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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3172
BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11 (https://dejure.org/2011,3172)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2011 - 3 StR 310/11 (https://dejure.org/2011,3172)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11 (https://dejure.org/2011,3172)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 15 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung (Förderung; Erleichterung; keine Kausalität; ausdrückliche Feststellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gefährliche Körperverletzung: Anforderungen an den Gehilfenvorsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Anforderungen an den Gehilfenvorsatz

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Leistung einer Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung schon vor der Entschließung des Haupttäters zur Tat; Vorliegen einer Beihilfehandlung durch Übersenden von Kurznachrichten vor der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 u. 4
    Möglichkeit der Leistung einer Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung schon vor der Entschließung des Haupttäters zur Tat; Vorliegen einer Beihilfehandlung durch Übersenden von Kurznachrichten vor der Tat

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Anforderungen an den Gehilfenvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 264
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
    Zwar kann Beihilfe schon vor der Entschließung des Haupttäters zur Tat geleistet werden (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.;… LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 38 a.E.).

    Für das, was schon vollständig abgeschlossen ist, vermag das nachträgliche Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit aber nicht mehr zu begründen (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 f.;… Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Beihilfe 1).

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
    Ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284).
  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines …

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
    Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe hingegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400 mwN).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
    Die unterlassene Anordnung nach § 64 StGB ist aufgrund der wirksamen Ausnahme vom Revisionsangriff nicht mehr Gegenstand der revisionsgerichtlichen Überprüfung (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 ff.).
  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch; …

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
    Ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 57/11

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Schreckschusswaffe, bei der der …

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
    Allerdings hat der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt der vom Angeklagten verwirklichten Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel zum Ausdruck zu kommen (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 57/11 mwN).
  • BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93

    Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
    Für das, was schon vollständig abgeschlossen ist, vermag das nachträgliche Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit aber nicht mehr zu begründen (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 f.; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Beihilfe 1).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Beihilfe kann schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 389, jeweils mwN), selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264); sie ist auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.;… Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, juris Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …

    Der Hilfeleistende muss die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, im Sinne bedingten Vorsatzes zumindest für möglich halten und billigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 3 StR 448/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264;… vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, juris Rn. 34 f.).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Rn. 648 Hierfür ist erforderlich, dass der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag sowie die Haupttat in ihren wesentlichen Grundzügen, insbesondere in ihrer Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich hält und billigt, wobei er Einzelheiten der Haupttat nicht zu kennen braucht (vgl. u.a. BGH NStZ 2012, 264; BGH NStZ 2017, 274, 275; NStZ 2017, 337).
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und …

    Rn. 493 Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben (BGH NStZ 2012, 264).
  • BGH, 19.12.2017 - VI ZR 128/16

    Haftungsverteilung bei unerlaubter Handlung: Mitverschulden des Geschädigten bei …

    Der Vorsatz eines Gehilfen muss sich auf die Ausführung einer zwar nicht in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Tat richten (BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 12. Juli 2000 - 1 StR 269/00, wistra 2000, 382; Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137).
  • LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15

    Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen durch eine …

    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400]. So müssen Opfer, Tatzeit und nähere Details der konkreten Begehungsweise dem Gehilfen nicht bekannt sein [BGHSt 42, 135, 139]. Der Gehilfe muss die Vollendung der Haupttat wollen. Dabei haftet er nur im Rahmen des von ihm ins Auge gefassten Tatbestandes. Entscheidend ist, was er im Zeitpunkt der Hilfeleistung wusste. Des Weiteren muss der Gehilfe vorsätzlich bezüglich der geleisteten Hilfe handeln. Er muss sich darüber bewusst sein, dass sein Verhalten das Vorhaben der Haupttat fördert. Für den die Hilfeleistung betreffenden Vorsatz ist dabei - ebenso wie bei dem Vorsatz bezüglich der Haupttat - kein dolus directus erforderlich. Es genügt, wenn der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag zumindest für möglich hält und billigt [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Urteil vom 11. November 2006, 2 StR 157/06, NStZ 2007, 290].
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen …

    Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

    Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …

    Der Hilfeleistende muss die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, im Sinne bedingten Vorsatzes zumindest für möglich halten und billigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 3 StR 448/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte …

    Für das, was schon vollständig abgeschlossen ist, vermag das nachträgliche Einverständnis eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Gehilfen nicht mehr zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264 mwN).

    Nicht ausgeschlossen erscheint, dass sich - dieses Tatmotiv als gegeben unterstellt - die Tötungshandlungen innerhalb des" N." aus Sicht des Angeklagten S. als ein spontanes Entgleiten der Situation darstellte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264).

  • OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15

    "Islamische Staat" (IS) als terroristische Vereinigung im Ausland

    Rn. 863 Somit bliebe nur eine Beihilfe, die über die Psyche des Haupttäters wirkt; eine solche setzt jedoch konkrete Feststellungen dazu voraus, wie diese vermittelt worden ist und sich ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 314/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe (sukzessive Beihilfe); Raub …

  • LG Lübeck, 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

    Beihilfe an einer Insolvenzverschleppung durch einen Notar

  • OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der …

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21

    Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …

  • LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen …

  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19

    Beihilfe (Vorsatz hinsichtlich der Haupttat: erforderliche Vorstellung des Täters …

  • LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12

    Beihilfe zum Mord durch Unterlassen

  • LG Hamburg, 30.01.2015 - 308 O 105/13

    Urheberrechtsverletzung durch Sharehoster: Beihilfe zum unerlaubten öffentlichen …

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