Rechtsprechung
| BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Verurteilung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 263 Abs. 1, 5 StGB, § 55 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG, Art. 313 EGStGB, Art. 316p EGStGB, Art. 313 Abs. 4 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EGStGB, Art. 313 Abs. 4 Satz 1 EGStGB, § 354a StPO, § 54 StGB, § 51 Abs. 2 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 ; StGB § 263 Abs. 1 ; StGB § 263 Abs. 5
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug als Mittäter; Korrektur der Gesamtstrafenentscheidungen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.12.2023 - 140 Js 202/21
- LG Düsseldorf, 13.12.2023 - 17 KLs 2/23
- BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.01.2023 - 3 StR 427/22
Konkurrenzen bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit); Beteiligung nach …
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Der Senat hatte das Urteil mit Beschluss vom 24. Januar 2023 (3 StR 427/22) aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden war, jedoch die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten.Damit war das uneigentliche Organisationsdelikt des Angeklagten, das die zwölf Täuschungen der Empfänger zusammenfasst, am 12. November 2019 beendet; denn der Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil für den Täter endgültig eingetreten ist, was etwa der Fall ist, wenn ein Überweisungsbetrag auf dem Zielkonto des Täters gutgeschrieben ist und der Geschädigte keine Möglichkeit mehr hat, den Täter zu hindern, hierüber zu verfügen (s. bereits BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 3 StR 427/22, juris Rn. 11 mwN).
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19
Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Das abgeurteilte Tatunrecht war daher mit Eingang der letzten Zahlung beendet (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 51). - BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter …
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Falls der Vermögensvorteil nach seiner endgültigen Erlangung noch tatplanmäßig innerhalb einer Tätergruppierung verschoben wird, verlagert dies den Zeitpunkt der Beendigung der Betrugstat nicht nach hinten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22, NStZ-RR 2023, 49, 50).
- BGH, 10.11.2016 - 1 StR 417/16
Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt: umfassende Würdigung der …
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Dass die mit Beschluss vom 11. Januar 2022 bemessene Gesamtstrafe am 31. Juli 2023 vollständig vollstreckt war, ändert an der gebotenen Berücksichtigung nichts, da auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ursprünglich angefochtenen Urteils abzustellen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18, StV 2019, 452 Rn. 5; vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293, 294). - BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung …
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Dass die mit Beschluss vom 11. Januar 2022 bemessene Gesamtstrafe am 31. Juli 2023 vollständig vollstreckt war, ändert an der gebotenen Berücksichtigung nichts, da auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ursprünglich angefochtenen Urteils abzustellen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18, StV 2019, 452 Rn. 5; vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293, 294). - BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Dass die mit Beschluss vom 11. Januar 2022 bemessene Gesamtstrafe am 31. Juli 2023 vollständig vollstreckt war, ändert an der gebotenen Berücksichtigung nichts, da auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ursprünglich angefochtenen Urteils abzustellen ist (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18, StV 2019, 452 Rn. 5; vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293, 294). - OLG Stuttgart, 28.05.2024 - 1 ORs 24 SRs 167/24
Berücksichtigung des rückwirkenden Straferlasses für Cannabisbesitz zum …
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Danach werden rechtskräftig festgesetzte Sanktionen wegen nach neuem Recht nicht mehr strafbarer Taten, soweit sie nicht vollstreckt sind, mit dessen Inkrafttreten erlassen (vgl. zum Eintritt der Rechtswirkung des Erlasses OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 1 ORs 24 SRs 167/24, juris Rn. 7 ff.). - BGH, 14.05.2024 - 3 StR 147/24
Straflosigkeit in Fällen des Besitzes von Cannabis (alte Rechtslage); …
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Der Senat hat die neue Rechtslage gemäß § 354a StPO im Revisionsverfahren zu beachten (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1, 3 f.; Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24, juris Rn. 2). - BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im …
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Der Senat hat die neue Rechtslage gemäß § 354a StPO im Revisionsverfahren zu beachten (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74, BGHSt 26, 1, 3 f.;… Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24, juris Rn. 2). - BGH, 10.05.1994 - 1 StR 142/94
Gesamtstrafenbildung - Versuch - Haupttat - Verurteilung des Gehilfen
Auszug aus BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Eine Konstellation, in der es um die Beurteilung der Beihilfe zu einer versuchten, noch in der Entwicklung befindlichen Betrugstat geht und für die gegebenenfalls Abweichendes gilt (s. BGH, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 3), liegt nicht vor.
- BGH, 14.04.2026 - 3 StR 556/25 Wird der Vermögensvorteil nach seiner endgültigen Erlangung noch tatplanmäßig innerhalb einer Tätergruppierung verschoben, verlagert dies den Zeitpunkt der Beendigung der Betrugstat nicht nach hinten (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Beendigung 3 Rn. 7).
- BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24
Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …
Rn. 59 5. Bei der dem neuen Tatgericht obliegenden Gesamtstrafenbildung wird auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (29. April 2024) abzustellen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, juris Rn. 6;… vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 19; vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7). - BGH, 09.12.2025 - 3 StR 22/25
Telegram-Kanal eine kriminelle Vereinigung?
