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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,61
BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55 (https://dejure.org/1955,61)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1955 - 3 StR 234/55 (https://dejure.org/1955,61)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55 (https://dejure.org/1955,61)
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FDJ-Gelder

§ 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch;

§ 263 StGB, Tateinheit;

§ 246 StGB, mitbestrafte Nachtat

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 254
  • NJW 1956, 151
  • MDR 1956, 117
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    Dies könnte dann als ein Strafminderungsgrund besonderer Art erwogen werden, der sich vor allem darauf gründen würde, daß unter solchen besonderen Umständen für persönliche Abschreckung kaum noch oder gar kein Anlaß mehr bestünde, Die Entscheidungen BGHSt 6, 186, 192 und 7, 6 sind für den anderen Fall des Überzeugungstäters zu ähnlichen Erwägungen gelangt.
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler, …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    Wer Sachen oder Geld, die er besitzt oder die ihm gehören, als Tatmittel zur Begehung geplanter Straftaten bereitstellt, unterliegt zwar der gesetzmäßigen polizeilichen Abwehr hiergegen; jedoch kann nach allgemeiner Ansicht in Bezug auf derartige Gegenstände unbeschadet ihrer Zweckbestimmung oder Bemakelung Raub, Diebstahl, Erpressung, Unterschlagung und Betrug begangen werden, sei es von einem Teilnehmer oder von einer beliebigen anderen Person (vgl RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364 mit Hinweisen; BGH LM § 242 Nr. 10; OGHSt 2, 193, 201; 2, 259).
  • RG, 14.12.1910 - II 1214/10

    1. Ist die zum Tatbestande des Betrugs erforderliche Vermögensbeschädigung …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    Wer Sachen oder Geld, die er besitzt oder die ihm gehören, als Tatmittel zur Begehung geplanter Straftaten bereitstellt, unterliegt zwar der gesetzmäßigen polizeilichen Abwehr hiergegen; jedoch kann nach allgemeiner Ansicht in Bezug auf derartige Gegenstände unbeschadet ihrer Zweckbestimmung oder Bemakelung Raub, Diebstahl, Erpressung, Unterschlagung und Betrug begangen werden, sei es von einem Teilnehmer oder von einer beliebigen anderen Person (vgl RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364 mit Hinweisen; BGH LM § 242 Nr. 10; OGHSt 2, 193, 201; 2, 259).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    BGHSt 7, 180.
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    Betrug und Untreue treffen tateinheitlich zusammen, wenn der Täter schon bei Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis (§ 266) zum Getäuschten oder zu dem zu Schädigenden steht (RGSt 73, 8; BGHSt 6, 67; BGH 5 StR 371/54 vom 11. Januar 1955).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54
    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    Dies könnte dann als ein Strafminderungsgrund besonderer Art erwogen werden, der sich vor allem darauf gründen würde, daß unter solchen besonderen Umständen für persönliche Abschreckung kaum noch oder gar kein Anlaß mehr bestünde, Die Entscheidungen BGHSt 6, 186, 192 und 7, 6 sind für den anderen Fall des Überzeugungstäters zu ähnlichen Erwägungen gelangt.
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 371/54
    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    Betrug und Untreue treffen tateinheitlich zusammen, wenn der Täter schon bei Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis (§ 266) zum Getäuschten oder zu dem zu Schädigenden steht (RGSt 73, 8; BGHSt 6, 67; BGH 5 StR 371/54 vom 11. Januar 1955).
  • RG, 04.05.1908 - III 179/08

    1. Wird der Begriff des Bevollmächtigten im Sinne von § 266 Nr. 2 St.G.B.'s …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    Es kommt endlich hinzu, daß in einschlägigen Fällen, wenn die §§ 263, 242 und 246 StGB aus tatbestandsmäßigen Gründen unanwendbar sind, eine Strafvorschrift überhaupt fehlen würde, was um so weniger gerechtfertigt wäre, als die Strafvorschrift des § 266 StGB die Tatbestände des Aneignungsverbrechen ergänzen soll (aM RGSt 70, 9; RG HRR 1942 Nr. 612; Maurach 261, Schönke-Schröder IV 2; wie hier RGSt 41, 265, Bruns, NJW 1954, 858, im Ergebnis auch RGSt 73, 157, zweifelnd Welzel 284).
  • RG, 04.06.1939 - 2 D 650/38

    Ein Rechtsanwalt, der mit seinem Auftraggeber die Begehung von Devisenvergehen …

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
    Es kommt endlich hinzu, daß in einschlägigen Fällen, wenn die §§ 263, 242 und 246 StGB aus tatbestandsmäßigen Gründen unanwendbar sind, eine Strafvorschrift überhaupt fehlen würde, was um so weniger gerechtfertigt wäre, als die Strafvorschrift des § 266 StGB die Tatbestände des Aneignungsverbrechen ergänzen soll (aM RGSt 70, 9; RG HRR 1942 Nr. 612; Maurach 261, Schönke-Schröder IV 2; wie hier RGSt 41, 265, Bruns, NJW 1954, 858, im Ergebnis auch RGSt 73, 157, zweifelnd Welzel 284).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer …

    Namentlich steht der Anwendbarkeit des § 266 Abs. 1 StGB nicht entgegen, dass der durch den Geschädigten an den Angeklagten erteilte Auftrag rechtlich und sittlich missbilligten Zwecken diente (BGHSt 8, 254, 256 ff.; BGH NJW 1984, 800;… Fischer, StGB 57. Aufl. § 266 Rdn. 46).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB …

    Bei dessen Auslegung ist es von Verfassungs wegen geboten, die Anwendung des Untreuetatbestands auf Fälle klarer und deutlicher (evidenter) Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken, Wertungswidersprüche zur Ausgestaltung spezifischer Sanktionsregelungen zu vermeiden und - was hier ausschlaggebend ist - den Charakter des Untreuetatbestands als eines Vermögensdelikts zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 257 ff.; BGH, Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 297;… vgl. auch BVerfG aaO Rn. 110).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …

    Rn. 13 Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254;… 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1;… BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3).
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