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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,718
BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,718)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2010 - 3 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,718)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,718)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 224 StGB; § 228 StGB; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
    Gefährliche Körperverletzung; Einwilligung; ärztliche Heilbehandlung; Folgebehandlung; Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei Außenseitermethoden (Chancen und Risiken der Behandlung; seltene Risiken; spezifischer Zusammenhang zwischen Behandlung und Komplikation; ...

  • lexetius.com

    StGB § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 228

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gefährliche Körperverletzung: Umfang der Patientenaufklärung hinsichtlich der beabsichtigten Anwendung einer Außenseitermethode zur Behandlung einer möglichen Wundheilungsstörung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 1 StGB, § 227 StGB, § 228 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Umfang der Patientenaufklärung hinsichtlich der beabsichtigten Anwendung einer Außenseitermethode zur Behandlung einer möglichen Wundheilungsstörung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Chirurgen zur Patientenaufklärung über die Absicht zur Anwendung einer Außenseitermethode im Falle der Erforderlichkeit einer durchaus zu erwartenden Folgebehandlung

  • hensche.de

    Chefarzt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Chirurgen zur Patientenaufklärung über die Absicht zur Anwendung einer Außenseitermethode im Falle der Erforderlichkeit einer durchaus zu erwartenden Folgebehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zitronensaft als Behandlungsfehler

  • strafverteidigung-hamburg.com (Auszüge)

    Patientenaufklärung durch den Arzt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Desinfektion mit Zitronensaft: BGH hebt Urteil gegen ehemaligen Chefarzt auf

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nach der OP: Zitronensaft zur Wunddesinfektion?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Krankenhäuser - Herrscher über Leben und Tod (DER SPIEGEL 26/2007; 25.06.2007)

Besprechungen u.ä. (6)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der ärztliche Heileingriff als "Heilangriff" - die medizinische Außenseitermethode als gefährliche Körperverletzung (Dr. Sascha Ziemann / RiLG Dr. Jörg Ziethen; HRRS 10/2011, 394 ff.)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit der Einwilligung bei ärztlichem Heileingriff und medizinischer Außenseitermethode (Prof. Dr. Mark A. Zöller; ZIS 2011, 173)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Ärztliche Aufklärung über Außenseitermethode - "Zitronensaftfall"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Aufklärungspflicht vor einem ärztlichen Eingriff über Risiken von Außenseitermethoden einer Folgebehandlung

  • auw.de (Kurzanmerkung)

    Überraschende BGH-Entscheidung zur Aufklärungspflicht

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Zitronensaft-Fall und das Skalpell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1088
  • NStZ 2011, 343
  • NStZ 2011, 635 (Ls.)
  • NJ 2011, 218
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung …

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Sofern er sie auf einen anderen Arzt delegiert, muss er deren ordnungsgemäße Erfüllung sicherstellen, sei es durch ein Gespräch mit dem Patienten oder durch Überprüfung der schriftlichen Erklärung in den Krankenakten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - VI ZR 206/05, BGHZ 168, 364 = NJW-RR 2007, 310;… Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 4. Auflage 2008, Teil I § 1 Rn. 104a, Seite 148 und Rn. 106 aE, Seite 151).
  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Im Rahmen der primär dem Arzt überlassenen Therapiewahl ist ihm zwar die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode (BGH, Urteil vom 29. Januar 1991 - VI ZR 206/90, BGHZ 113, 297; Urteil vom 22. Mai 2007 - VI ZR 35/06, BGHZ 172, 254) nicht untersagt.
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen …

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Im Rahmen der primär dem Arzt überlassenen Therapiewahl ist ihm zwar die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode (BGH, Urteil vom 29. Januar 1991 - VI ZR 206/90, BGHZ 113, 297; Urteil vom 22. Mai 2007 - VI ZR 35/06, BGHZ 172, 254) nicht untersagt.
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über …

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Nur so wird das aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391; Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34).
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58
    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90, MedR 1991, 85; Urteil vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Nur so wird das aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391; Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34).
  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90, MedR 1991, 85; Urteil vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Ähnliches gilt vor der Entfernung einer Gallenblase, bei der mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eine Choledochusrevision vorzunehmen ist, die infolge der aggressiven Manipulation an den Gallenwegen in zwei Prozent der Fälle eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse auslöst (BGH, Urteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94, NJW 1996, 779).
  • BGH, 28.03.2008 - VI ZR 57/07

