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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49956
BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17 (https://dejure.org/2017,49956)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2017 - 3 StR 288/17 (https://dejure.org/2017,49956)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2017 - 3 StR 288/17 (https://dejure.org/2017,49956)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 244 StGB; § 244a StGB; § 46 StGB; § 344 StPO
    Beschränkung der Revision entgegen dem ausdrücklichen Revisionsantrag (Inhalt der Begründungsschrift; Auslegung; nach dem Gesamtvorbringen erstrebtes Ziel); schwerer Bandendiebstahl; Zulässigkeit der Strafmilderung bei beobachtetem Diebstahl

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren: Inhaltliche Anforderungen an Revisionsanträge; Grundsätze für die Abfassung der Entscheidungsgründe im Ersturteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO, § 344 StPO
    Strafverfahren: Inhaltliche Anforderungen an Revisionsanträge; Grundsätze für die Abfassung der Entscheidungsgründe im Ersturteil

  • IWW

    § 244a Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 244 Abs. 1 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 119 StPO, § 46 Abs. 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 267 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Deckungsgleichheit der Revisionsanträge mit den Ausführungen zur Revisionsbegründung; Widerspruch zwischen dem ausdrücklichen Revisionsantrag und dem erkennbar verfolgten Rechtsmittelziel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244a Abs. 1; StPO § 265; StPO § 354 Abs. 1
    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Deckungsgleichheit der Revisionsanträge mit den Ausführungen zur Revisionsbegründung; Widerspruch zwischen dem ausdrücklichen Revisionsantrag und dem erkennbar verfolgten Rechtsmittelziel

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 58
  • StV 2019, 443
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Die ohne Rechtsfehler getroffenen Urteilsfeststellungen weisen aus, dass sich die Angeklagten A. und P. hinsichtlich dieser Fälle wegen schwerer Bandendiebstähle nach § 244a Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem sie als Mitglieder einer Bande aufgrund der Bandenabrede unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds Wohnungseinbruchdiebstähle begingen (zu den Voraussetzungen des Bandendiebstahls vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321 ff.).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens; …

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Der Widerspruch zwischen dem ausdrücklichen Revisionsantrag und dem erkennbar verfolgten Rechtsmittelziel hat zur Folge, dass die Revision im Wege der Auslegung insoweit als unbeschränkt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des …

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Deshalb ist auszuschließen, dass die konkret gefundene Einzelstrafe auf der missverständlichen Formulierung beruht, zumal das Landgericht entgegen dem Revisionsvorbringen die Gefährlichkeit der Tat gewürdigt und erkannt hat, dass die mit dem Eindringen in die Wohnung einhergehende Verletzung der Privatsphäre des Tatopfers Anlass für die Höherstufung des Wohnungseinbruchdiebstahls war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514, 515 mwN; BT-Drucks. 13/8587 S. 43).
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von …

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Die Entscheidungsgründe sollen sich auf die nach § 267 StPO erforderlichen Ausführungen beschränken und so abgefasst werden, dass die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige Bemühungen zu erkennen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720).
  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der …

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Aus den Feststellungen ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass diese Taten von zwei Bandenmitgliedern unter Beteiligung eines unbekannten Dritten nicht losgelöst von der Bandenabrede ausschließlich im eigenen Interesse der jeweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt (vgl. BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, juris Rn. 16; Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - 4 StR 595/05, NStZ 2006, 342 f.;… vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, juris Rn. 4; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, StV 2011, 10 11 12 410, 411), sondern aufgrund der Bandenabrede nach demselben Muster unter Nutzung desselben Transportfahrzeuges begangen wurden.
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Der Widerspruch zwischen dem ausdrücklichen Revisionsantrag und dem erkennbar verfolgten Rechtsmittelziel hat zur Folge, dass die Revision im Wege der Auslegung insoweit als unbeschränkt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285).
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte …

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    c) In diesem Zusammenhang bemerkt der Senat, dass die Revisionsanträge nicht nur klar und widerspruchsfrei, sondern auch deckungsgleich mit den Ausführungen zur Revisionsbegründung sein sollten, damit der Umfang der Anfechtung nicht erst durch eine Erforschung des Sinns des Vorbringens und seines gedanklichen Zusammenhangs unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls ermittelt zu werden braucht (…vgl. BGH, Urteile vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, juris Rn. 6; vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10

    Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den …

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Das Landgericht hat nicht allein den Vollzug der Untersuchungshaft zugunsten der Angeklagten berücksichtigt - was wegen ihrer grundsätzlichen Anrechnung auf die zu vollstreckende Strafe gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB rechtsfehlerhaft wäre (BGH, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100 und vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ-RR 2014, 106) -, sondern in zulässiger Weise (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, juris Rn. 13 mwN) zusätzliche, die Angeklagten besonders beschwerende Umstände gewürdigt, indem es "in gewisser Weise' auf Einschnitte bis zur Aufhebung der Überwachungsmaßnahmen nach § 119 StPO abgestellt hat.
  • BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11

    Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos); …

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Aus den Feststellungen ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass diese Taten von zwei Bandenmitgliedern unter Beteiligung eines unbekannten Dritten nicht losgelöst von der Bandenabrede ausschließlich im eigenen Interesse der jeweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, juris Rn. 16; Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - 4 StR 595/05, NStZ 2006, 342 f.;… vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, juris Rn. 4; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, StV 2011, 10 11 12 410, 411), sondern aufgrund der Bandenabrede nach demselben Muster unter Nutzung desselben Transportfahrzeuges begangen wurden.
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 248/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Rückgabe der Asservate als bestimmender …

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
    Das Landgericht hat nicht allein den Vollzug der Untersuchungshaft zugunsten der Angeklagten berücksichtigt - was wegen ihrer grundsätzlichen Anrechnung auf die zu vollstreckende Strafe gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB rechtsfehlerhaft wäre (BGH, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100 und vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ-RR 2014, 106) -, sondern in zulässiger Weise (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, juris Rn. 13 mwN) zusätzliche, die Angeklagten besonders beschwerende Umstände gewürdigt, indem es "in gewisser Weise' auf Einschnitte bis zur Aufhebung der Überwachungsmaßnahmen nach § 119 StPO abgestellt hat.
  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch …

  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11

    Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen); …

  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 595/05

    Bandendiebstahl (Voraussetzungen an eine Bandentat)

  • BGH, 29.10.2008 - 5 StR 456/08

    Schwere Körperverletzung (minder schwerer Fall); Strafzumessung (Strafschärfung …

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 311/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 23.08.1956 - 4 StR 266/56
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …

    In Widerspruch hierzu macht die Revisionsbegründung jedoch maßgeblich Rechtsfehler geltend, die sich auf den Freispruch und den Schuldspruch beziehen (zur wünschenswerten Deckungsgleichheit von Revisionsanträgen und Revisionsbegründung vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2017 - 3 StR 288/17, juris Rn. 10 mwN).

    Zwar soll sich ein strafrichterliches Urteil auf die nach § 267 StPO erforderlichen Ausführungen beschränken, sachlich sein und so abgefasst werden, dass die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige Bemühungen zu erkennen sind (BGH, Urteil vom 21. September 2017 - 3 StR 288/17, juris Rn. 22 mwN).

  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit …

    Die Rechtsmittel sind daher als uneingeschränkt eingelegte und auf eine umfassende Aufhebung des Urteils abzielende Revisionen auszulegen (…vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 3 StR 511/19, juris Rn. 12; vom 10 11 12 21. September 2017 - 3 StR 288/17, StV 2019, 443 Rn. 8; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 344 Rn. 1, 6).
  • BGH, 19.06.2024 - 2 StR 2/24

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung); Kognitionspflicht (Handeltreiben mit Cannabis; …

    In diesem Zusammenhang bemerkt der Senat, dass die Revisionsanträge nicht nur klar und widerspruchsfrei, sondern auch deckungsgleich mit den Ausführungen zur Revisionsbegründung sein sollten, damit der Umfang der Anfechtung nicht erst durch eine Erforschung des Sinns des Vorbringens und seines gedanklichen Zusammenhangs unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls ermittelt zu werden braucht (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2017 - 3 StR 288/17, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 04.11.2021 - 3 StR 490/20

    Strafsache: Berücksichtigung des Entwicklungsstandes bei der Anwendung von …

    Werden - wie hier - Schuldfeststellungen angegriffen, kommt eine Revisionsbeschränkung auf den Strafausspruch indes nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1956 - 4 StR 266/56, NJW 1956, 1845; vom 21. September 2017 - 3 StR 288/17, juris Rn. 8;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 10).
  • LG Bamberg, 30.09.2021 - 23 KLs 1114 Js 14300/20

    Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls bzw. Beihilfe hierzu

    Gleichwohl hindert Vorstehendes die Annahme einer bandenmäßigen Begehung in Anbetracht der übrigen Gesamtumstände, wie sie zuvor bereits dargelegt wurden, im Ergebnis nicht (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21.09.2017, 3 StR 288/17; Beschluss vom 10.10.2012, 2 StR 120/12).
  • LG Hamburg, 19.12.2023 - 640 KLs 10/23

    Ausbeuterische und dirigistische Zuhälterei und Zwangsprostitution

    Rn. 179 So liegt der Fall nach der gebotenen Gesamtbetrachtung hier: Der (haftunerfahrene) Angeklagte befand sich über ein Jahr in Untersuchungshaft, und zwar unter durchgängiger Geltung eines ihn zusätzlich erheblich einschränkenden Haftstatuts, insbesondere einer umfänglichen Besuchs- und Telekommunikationsüberwachung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. September 2017 - 3 StR 288/17, juris Rn. 16).
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