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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,179
BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51 (https://dejure.org/1951,179)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1951 - 3 StR 299/51 (https://dejure.org/1951,179)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1951 - 3 StR 299/51 (https://dejure.org/1951,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) bei Vorliegen eines Verdachts der Begünstigung - Zulässigkeit der Vereidigung des im Verfahren gegen den Hehler als Zeuge vernommenen Diebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 360
  • MDR 1951, 564
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.01.1951 - 1 StR 25/50
    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    In diesem Sinne hat der Senat bereits in 3 StR 177/51 im Anschluss an ein Urteil des 1. Strafsenats (1 StR 25/50) entschieden.
  • RG, 21.05.1883 - 1074/83

    Darf in der Hauptverhandlung die Beeidigung eines Zeugen aus dem Grunde …

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    Das Reichsgericht hatte unter der Herrschaft der ältesten Fassung der Strafprozessordnung wiederholt ausgesprochen, die Vorschrift setze den Verdacht einer schon begangenen Begünstigung voraus, und zwar unabhängig davon, ob der Zeuge den Vor- oder Nacheid leiste (vgl RGSt 8, 407 u. 11, 29).
  • RG, 09.07.1880 - 1214/80

    Kann ein Dieb in der Untersuchung gegen den Hehler als Zeuge beeidigt werden, …

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    Der Zweck des Gesetzes muss also dazu führen, den Begriff der Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift weiter zu fassen, als den Begriff der Teilnahme nach den §§ 47 ff StGB; auch bedeutet hier "Tat" nicht lediglich den gesetzlichen Tatbestand der dem Angeklagten zur Last gelegten strafferen Handlung, sondern den Gesamtvorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht wurde (vgl. RGSt 57, 157 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung: RGSt 2, 217; 17, 119; 22, 99).
  • RG, 16.03.1909 - II 1232/08

    Kann der Hehler in der Untersuchung gegen einen zweiten Hehler, an den er …

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    Der Dieb kann als Zeuge in der Untersuchung gegen den Hehler grundsätzlich nicht vereidigt werden (RGSt 42, 248).
  • RG, 10.09.1934 - 1 D 790/34

    Kann die Vereidigung eines Zeugen unterbleiben, der in dem Verdacht steht, durch …

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    Nach den Inkrafttreten des Gesetzes vom 24. November 1933 über die Einschränkung der Eide im Strafverfahren hat dann dee Feriensenat des Reichsgerichts mit Urteil vom 10. September 1934 (RGSt 68, 321) die Auffassung vertreten dass die bisherige Rechtsprechung nicht mehr haltbar sei, weil an die Stelle des Voreides allgemein der Nacheid getreten sei und weil nunmehr von der Beeidigung in zahlreichen Fällen abgesehen worden könne so insbesondere bei Verzicht aller Beteiligten und bei offenbarer Unglaubwürdigkeit der Aussage.
  • RG, 09.07.1891 - 1889/91

    Ist die Ehefrau, welche gegen ihren Ehegatten einen Diebstahl straflos begangen, …

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    Der Zweck des Gesetzes muss also dazu führen, den Begriff der Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift weiter zu fassen, als den Begriff der Teilnahme nach den §§ 47 ff StGB; auch bedeutet hier "Tat" nicht lediglich den gesetzlichen Tatbestand der dem Angeklagten zur Last gelegten strafferen Handlung, sondern den Gesamtvorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht wurde (vgl. RGSt 57, 157 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung: RGSt 2, 217; 17, 119; 22, 99).
  • RG, 09.07.1935 - 4 D 631/35

    Darf die Vereidigung eines Zeugen unterbleiben, der in dem Verdachte steht, durch …

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    Bereits durch Urteil von 9. Juli 1935 (RGSt 69, 263) ist aber der 4. Strafsenat des Reichsgerichts wieder zur früheren Rechtsprechung zurückgekehrt mit der Begründung, dass die Entscheidung des Feriensenats die Grundgedanken des Gesetzes zur Einschränkung der Eide verkenne: Auch das neue Gesetz erachte noch den Eid als das wesentlichste Mittel, eine wahre Auslage zu erzwingen; das zeige gerade die vom Feriensenat angezogene Bestimmung des § 61 Ziff. 5 StPO, weil sie das Absehen von der Beeidigung nur gestatte, wenn alle Mitglieder des Gerichts die Zeugenaussage für offenbar unglaubwürdig halten.
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 177/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    In diesem Sinne hat der Senat bereits in 3 StR 177/51 im Anschluss an ein Urteil des 1. Strafsenats (1 StR 25/50) entschieden.
  • RG, 05.01.1923 - IV 559/22

