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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14332
BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10 (https://dejure.org/2010,14332)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - 3 StR 328/10 (https://dejure.org/2010,14332)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 3 StR 328/10 (https://dejure.org/2010,14332)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 52 StGB; § 46 StGB; § 30 Abs. 2 BtMG
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurücktreten des Straftatbestandes des Besitzes von Betäubungsmitteln hinter den Straftatbestand der vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Tateinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; BtMG § 30 Abs. 2
    Zurücktreten des Straftatbestandes des Besitzes von Betäubungsmitteln hinter den Straftatbestand der vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Tateinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen …

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10
    Dabei lagen sowohl die Verkaufs- als auch die Eigenverbrauchsmenge über dem Grenzwert der nicht geringen Menge (zur Bedeutung der Größe der Teilmengen bei unterschiedlicher Verwendung vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 - und vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5 und 10).

    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 10; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN).

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10
    Dabei lagen sowohl die Verkaufs- als auch die Eigenverbrauchsmenge über dem Grenzwert der nicht geringen Menge (zur Bedeutung der Größe der Teilmengen bei unterschiedlicher Verwendung vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 - und vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5 und 10).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10
    Dadurch, dass das Landgericht bei allen Taten von erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit des Angeklagten ausgegangen ist, ohne die hierzu notwendigen Voraussetzungen (vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Mai 1999 - 2 StR 529/98, NStZ 1999, 448) festzustellen, ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08

    Täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10
    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 10; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 322/15

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Subsidiarität zur …

    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 328/10; vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, StV 2010, 131 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 75/13).
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