Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2015 - 3 StR 346/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 244 StGB; § 244a StGB
Kein Bandendiebstahl trotz Begehung mit einem Bandenmitglied bei Taten außerhalb der Bandenabrede mit völlig anderem Tatmuster - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung: Tatbegehung außerhalb der Bandenabrede; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 242 Abs 1 StGB, § 243 Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 2 StGB
Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung: Tatbegehung außerhalb der Bandenabrede; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 242 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Änderung des Schuldspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Änderung des Schuldspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 30.01.2015 - 1306 KLs 1/14
- LG Stade, 03.03.2015 - 1306 KLs 1/14
- BGH, 12.11.2015 - 3 StR 346/15
- BGH, 12.11.2015 - 3 StR 345/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 556
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.07.2024 - 5 StR 535/23
Schwerer Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug; Einbruchswerkzeug; …
Der Fall eines völlig anderen Tatmusters (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556) ist nicht dargetan. - BGH, 16.01.2024 - 2 StR 422/23
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenmitgliedschaft: …
a) Anders als das täterbezogene Merkmal der Bandenmitgliedschaft ist das Merkmal der Tatbegehung innerhalb der Bandenabrede ein tatbezogenes Merkmal (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556 Rn. 4), auf das sich der Gehilfenvorsatz erstrecken muss.Die Mitwirkung weiterer Bandenmitglieder führt nicht notwendig dazu, Taten als solche innerhalb der Bandenabrede zu qualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, NStZ-RR 2013, 208, 209; Beschlüsse vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556 Rn. 4;… vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 321/16, StV 2017, 308, 309 Rn. 12;… vom 8. November 2023 - 2 StR 418/23, juris Rn. 6).
- BGH, 21.02.2017 - 5 StR 598/16
Schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung von Bandentat und im Interesse einzelner …
Angesichts dieser Umstände begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, dass das Landgericht auch die Begehung der Tat 12 als Bandentat gewertet hat (vgl. zur Abgrenzung von Taten, die ausschließlich im Interesse einzelner an einer Tat beteiligter Bandenmitglieder begangen wurden, BGH, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11 mwN; Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637, und vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556).
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