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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16619
BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16 (https://dejure.org/2016,16619)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2016 - 3 StR 135/16 (https://dejure.org/2016,16619)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 3 StR 135/16 (https://dejure.org/2016,16619)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 249 StGB
    Fehlende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters beim möglichen Rücktritt vom versuchten Raub (Rücktrittshorizont; fehlgeschlagener Versuch; unbeendeter Versuch; beendeter Versuch; Freiwilligkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 55 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines strafbefreienden Rücktritt von der versuchten Raubtat; Bedeutung des Vorstellungsbilds des Täters für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts; Maßgeblichkeit der subjektiven Sicht beim fehlgeschlagenen Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines strafbefreienden Rücktritt von der versuchten Raubtat; Bedeutung des Vorstellungsbilds des Täters für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts; Maßgeblichkeit der subjektiven Sicht beim fehlgeschlagenen Versuch

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 24 Abs. 1 S. 2
    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines strafbefreienden Rücktritt von der versuchten Raubtat; Bedeutung des Vorstellungsbilds des Täters für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts; Maßgeblichkeit der subjektiven Sicht beim fehlgeschlagenen Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlgeschlagene Versuch - und die subjektive Sicht des Täters

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen …

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
    b) Auch für die Prüfung, ob ein Versuch unbeendet oder beendet ist, kommt es maßgeblich darauf an, welche Vorstellung der Täter nach seiner letzten Ausführungshandlung von der Tat hat (sog. Rücktrittshorizont; s. nur BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).

    Lässt sich das Vorstellungsbild des Täters, das auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist, im maßgeblichen Zeitpunkt den Feststellungen nicht entnehmen, so hält das Urteil insoweit sachlich-rechtlicher Prüfung regelmäßig nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, aaO, vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris Rn. 3 ff., und vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263, sowie Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509 mwN).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
    Hält er dagegen den Eintritt des Taterfolgs für möglich, so ist der Versuch beendet; der strafbefreiende Rücktritt setzt dann voraus, dass der Täter den Taterfolg freiwillig durch aktives Tun verhindert (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB) oder zumindest entsprechende ernsthafte Bemühungen entfaltet, wenn der Erfolg ohne sein Zutun ausbleibt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB; s. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (st. Rspr.; s. etwa nur BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des …

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (st. Rspr.; s. etwa nur BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven …

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
    Lässt sich das Vorstellungsbild des Täters, das auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist, im maßgeblichen Zeitpunkt den Feststellungen nicht entnehmen, so hält das Urteil insoweit sachlich-rechtlicher Prüfung regelmäßig nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH…, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, aaO, vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris Rn. 3 ff., und vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263, sowie Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509 mwN).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04

    Versuchter Totschlag; Rücktritt (Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; …

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 298/11

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; freiwilliges Aufgeben; korrigierter …

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
    Lässt sich das Vorstellungsbild des Täters, das auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist, im maßgeblichen Zeitpunkt den Feststellungen nicht entnehmen, so hält das Urteil insoweit sachlich-rechtlicher Prüfung regelmäßig nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH…, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, aaO, vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris Rn. 3 ff., und vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263, sowie Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509 mwN).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom …

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16
    Lässt sich das Vorstellungsbild des Täters, das auch für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist, im maßgeblichen Zeitpunkt den Feststellungen nicht entnehmen, so hält das Urteil insoweit sachlich-rechtlicher Prüfung regelmäßig nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts nicht ermöglicht (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, aaO, vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris Rn. 3 ff., und vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263, sowie Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509 mwN).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs der sexuellen Nötigung …

    aa) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (st. Rspr.; siehe zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 135/16, juris Rn. 7 mwN).
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