Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2024 - 3 StR 147/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 34 CanG; § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG
Straflosigkeit in Fällen des Besitzes von Cannabis (alte Rechtslage); Einheitsjugendstrafe (Ausschluss des Beruhens einer Strafe auf Verurteilung wegen Cannabisdelikt) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Neufestsetzung einer Jugendstrafe nach Neueinführung des KCanG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 S 1 JGG, § 34 KCanG
Neufestsetzung einer Jugendstrafe nach Neueinführung des KCanG - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, Art. 316p, 313 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EGStGB, § 34 KCanG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 354a StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 74, § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KCanG § 34; JGG § 31 Abs. 2 S. 1
Straflosigkeit des Besitzes von Marihuana nach dem KCanG; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Neufestsetzung einer Jugendstrafe nach Neueinführung des KCanG
Verfahrensgang
- LG Kleve, 05.01.2024 - 170 KLs 11/23
- LG Kleve, 05.01.2024 - 204 Js 462/23
- BGH, 14.05.2024 - 3 StR 147/24
Papierfundstellen
- StV 2024, 590 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im …
Auszug aus BGH, 14.05.2024 - 3 StR 147/24
Das Revisionsgericht hat die geänderte Rechtslage gemäß § 354a StPO zu berücksichtigen und der gesetzgeberischen Zielsetzung Rechnung zu tragen (s. BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1, 3).
- BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
Verwerfung der Revision als unzulässig
Art. 316p EGStGB i.V.m. Art. 313 Abs. 4 EGStGB, der vom Senat nach § 354a StPO im Revisionsverfahren zu beachten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24, Rn. 2 …und vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, Rn. 12 mwN), setzt voraus, dass eine nicht vollstreckte rechtskräftige Strafe nach dem Betäubungsmittelgesetz in eine Gesamtfreiheitsstrafe vor dem 1. April 2024 eingeflossen ist und die entsprechende Tat nach dem Konsumcannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mehr mit Geldbuße bedroht ist. - BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer …
Der Senat hat die neue Rechtslage gemäß § 354a StPO im Revisionsverfahren zu beachten (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1, 3 f.; Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24, juris Rn. 2). - BGH, 03.07.2024 - 4 StR 93/24
Handeltreiben mit Cannabis; Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksamer …
Unberücksichtigt hatte hingegen der Besitz von 3, 34 g eines Tabak-Marihuana-Gemischs zum Eigenkonsum zu bleiben, da dies gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) KCanG nicht mehr strafbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24 Rn. 2). - BGH, 10.07.2024 - 6 StR 211/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Der Senat schließt aus, dass die Jugendkammer eine für den Angeklagten günstigere Rechtsfolge bestimmt hätte, wenn sie den Angeklagten nicht wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sondern entsprechend der geänderten Rechtslage wegen Handeltreibens mit Cannabis verurteilt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24).
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