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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15577
BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23 (https://dejure.org/2023,15577)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2023 - 3 StR 32/23 (https://dejure.org/2023,15577)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 3 StR 32/23 (https://dejure.org/2023,15577)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; unbeendeter/beendeter Versuch; Korrektur des Rücktrittshorizonts: Vorstellungsbild des Angeklagten nach der letzten Ausführungshandlung); Verwertung von Aufzeichnungen einer Bodycam (Revisionsvorbringen für die Verfahrensrüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Notwendige Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters nach der letzten Ausführungshandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB, § 52 StGB
    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Notwendige Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters nach der letzten Ausführungshandlung

  • IWW

    § 261 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, Art. 13 GG, § 15c PolG NRW, § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Voraussetzungen für eine Datenerhebung nach § 15c PolG NRW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Voraussetzungen für eine Datenerhebung nach § 15c PolG NRW

  • datenbank.nwb.de

    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Notwendige Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters nach der letzten Ausführungshandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 673
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23
    Hält er dagegen den Eintritt des Taterfolgs weiterhin für möglich, so ist der Versuch beendet; der strafbefreiende Rücktritt setzt dann voraus, dass der Täter den Taterfolg freiwillig durch aktives Tun verhindert (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB) oder zumindest entsprechende ernsthafte Bemühungen entfaltet, wenn der Erfolg ohne sein Zutun ausbleibt (BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen, …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23
    Diese ist mithin aufzuheben (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - 3 StR 154/22, juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19

    Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23
    Vor dem Hintergrund, dass die beiden Verletzten den unmittelbaren Tatort noch selbst verlassen konnten, erst danach zusammenbrachen und der Angeklagte dies möglicherweise nicht bemerkte, hätte der maßgebliche Rücktrittshorizont hier näherer Erörterung bedurft (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19, NStZ-RR 2020, 272).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10

    Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und …

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23
    Obschon ein beendeter Versuch bereits anzunehmen ist, wenn sich ein Täter nach der letzten Ausführungshandlung - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (s. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209), lassen sich diese Voraussetzungen nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen, die sich nicht zu inneren Umständen des Angeklagten nach den Tathandlungen verhalten.
  • BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23

    Mord (Versuch: Rücktritt, beendeter Versuch, Rücktrittshorizont, Fehlschlag, …

    Dieser sogenannte "Rücktrittshorizont" ist sowohl bei der Beurteilung eines Fehlschlags als auch für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 32/23 Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 04.07.2024 - 5 StR 503/22

    Einziehung von Erträgen aus Betäubungsmittelgeschäften

    Es entspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundegerichtshofs, dass die schriftlichen Entscheidungsgründe für die sachlich-rechtliche Nachprüfung durch das Revisionsgericht eine Einheit bilden, deren tatsächliche Angaben berücksichtigt werden müssen, auch wenn sie sich in einem Zusammenhang finden, in dem sie nach dem üblichen Urteilsaufbau nicht erwartet werden; maßgeblich ist mithin der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 26. Mai 1987 - 1 StR 110/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Feststellungen 1; Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 32/23, NStZ 2023, 673).
  • BGH, 19.03.2024 - 3 StR 64/24

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei Anordnung der Unterbringung in …

    Die im ersten Rechtsgang angeordnete Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist mit Beschluss des Senats vom 31. Mai 2023 (3 StR 32/23) rechtskräftig geworden (UA Bl. 14).
  • LG Bochum, 17.06.2025 - 7 Ks 3/25
    Ein fehlgeschlagener Versuch ist dann anzunehmen, wenn der Täter nach dem Misslingen des vorgestellten Ablaufs nach der letzten Ausführungshandlung zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so dass ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um das gewünschte Ziel zu erreichen (BGH, Beschluss vom 08.10.2008 - 4 StR 233/08; BGH, Urteil vom 22.10.2013 - 5 StR 229/13; BGH, Beschluss vom 10.07.20213 - 2 StR 289/13; BGH, Beschl. v. 31.5.2023 - 3 StR 32/23).
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