    Beurteilung eines Behandlungsfehlers anhand der Leitlinien von ärztlichen …

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    In der neuen Hauptverhandlung wird insbesondere - unter Berücksichtigung zum Zeitpunkt der Erstoperation eventuell vorhandener ärztlicher Richtlinien und mit sachverständiger Hilfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. März 2008 - VI ZR 57/07, GesR 2008, 361) - möglichen (weiteren) Fehlern des Angeklagten bei Behandlung und Aufklärung der Patientin nachzugehen sein.
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
    Eine solche "Grundaufklärung" hat regelmäßig auch einen Hinweis auf das schwerste, möglicherweise in Betracht kommende Risiko zu beinhalten; eine exakte medizinische Beschreibung all dessen bedarf es jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, NJW 1991, 2346).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95

    Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation

  • OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07

    Zu den Voraussetzungen der Arzthaftung wegen der Infektion mit einem MRSA-Keim …

  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 104/08

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Fußoperation

  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Insoweit ist es ständige Rechtsprechung, dass jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, unabhängig davon, ob diese lege artis durchgeführt wurde und erfolgreich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rdnr. 9 bei juris; BGH…, Urteil vom 5. Juli 2007 ­ 4 StR 549/06 ­ Rdnr. 16 bei juris; BGH…, Urteil vom 28. November 1957 ­ 4 StR 525/57 ­ Rdnr. 5 bei juris;… Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 223, Rdnr. 17 m.w.N.).

    Nur durch die gebotene Aufklärung wird das aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rn. 10 bei juris).

    Einer exakten medizinischen Beschreibung all dessen bedarf es jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rn. 10 bei juris).

    Je weniger ein sofortiger Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist der Patient, dem der Eingriff angeraten wird oder der ihn selbst wünscht, über die Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rn. 10 bei juris).

  • BGH, 13.08.2025 - 5 StR 55/25

    Urteil des Landgerichts Hamburg im Strafverfahren gegen einen Anästhesisten und …

    Wie bei jedem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gilt das auch dann, wenn dieser im Rahmen einer ärztlichen Behandlung vorgenommen wird, unabhängig davon, ob diese lege artis durchgeführt wird und erfolgreich ist (zur Narkose durch einen bewusst sorgfaltswidrig handelnden Narkosearzt vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 StR 576/07, NStZ 2008, 278; allgemein zur Erfüllung des Tatbestands des § 223 Abs. 1 StGB durch ärztliche Heileingriffe vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306; vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10, NStZ 2011, 343; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277;… TK-StGB/Sternberg-Lieben, 31. Aufl., § 223 Rn. 44;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 223 Rn. 16).

    Inhaltlich ist der Patient daher über die Chancen und Risiken der Behandlung im "Großen und Ganzen" aufzuklären, ihm muss ein zutreffender Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen vermittelt werden, die für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 mwN, NStZ 2011, 343).

    Um sein Selbstbestimmungsrecht wirksam ausüben zu können, wäre es für den Geschädigten aber essentiell gewesen, auch über die gesteigerten Risiken informiert zu werden, die sich aus der vom Angeklagten geplanten Standardunterschreitung ergaben (vgl. zu Fällen einer schon zum Zeitpunkt der Aufklärung vorgesehenen Standardunterschreitung BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10, NStZ 2011, 343 für eine im Krankenhaus etablierte Behandlung von Wundheilungsstörungen mittels Zitronensaft; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277 für die Durchführung einer Operation unter Vollnarkose ohne Anästhesisten; BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 StR 549/06, NStZ-RR 2007, 340 für eine Operation ohne Assistenzpersonal; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 StR 238/07, NStZ 2008, 150 für eine unzureichende Narkoseüberwachung allein durch den behandelnden Arzt; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 StR 576/07, NStZ 2008, 278 für die regelmäßige Weiterverwendung angebrochener Flaschen eines Narkosemittels durch einen Narkosearzt; vgl. ferner auch - dort im Ergebnis offen bleibend - BVerfG…, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 1615/16 Rn. 69, NJW 2020, 1877 für eine mangelhafte Praxisorganisation; aus dem Schrifttum Kudlich/Neelmeier, NJW 2021, 1185, 1188;… LK-StGB/Grünewald, 13. Aufl., § 223 Rn. 89 f.; zu Risiken aus der Sphäre des behandelnden Arztes Valerius medstra 2024, 275, 277 f.;… zum Zivilrecht vgl. auch Staudinger/Gutmann, BGB, Neubearbeitung 2021, § 630e Rn. 95, 101;… MüKoBGB/Wagner, 9. Aufl., § 630e Rn. 32, 45).

