Rechtsprechung
| BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23 |
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§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
Einziehung von Taterträgen (Verhältnis zur erweiterte Einziehung von Taterträgen und zur Einziehung des Wertes von Taterträgen bei unklarer Herkunft sichergestellter Gelder) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73a Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abschöpfung sichergestellten Bargelds als erweiterte Einziehung von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abschöpfung sichergestellten Bargelds als erweiterte Einziehung von Taterträgen
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Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abschöpfung sichergestellten Bargelds als erweiterte Einziehung von Taterträgen
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Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 16.05.2023 - 21 KLs 4/23
- LG Mönchengladbach, 16.05.2023 - 700 Js 1733/21
- BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BGH, 19.08.2020 - 3 StR 219/20
Einziehung von Taterträgen (erweiterte Einziehung)
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Denn eine Einziehung von Taterträgen nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um Erträge aus gerade den urteilsgegenständlichen Taten handelt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 9;… vom 30. Juni 2021 - 3 StR 153/21, juris Rn. 8; vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 6;… vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 2 Rn. 7).Eine erweiterte Einziehung von Taterträgen kommt auch in Betracht, wenn nicht feststellbar ist, ob es sich bei sichergestelltem Geld um Erlöse aus urteilsgegenständlichen oder aus anderen, nicht näher aufklärbaren Taten des Angeklagten handelt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 11;… Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 8;… Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 23;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83 Rn. 6; vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 6 f.).
Die 5.000 EUR sind mithin bereits von der Verzichtserklärung des Angeklagten beziehungsweise der (erweiterten) Einziehung des über den Verzicht hinausgehenden sichergestellten Bargelds in Höhe von 6.000 EUR erfasst (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2022 - 3 StR 419/22, juris Rn. 3;… vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 24; vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 8;… Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19, juris Rn. 11;… Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 Rn. 15).
- BGH, 27.07.2023 - 3 StR 132/23
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe; Einziehung von …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Denn eine Einziehung von Taterträgen nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um Erträge aus gerade den urteilsgegenständlichen Taten handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 9;… vom 30. Juni 2021 - 3 StR 153/21, juris Rn. 8;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 6;… vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 2 Rn. 7).Eine erweiterte Einziehung von Taterträgen kommt auch in Betracht, wenn nicht feststellbar ist, ob es sich bei sichergestelltem Geld um Erlöse aus urteilsgegenständlichen oder aus anderen, nicht näher aufklärbaren Taten des Angeklagten handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 11;… Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 8;… Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 23;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83 Rn. 6;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 6 f.).
Zudem ist das von Teilen der Rechtsprechung nicht nur für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 i.V.m. § 73c Satz 1 StGB, sondern auch für eine erweiterte Einziehung von Taterträgen nach § 73a Abs. 1 StGB aufgestellte Erfordernis erfüllt, dass das Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung einer urteilsgegenständlichen Tat (Anlasstat) im Vermögen des Angeklagten gegenständlich oder in Gestalt eines Surrogats vorhanden war (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6; s. zudem - nicht tragend - BGH…, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.; hierzu kritisch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 14).
- BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22
Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld; …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Eine erweiterte Einziehung von Taterträgen kommt auch in Betracht, wenn nicht feststellbar ist, ob es sich bei sichergestelltem Geld um Erlöse aus urteilsgegenständlichen oder aus anderen, nicht näher aufklärbaren Taten des Angeklagten handelt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 11;… Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 8; Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 23;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83 Rn. 6;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 6 f.).Die 5.000 EUR sind mithin bereits von der Verzichtserklärung des Angeklagten beziehungsweise der (erweiterten) Einziehung des über den Verzicht hinausgehenden sichergestellten Bargelds in Höhe von 6.000 EUR erfasst (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2022 - 3 StR 419/22, juris Rn. 3; vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 24;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 8;… Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19, juris Rn. 11;… Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 Rn. 15).
- BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Zudem ist das von Teilen der Rechtsprechung nicht nur für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 i.V.m. § 73c Satz 1 StGB, sondern auch für eine erweiterte Einziehung von Taterträgen nach § 73a Abs. 1 StGB aufgestellte Erfordernis erfüllt, dass das Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung einer urteilsgegenständlichen Tat (Anlasstat) im Vermögen des Angeklagten gegenständlich oder in Gestalt eines Surrogats vorhanden war (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6; s. zudem - nicht tragend - BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.; hierzu kritisch BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 14). - BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Die 5.000 EUR sind mithin bereits von der Verzichtserklärung des Angeklagten beziehungsweise der (erweiterten) Einziehung des über den Verzicht hinausgehenden sichergestellten Bargelds in Höhe von 6.000 EUR erfasst (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2022 - 3 StR 419/22, juris Rn. 3;… vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 24;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 8;… Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19, juris Rn. 11; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 Rn. 15). - BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände; …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Zudem ist das von Teilen der Rechtsprechung nicht nur für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 i.V.m. § 73c Satz 1 StGB, sondern auch für eine erweiterte Einziehung von Taterträgen nach § 73a Abs. 1 StGB aufgestellte Erfordernis erfüllt, dass das Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung einer urteilsgegenständlichen Tat (Anlasstat) im Vermögen des Angeklagten gegenständlich oder in Gestalt eines Surrogats vorhanden war (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6; s. zudem - nicht tragend - BGH…, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36; Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.; hierzu kritisch BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 14). - BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat; …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Eine erweiterte Einziehung von Taterträgen kommt auch in Betracht, wenn nicht feststellbar ist, ob es sich bei sichergestelltem Geld um Erlöse aus urteilsgegenständlichen oder aus anderen, nicht näher aufklärbaren Taten des Angeklagten handelt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 11;… Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 8;… Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 23; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83 Rn. 6;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 6 f.). - BGH, 20.12.2022 - 4 StR 221/22
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (zeitlicher Zusammenhang zwischen der …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Zudem ist das von Teilen der Rechtsprechung nicht nur für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 i.V.m. § 73c Satz 1 StGB, sondern auch für eine erweiterte Einziehung von Taterträgen nach § 73a Abs. 1 StGB aufgestellte Erfordernis erfüllt, dass das Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung einer urteilsgegenständlichen Tat (Anlasstat) im Vermögen des Angeklagten gegenständlich oder in Gestalt eines Surrogats vorhanden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6; s. zudem - nicht tragend - BGH…, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.; hierzu kritisch BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 14). - BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; Zufluss eines Vermögenswertes …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Die 5.000 EUR sind mithin bereits von der Verzichtserklärung des Angeklagten beziehungsweise der (erweiterten) Einziehung des über den Verzicht hinausgehenden sichergestellten Bargelds in Höhe von 6.000 EUR erfasst (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2022 - 3 StR 419/22, juris Rn. 3;… vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 24;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 8; Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19, juris Rn. 11;… Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 Rn. 15). - BGH, 22.09.2022 - 3 StR 238/21
Erweiterte Einziehung (Anwendungsbereich bei unklarer Herkunft; Surrogate; Umfang …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Eine erweiterte Einziehung von Taterträgen kommt auch in Betracht, wenn nicht feststellbar ist, ob es sich bei sichergestelltem Geld um Erlöse aus urteilsgegenständlichen oder aus anderen, nicht näher aufklärbaren Taten des Angeklagten handelt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris Rn. 11; Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 8;… Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 23;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83 Rn. 6;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 6 f.). - BGH, 16.07.2019 - 2 StR 268/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf …
- BGH, 30.06.2021 - 3 StR 153/21
Subsidiarität der erweiterten Einziehung von Taterträgen
- BGH, 13.12.2022 - 3 StR 419/22
Einziehung von Taterträgen (Verhältnis zur erweiterten Einziehung von …
- BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
b) Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich zu dieser Übertragung der Voraussetzungen kritisch geäußert (…vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13 f.; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 328/23 Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 78). - BGH, 15.04.2025 - 3 ARs 2/25
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Rn. 6 Der 3. Strafsenat hat - worauf der Anfragebeschluss zutreffend hinweist - bereits 2023 in drei Entscheidungen (BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 3 Rn. 13 f.; zudem BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 328/23, juris Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 2 Rn. 78), wenngleich nicht tragend, zum Ausdruck gebracht, dass er der im Anfragebeschluss dargetanen Rechtsauffassung ist.Zu entsprechender Judikatur des 2. und 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (…s. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2025 - 4 StR 486/24, NStZ-RR 2025, 109 Rn. 6; vom 2. Juli 2024 - 2 StR 484/23, NStZ-RR 2024, 341, 342;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23, wistra 2024, 464 Rn. 11;… vom 27. März 2024 - 2 StR 501/23, juris Rn. 5;… vom 8. November 2023 - 2 StR 131/23, juris Rn. 11;… vom 11. Oktober 2023 - 2 StR 3/23, StV 2024, 439 Rn. 12;… vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6) hat sich der 3. Strafsenat bereits ablehnend verhalten (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 3 Rn. 14;… ebenso MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73a Rn. 20; Wiersch, NStZ 2022, 385, 388 ff.; s. ferner BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 328/23, juris Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, BGHR StGB § 73 a Abs. 1 Wertersatz 2 Rn. 78).
- BGH, 26.03.2024 - 2 StR 10/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Um eine doppelte Abschöpfung auszuschließen, ist diese Summe bei der Bestimmung des Wertersatzbetrages in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 328/23, juris Rn. 10;… vom 13. Dezember 2022 - 3 StR 419/22, juris Rn. 3). - BGH, 07.01.2025 - 2 StR 416/24
Einziehung (erweiterte Einziehung: Vorhandensein im Vermögen des Angeklagten zum …
Erfüllt ist auch das von Teilen der Rechtsprechung nicht nur für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 i.V.m. § 73c Satz 1 StGB, sondern auch für eine erweiterte Einziehung von Taterträgen nach § 73a Abs. 1 StGB aufgestellte Erfordernis, dass das Erlangte zum Zeitpunkt der Begehung einer urteilsgegenständlichen Tat im Vermögen des Angeklagten gegenständlich oder in Gestalt eines Surrogats vorhanden war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 328/23, Rn. 7 mwN).
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