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass für die Frage der Einbeziehung der Einzelstrafen aus der Vorverurteilung durch das Amtsgericht München vom 25. Oktober 2023 nach § 55 Abs. 1 StGB in eine neue Gesamtstrafe auf den Vollstreckungsstand der Entscheidung des Amtsgerichts zum Zeitpunkt der Verkündung des hier angefochtenen Urteils (27. September 2024) abzustellen sein wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2025 - 3 StR 382/24, juris Rn. 59; vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, juris Rn. 6;… vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 19; vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7).
- BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24
Verwerfung der Revision als unzulässig
Art. 316p EGStGB i.V.m. Art. 313 Abs. 4 EGStGB, der vom Senat nach § 354a StPO im Revisionsverfahren zu beachten ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2024 - 3 StR 147/24, Rn. 2 und vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, Rn. 12 mwN), setzt voraus, dass eine nicht vollstreckte rechtskräftige Strafe nach dem Betäubungsmittelgesetz in eine Gesamtfreiheitsstrafe vor dem 1. April 2024 eingeflossen ist und die entsprechende Tat nach dem Konsumcannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mehr mit Geldbuße bedroht ist. - BGH, 07.01.2025 - 2 StR 350/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Straferlass durch Amnestieregelung: nicht …
Angesichts der für die Gesamtstrafenbildung verbleibenden Einzelstrafen von sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe, zwei Jahren Freiheitsstrafe und einer weiteren Einzelgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14. März 2023 schließt der Senat aus, dass das Landgericht ohne die Einbeziehung der zwei Einzelgeldstrafen für den Besitz von Marihuana eine niedrigere Gesamtstrafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, Rn. 12).Rn. 9 Die Einbeziehung sämtlicher Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14. März 2023 muss weiterhin aus der Urteilsformel des landgerichtlichen Urteils ersichtlich sein, damit deutlich wird, dass sämtliche Einzelstrafen in die nachträgliche Gesamtstrafenbildung eingeflossen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, Rn. 13;… vom 22. Oktober 2024 - 2 StR 240/24, Rn. 8).
- BGH, 03.12.2024 - 2 StR 196/24
Unerlaubter Besitz von Cannabis (minder schwerer Fall)
Rn. 12 4. Da sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück und weist vorsorglich darauf hin, dass nach Art. 316p EGStGB in Verbindung mit Art. 313 Abs. 1 Satz 1 EGStGB die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe mit der Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Wiesbaden vom 27. Oktober 2022 zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, Rn. 9 ff.). - OLG Saarbrücken, 09.09.2024 - 1 Ws 92/24
Neufestsetzung der Einheitsjugendstrafe nach Einführung des …
Ein Straferlass nach Art. 313 Abs. 1 Satz 1 EGStGB als Voraussetzung einer Strafneufestsetzung nach Art. 313 Abs. 4 EGStGB tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer Entscheidung der Vollstreckungsbehörde bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24 -, juris Rn. 10; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 1 ORs 24 SRs 167/24 -, juris Rn. 7 ff.; BayObLG…, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 204 StRR 205/24 -, juris Rn. 28). - BGH, 28.11.2024 - 1 StR 353/24
Geldstrafe (Bestimmung der Tagessatzhöhe auch bei Einbeziehung in eine …
Dies ist bei durch Täuschung erlangten Zahlungen über einen längeren Bewilligungszeitraum (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 281/22 Rn. 9 mwN) - wie hier - erst dann der Fall, wenn der letzte Zahlungseingang auf dem Zielkonto des Täters gutgeschrieben ist und der Geschädigte keine Möglichkeit mehr hat, diesen zu hindern und über die Geldmittel zu verfügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24 Rn. 7 …und vom 18. August 2015 - 1 StR 305/15 Rn. 3), bei Tat Ziffer II. 5. der Urteilsgründe mithin am 31. August 2020. - OLG Oldenburg, 20.08.2025 - 1 Ws 269/25
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen verbüßter Strafhaft vor dem …
Die Entscheidung nach Art. 313 Abs. 4 EGStGB berührt nicht den Bestand der Verurteilung; weder führt sie zu einer Änderung des Schuldspruchs noch zur Aufhebung oder Auflösung der rechtskräftig verhängten Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 26.06.2024 - 3 StR 177/24 -, BeckRS 2024, 18588 Rn. 12, 13), begründet mithin keinerlei Zweifel an einer zutreffenden Entscheidung, sondern passt lediglich - im Wege einer Neufestsetzung der Gesamtstrafe - die Vollstreckungslage dem kraft Gesetzes erfolgten Erlass einer (zuvor einbezogenen) Strafe an. - BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Angaben zum …
Rn. 19 6. Bei der dem neuen Tatgericht obliegenden Gesamtstrafenbildung wird auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils, mithin den 20. Dezember 2024, abzustellen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, juris Rn. 6;… vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 19). - BGH, 25.02.2026 - 5 StR 612/25
- BGH, 19.12.2024 - 2 StR 534/24
Cannabis-Amnestie (Gesamtstrafenbildung: keine Zäsurwirkung des Strafbefehls bei …
- BGH, 24.02.2026 - 5 StR 606/25
Eigenbesitzverschaffung und Fremdbesitzverschaffung kinderpornographischer …
- BGH, 22.10.2024 - 2 StR 240/24
Besitz von Betäubungsmitteln (Cannabis; Generalamnestie für rechtskräftige, nicht …
- BGH, 29.01.2026 - 4 StR 368/25
- BGH, 29.08.2024 - 2 StR 392/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
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