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Dies führt zu der Bewertung des Eingriffs als Körperverletzung (…vgl. BGHSt aaO S. 309; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10, NJW 2011, 1088, 1089, zur Aufnahme in BGHSt bestimmt;… BGH, Urteile vom 25. September 1990 19 20 21 - 5 StR 342/90 - und 5. Juli 2007 - 4 StR 549/06, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 2 und 8).
  • LG Hamburg, 08.06.2023 - 604 Ks 10/21

    Arzthaftungsrecht: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Abweichung …

    Jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme erfüllt den Tatbestand dieser Vorschrift; auf die Heilungsabsicht des Arztes und darauf, ob die Maßnahme entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst ("lege artis") durchgeführt wird, kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW 2019, 3253 RdNr. 12; NJW 2011, 1088, 1089 RdNr. 9).

    Rn. 273 Die notwendigen Aufklärungsinhalte ergaben sich zum Zeitpunkt des verfahrensgegenständlichen Vorfalls noch nicht aus dem erst zum 26.02.2013 in Kraft getretenen § 630e BGB, sondern allein aus Rechtsprechungsgrundsätzen (siehe zu diesen BGH, NJW 2011, 1088, 1089 RdNr. 10; NStZ 2008, 278, 279).

    Die Aufklärungspflicht eines Arztes, der eine solche Methode anwenden möchte, erstreckt sich anerkanntermaßen auf deren Standardwidrigkeit; hierdurch soll der Patient in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sich auf das mit dem nicht standardgemäßen Vorgehen verbundene besondere Risiko einlassen möchte (BGH, NJW-RR 2021, 886 RdNr. 11; NJW 2011, 1088, 1089 RdNr. 12; NJW 2007, 2774, 2775 RdNr. 24).

    Dieser Gedanke ist nicht nur bei Behandlungsmaßnahmen im engeren Sinne, sondern auch hinsichtlich einer sich an die eigentliche Behandlung anschließenden medizinischen Überwachung einschlägig (vgl. zur Aufklärungspflicht beim Unterlassen gebotener operationsvorbereitender Maßnahmen BGH, NJW 2011, 1088, 1089 RdNr. 18 f.).

  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    Rn. 261 175 1a) Die mit den Behandlungen verbundenen körperlichen Eingriffe erfüllen jeweils den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB), ohne dass es darauf ankäme, ob sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurden und zu dem von dem Patienten gewünschten Erfolg geführt haben (BGH Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - NJW 2011, 1088).

    Rn. 263 177 (1) Die Wirksamkeit der Einwilligung in eine mit einem körperlichen Eingriff verbundene ärztliche Behandlungsmaßnahme setzte nach der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs eine Aufklärung des Patienten über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen voraus (BGH Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - a.a.O.).

    Hierzu passt, dass auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei einem Sachverhalt mit unzureichender Patientenaufklärung zu dem Ergebnis gelangte, der angeklagte Arzt habe sich durch die Vornahme einer nicht durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigten Operation einer "gefährlichen" - mithin notwendigerweise auch vorsätzlichen - Körperverletzung schuldig gemacht (Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - NJW 2011, 1088 [1090] Rn. 17).

  • LG München II, 13.03.2024 - 1 O 5113/21

    Behandlungsfehler bei notfallmedizinischer Behandlung

    Dabei sind Umfang und Genauigkeit der gebotenen Aufklärung umgekehrt proportional zu Dringlichkeit und Erfolgsaussichten der Behandlung (vgl. BGH NJW 2011, 1088 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht - Az: 12 U 239/06; Katzenmeier MedR 2013, 576, 582 mwN.).

    Sofern eine Behandlung durchgeführt wird, die in der konkreten Situation überhaupt nicht indiziert ist, ohne dass dem Patienten dies in aller Deutlichkeit vor Augen geführt wird und er gleichwohl diese Behandlung wünscht, so ist eine Haftung (auch) unter Aufklärungsgesichtspunkten gegeben (BGH NJW 2011, 1088 ff. - Zitronensaftfall).

