz, StGB, 72. Aufl., § 74b Rn. 5, 8a; allgemein zu dieser Norm BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, wistra 2022, 292 Rn. 8; vom 25. August 2021 - 3 StR 44/21, NStZ-RR 2022, 12 f.;… vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f.). - BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22
Einziehung von Tatmitteln bei schuldlos Handelnden
Dies ist aber Voraussetzung sowohl für eine Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB als auch für eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 27 f. mwN;… vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5 f.; vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, wistra 2022, 292 Rn. 8;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 74b Rn. 3).
- BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22
Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld; …
Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b StGB (…BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 6; vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, juris Rn. 8; vom 25. August 2021 - 3 StR 44/21, NStZ-RR 2022, 12 f.;… vom 24. August 2021 - 3 StR 237/21, juris Rn. 7; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f.;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74b Rn. 5;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 74b Rn. 3). - BGH, 08.01.2026 - 3 StR 320/25
Anordnung der Einziehung von Taterträgen
Rn. 10 Da die Einziehung von Taterträgen, anders als die Einziehung mit Strafcharakter gemäß § 74 Abs. 1 und 3 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, wistra 2022, 292 Rn. 8), somit nicht am Schuldgrundsatz zu messen ist, wird ihr Umfang nicht durch die Schuld des Tatbeteiligten begrenzt. - BGH, 18.05.2022 - 1 StR 510/21
Einziehung (Ausschluss der Einziehung bei Erlöschen des Ersatzanspruchs des …
Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung ist gemäß § 357 StPO auf die Mitangeklagten A. und S. zu erstrecken; denn die Einziehung des Wertes von Taterträgen leidet bei ihnen an demselben Rechtsfehler (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21 Rn. 3 ff.). - BGH, 15.10.2024 - 6 StR 405/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen, Ergänzung des Einziehungsausspruches um …
Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung in Höhe von 390.169,81 Euro ist nach § 357 StPO auf den Mitangeklagten A. zu erstrecken, denn die Einziehungsentscheidung leidet bei ihm an demselben Rechtsfehler (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21; vom 18. Mai 2022 - 1 StR 510/21). - BGH, 30.09.2025 - 3 StR 388/25
Verwerfung der Revision als unbegründet
Dass das Landgericht allein § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB angeführt hat, ohne § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB - jedenfalls ergänzend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2021 - 3 StR 44/21, NStZ-RR 2022, 12 f.; vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, wistra 2022, 292 Rn. 8;… Fischer/Lutz, StGB, 72. Aufl., § 74b Rn. 3) - zu erwähnen, begegnet vor diesem Hintergrund keinen Bedenken. - BayObLG, 18.07.2025 - 206 StRR 224/25
Tatbeteiligte, Kostenentscheidung, Mittäter, Gesamtschuldnerhaftung, Wertersatz, …
Rn. 9 Die neben ihm als Gesamtschuldner haftenden Mittäter mussten im Urteilstenor nicht namentlich benannt werden (BGH, Beschluss vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21 -, juris, Rn. 4).
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