    1. Zum Begriff des "Teilnehmers" im Sinne des § 56 Nr. 3 StPO. 2. Wird die …

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    Die Vorschrift des § 60 Ziff. 3 StPO beruht auf der Erwägung, dass ein an der Straftat beteiligter Zeuge bei seiner Bekundung nicht diejenige Unbefangenheit gegenüber dem Angeklagten besitzt, wie sie die Voraussetzung eines einwandfreien Zeugnisses bildet (RGSt 57, 186).
  • RG, 30.11.1922 - VI 793/22

    Ist die wegen Abtreibung bestrafte Schwangere Teilnehmerin im Sinne des § 56 Nr. …

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
    Der Zweck des Gesetzes muss also dazu führen, den Begriff der Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift weiter zu fassen, als den Begriff der Teilnahme nach den §§ 47 ff StGB; auch bedeutet hier "Tat" nicht lediglich den gesetzlichen Tatbestand der dem Angeklagten zur Last gelegten strafferen Handlung, sondern den Gesamtvorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht wurde (vgl. RGSt 57, 157 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung: RGSt 2, 217; 17, 119; 22, 99).
  • RG, 25.10.1926 - III 781/26

    Wird im Fall des § 5 Ges. betr. den Verkehr mit unedlen Metallen vom 11. Juni …

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …

    Die Verfahrensvorschrift versteht darunter den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand einer strafbaren Handlung verwirklicht wurde, ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um eine oder mehrere Taten im Sinne des sachlichen Strafrechts (§§ 73, 74 StGB) handelt (BGHSt 1, 360, 363 f [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; 4, 255, 260 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 6, 382, 383 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]; 10, 65) [BGH 08.01.1957 - 5 StR 378/56].
  • BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59

    Rechtsmittel

    Auch in solchem Fall muß der den § 60 Nr. 3 StPO beherrschende Grundgedanke durchgreifen, daß der als Teilnehmer Verdächtige Veranlassung haben kann, zwecks eigener Entlastung zum Nachteil des öffentlichen Interesses oder des Angeklagten in seiner Aussage von der Wahrheit abzuweichen (RGSt 50, 166; BGHSt 1, 363, 364 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; BGH MDR 1958, 14), daß er jedenfalls kein unbefangener Zeuge ist.

    und der Eheleute Kurt und Ingeborg St. Als Begründung für die Nichtvereidigung aus § 60 Nr. 3 StPO (bei La. und Frau Bl.: wahlweise) wurde der Verdacht der Begünstigung des Angeklagten durch die Aussage vor dem Berichterstatter im Wiederaufnahmeverfahren angegeben (vgl. dazu: BGHSt 1, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51] oben).

    Eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung würde dann allerdings vorliegen, wenn das Gericht die Nichtvereidigung aus § 60 Nr. 3 StPO auf eine dem Angeklagten durch den oder die Zeugen mittels Aussage in der Hauptverhandlung geleistete Begünstigung gründete (BGHSt 1, 362 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]).

    Anders steht es aber mit Aussagen, die in einem früheren Abschnitt des Verfahrens geleistet worden sind (BGHSt 1, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]).

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Zwar finden sich in zahlreichen Entscheidungen Formulierungen wie die, daß nur der Verdacht einer "vor der Hauptverhandlung", nicht aber der Verdacht einer "in der Hauptverhandlung" begangenen (versuchten oder vollendeten) Begünstigung oder Strafvereitelung die Anwendung des § 60 Nr. 2 StPO rechtfertigen könne (vgl. z.B. BGHSt 1, 360, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; BGH Strafverteidiger 1982, 342; BGH NStZ 1981, 269; BayObLG …

    Jedoch soll der Eid nach der Intention des Gesetzes als Mittel zur Erzwingung einer wahrheitsgemäßen Aussage dort eingesetzt werden, wo ein Zeuge im Laufe einer Vernehmung falsch ausgesagt hat, ihm aber, weil er sich noch nicht in der erwähnten Zwangslage befindet, die Berichtigung zugemutet werden kann (vgl. RGSt 69, 263 ff; RG HRR 1932, 1902; BGHSt 1, 360; BGH, Urteil vom 12. November 1975 - 2 StR 318/75; OLG Koblenz VRS 45, 82 und NJW 1984, 1247).

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