    Rn. 69 Explizit anerkannt in der Rechtsprechung ist bislang eine Aufklärungspflicht über ein von vorneherein beabsichtigtes Abweichen vom fachärztlichen Standard (BGH NJW 2011, 1088: Anwendung einer "nicht dem medizinischen Standard entsprechenden Außenseitermethode", wobei dem Angeklagten in der vom BGH entschiedenen Konstellation nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs dieser Aspekt bewusst gewesen sei).

  • LG Hamburg, 12.07.2024 - 602 Ks 2/23

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Anästhesisten: Unwirksamkeit einer …

    Rn. 237 Die mit der Vollnarkose verbundenen körperlichen Eingriffe erfüllen jeweils den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung in Gestalt einer des Leben gefährdenden Behandlung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB), ohne dass es darauf ankäme, ob sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurden und zu dem von dem Patienten gewünschten Erfolg geführt haben (BGH, Urteil vom 22.12.2010 - 3 StR 239/10 -, NJW 2011, 1088).

    Die Aufklärungspflicht eines Arztes, der eine solche Methode anwenden möchte, erstreckt sich anerkanntermaßen auf deren Standardwidrigkeit; hierdurch soll der Patient in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sich auf das mit dem nicht standardgemäßen Vorgehen verbundene besondere Risiko einlassen möchte (…BGH, NJW-RR 2021, 886 Rn. 11; NJW 2011, 1088, 1089 Rn. 12;… NJW 2007, 2774, 2775 Rn. 24).

    Dieser Gedanke ist nicht nur bei Behandlungsmaßnahmen im engeren Sinne, sondern auch hinsichtlich der medizinischen Überwachung einschlägig (vgl. BGH, NJW 2011, 1088, 1089 Rn. 18 f.).

  • LG München II, 01.03.2023 - 1 O 227/21

    Unzureichende Aufklärung bei komplizierter Zahn-OP (Wurzelspitzenresektion)

    Nur so wird sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt (BGH NJW 1989, 1533; 2011, 1088 ff.).

    Vielmehr ergibt sich schon aus der Menschenwürde (Art. 1 I GG), dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG) und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (§ 2 II GG), dass der Patient die Dispositionsmacht über seine körperliche Integrität hat (BGH NJW 2011, 1088 ff.).

    die Schwere der Schadensfolgen für die Lebensführung des Patienten im Fall der Risikoverwirklichung mitbestimmend (BGH NJW 2009, 1209 f.; 2011, 375; 2011, 1088 ff.; von Pentz MedR 2017, 437 (439) mwN).

    in Bezug auf Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen nimmt in dem Maße zu, in dem der Dringlichkeitsgrad des medizinischen Eingriffs und seine Heilungsaussicht abnehmen und umgekehrt (BGH NJW 2011, 1088 ff.; OLG Brandenburg BeckRS 2008, 41812).

  • LG Frankfurt/Main, 01.11.2024 - 1 Ks 1/24

    Vierjährige in Zahnarztpraxis gestorben: Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft …

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurden und zu dem vom Patient gewünschten Erfolg geführt haben (BGH, Urteil vom 22.12.2010, Az.: 3 StR 239/10, NJW 2011, 1088).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2024 - 1 Ks 13/23

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Gynäkologen: Freiheitsstrafe von zehn …

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurden (BGH Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - NStZ 2011, 343).

    Rn. 90 73 a) Die Wirksamkeit der Einwilligung in eine mit einem körperlichen Eingriff verbundene ärztliche Behandlungsmaßnahme setzte nach der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs eine Aufklärung des Patienten über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen voraus (BGH Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - a.a.O.).

    Hierzu passt, dass auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei einem Sachverhalt mit unzureichender Patientenaufklärung zu dem Ergebnis gelangte, der angeklagte Arzt habe sich durch die Vornahme einer nicht durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigten Operation einer "gefährlichen" - mithin notwendigerweise auch vorsätzlichen - Körperverletzung schuldig gemacht (Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - NJW 2011, 1088 [1090] Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2019 - 1 Ws 233/19

    Einziehung von Wertersatz beim Drittbeteiligten

  • LG München II, 22.09.2020 - 1 O 4890/17

    Einwilligung in Kreuzbandoperation bei 16jähriger Patientin

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12

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  • LG Bochum, 17.12.2019 - 2 KLs 46/19
  • OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das …

  • LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
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