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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5214
BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02 (https://dejure.org/2002,5214)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2002 - 3 StR 315/02 (https://dejure.org/2002,5214)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 3 StR 315/02 (https://dejure.org/2002,5214)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 264 StGB; § 266 StGB; § 203 StGB
    Begriff der Tat im prozessualen Sinne; Nachtragsanklage; Eröffnungsbeschluss; Verfahrenseinstellung (Verfahrenshindernis)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
    Zu ihr gehört nicht nur das tatsächliche Geschehen, wie es Anklage und Eröffnungsbeschluß beschreiben, sondern auch das gesamte Verhalten der Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320; 23, 141, 145).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …

    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen die Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 10, 396; 22, 307; 25, 388; 27, 170, 172; 29, 341; 32, 215).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen die Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 10, 396; 22, 307; 25, 388; 27, 170, 172; 29, 341; 32, 215).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
    Zu ihr gehört nicht nur das tatsächliche Geschehen, wie es Anklage und Eröffnungsbeschluß beschreiben, sondern auch das gesamte Verhalten der Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320; 23, 141, 145).
  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr - …

    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen die Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 10, 396; 22, 307; 25, 388; 27, 170, 172; 29, 341; 32, 215).
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im …

    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen die Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 10, 396; 22, 307; 25, 388; 27, 170, 172; 29, 341; 32, 215).
  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen die Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 10, 396; 22, 307; 25, 388; 27, 170, 172; 29, 341; 32, 215).
  • RG, 29.03.1928 - III 145/28

    Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu …

    Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
    Zu ihr gehört nicht nur das tatsächliche Geschehen, wie es Anklage und Eröffnungsbeschluß beschreiben, sondern auch das gesamte Verhalten der Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320; 23, 141, 145).
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen …

    Insofern fehlt es insbesondere an der Konkretisierung eines nach § 266 Abs. 1 StGB tatbestandsmäßigen Verhaltens des Angeklagten zum Nachteil der Gemeinde (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Februar 1995 - 2 StR 630/94, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 10 und vom 4. Februar 2014 - 2 StR 533/13, NStZ-RR 2014, 151; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 3 StR 315/02; wistra 2003, 111, 112).
  • BayObLG, 11.06.2025 - 202 ObOWi 366/25

    Erhebliche Abweichung zwischen der im Bußgeldbescheid zu Grunde gelegten und im …

    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Betroffenen, soweit es mit dem durch den Bußgeldbescheid bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18; Beschluss vom 02.10.2002 - 3 StR 315/02, je m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 14.12.2023 - 207 StRR 325/23).

    Rn. 12 3. Mangels Verfahrensgrundlage ist das Urteil des Amtsgerichts vom 22.01.2025 daher aufzuheben und das Verfahren hinsichtlich der der Verurteilung zugrundeliegenden Tat vom 18.07.2020 wegen eines Prozesshindernisses nach § 71 OWiG i. V. m. §§ 206a, 260 Abs. 3 StPO einzustellen (…vgl. BGH, Urt. v. 02.02.1977 - 2 StR 307/76;… Urt. v. 17.08.2000 - 4 StR 245/00; Beschluss vom 08.03.2001 - 4 StR 228/00; Beschluss vom 02.10.2002 - 3 StR 315/02; Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18; BayObLG, Beschluss vom 02.02.1999 - 1 St RR 7/99).

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