Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2009 - 3 StR 153/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 21 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Strafzumessung (verminderte Schuldfähigkeit; strafschärfende Berücksichtigung der Art und Weise der Tatbegehung; Vorwerfbarkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 354 Abs. 1a; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verminderung der Schuldfähigkeit durch einen intensiven Wutaffekt bei einer gefährlichen Körperverletzung; Zulässigkeit der Belastung eines Angeklagten mit der Art und Weise seiner Tatausführung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verminderung der Schuldfähigkeit durch einen intensiven Wutaffekt bei einer gefährlichen Körperverletzung; Zulässigkeit der Belastung eines Angeklagten mit der Art und Weise seiner Tatausführung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 153/09
Rn. 7 Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts liegen vor (BVerfG NStZ 2007, 598). - BGH, 16.07.2003 - 1 StR 251/03
Strafzumessung (begrenzte strafschärfende Berücksichtigung von Tatmotiven bei …
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 153/09
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Tatmodalitäten einem Angeklagten nur dann zur Last gelegt werden, wenn sie vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht zu verantwortenden geistigseelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 362).
- BGH, 24.09.2009 - 3 StR 188/09
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Verfall des Wertersatzes (Härteklausel)
Danach bedurfte die Ablehnung der entsprechenden Ausnahmestrafrahmen hier nicht der Erwähnung im Urteil (…vgl. Meyer-Goßner aaO § 267 Rdn. 21; BGH, Beschl. vom 7. Mai 2009 - 3 StR 153/09).
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