Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93 |
Bierflasche mit Salzsäure
§ 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erpresser - Drohung - Salzsäure in Bierflaschen - Aufstellen in Verkaufsregal - Beisichführen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1166
- MDR 1994, 398
- NStZ 1994, 187
- StV 1994, 656
- JR 1995, 171
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65
Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Hierzu genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sie das Mittel zu irgendeinem Zeitpunkt des gesamten Tatgeschehens einsatzbereit bei sich haben (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197). - BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91
Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive …
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Abgesehen davon, daß auch diese nicht als ungefährlich angesehen werden kann, fordert die Rechtsprechung für Waffen oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB keine objektive Gefährlichkeit (vgl. zum Einsatz von Scheinwaffen BGHSt 38, 116, 117 [BGH 12.11.1991 - 5 StR 477/91] m.w.Nachw. oder von Elektrokabeln als Fesselungsgerät BGH NJW 1989, 2549). - BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Auch auf chemischem Wege wirkende Stoffe können Mittel zur Anwendung von Gewalt sein (st. Rspr., BGHSt 1, 1 f. [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50] (verdünnte Salzsäure); BGHSt 1, 145, 146 (Chlorethyl); BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75 (Äther).
- BGH, 21.11.1950 - 4 StR 20/50
Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes unter Einsatz von …
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Auch auf chemischem Wege wirkende Stoffe können Mittel zur Anwendung von Gewalt sein (st. Rspr., BGHSt 1, 1 f. [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50] (verdünnte Salzsäure); BGHSt 1, 145, 146 (Chlorethyl); BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75 (Äther). - BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53
Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders …
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Die Gefahr war auch als Dauergefahr gegenwärtig, da sie alsbald nach Verstreichen der zur Erfüllung gesetzten kurzen Frist in einen Schaden umschlagen konnte (BGHSt 5, 371, 373; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79;… BGHR StGB § 255 Drohung 6). - BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59
Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am …
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Hierzu genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sie das Mittel zu irgendeinem Zeitpunkt des gesamten Tatgeschehens einsatzbereit bei sich haben (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197). - BGH, 07.03.1985 - 4 StR 82/85
Scheingeisel - §§ 253, 255 StGB, Personenverschiedenheit; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB …
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Die Drohung war geeignet, die Genötigte im Sinne des Täterverlangens zu motivieren (BGH NStZ 1987, 223; 1985, 408). - BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88
Versuchte Erpressung bei Ankündigung die Lebensmittel einer Firma zu vergiften - …
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Die Gefahr war auch als Dauergefahr gegenwärtig, da sie alsbald nach Verstreichen der zur Erfüllung gesetzten kurzen Frist in einen Schaden umschlagen konnte (BGHSt 5, 371, 373; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79; BGHR StGB § 255 Drohung 6). - BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
Feststellung von Trinkmengenangaben eines Angeklagten in einem Urteil
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Abgesehen davon, daß auch diese nicht als ungefährlich angesehen werden kann, fordert die Rechtsprechung für Waffen oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB keine objektive Gefährlichkeit (vgl. zum Einsatz von Scheinwaffen BGHSt 38, 116, 117 [BGH 12.11.1991 - 5 StR 477/91] m.w.Nachw. oder von Elektrokabeln als Fesselungsgerät BGH NJW 1989, 2549). - BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81
Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe - …
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Dies rechtfertigt die Einstufung als schwere räuberische Erpressung mit dem erhöhten Strafrahmen des § 250 Abs. 1 StGB (BGH NStZ 1981, 436). - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 365/86
Steuerhinterziehung bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung - Anforderungen an …
- BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75
Besorgnis der Befangenheit des Hilfsschöffens - Untersagung von Bekleidung …
- BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79
Auslegung eines Erpressungsschreibens - Dauergefahr als gegenwärtige Gefahr - …
- BGH, 08.10.2024 - 5 StR 382/24
Sog. K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug (schwerer sexueller Übergriff; …
Dies steht im Einklang mit früherer Rechtsprechung zu der Einordnung von ätzender Säure, die dem Opfer ins Gesicht gegossen wird, als gefährliches Werkzeug (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 1950 - 4 StR 20/50, BGHSt 1, 1; vom 22. Dezember 1993 - 3 StR 419/93), die der Gesetzgeber bei der Überführung und Erweiterung des Tatbestandes der Vergiftung (§ 229 StGB aF) in § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch das 6. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 1998 S. 164) übernommen hat (…vgl. BT-Drucks. 13/9064, S. 18), und der entsprechenden rechtlichen Bewertung eines Pfeffersprayeinsatzes (BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11). - BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Rn. 32 Neben dem Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (durch Mitsichführen einer geladenen Schußwaffe) ist auch der des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt, da der Angeklagte bei der Begehung der Erpressung die Rohrbombe, also eine Waffe, bei sich führte, um sie einzusetzen (vgl. BGH NStZ 1994, 187;… Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 33). - BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen …
Eine Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 255 StGB - die, wie hier, auch zum Nachteil von mit dem Erpressungsopfer nicht identischen zu schädigenden Personen angedroht werden kann (vgl. BGH NStZ 1985, 408; 1994, 187; 1996, 494) - ist dann als "gegenwärtig" anzusehen, wenn die in Aussicht gestellte Schädigung an Leib oder Leben bei ungestörter Weiterentwicklung der Dinge nach menschlicher Erfahrung als sicher oder höchst wahrscheinlich zu erwarten ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1989, 176 und 1289; 1997, 265, 266 m.w.N.).So hat der Bundesgerichtshof etwa eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) [BGH 28.08.1996 - 3 StR 180/96], eine erst für den nächsten Tag (BGH MDR 1957, 691) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits hat er aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Mißhandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266 [ "in aller Regel" ]).
- LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21
Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen
Insbesondere ist möglich, dass das angekündigte Übel gegen einen (nicht notwendig nahe stehenden; BGH NStZ 1987, 222 (223);… LK-StGB/Altvater Rn. 83;… Lackner/Kühl/Heger Rn. 15) Dritten (zB Drohung mit Vergiftung der Produkte eines Lebensmittelherstellers; BGH NJW 1994, 1166) oder sogar gegen den Täter selbst (zB Drohung mit Suizid; OLG Hamm NStZ 1995, 547 (548)) gerichtet ist, solange der in Aussicht gestellte Nachteil auch für den Genötigten ein Übel darstellt (BGHSt 16, 316 (318); 38, 83 (86);… LK-StGB/Altvater Rn. 83;… Fischer Rn. 37; Bohnert JR 1982, 397 (398);… BeckOK StGB/Valerius, 49. Ed. 1.2.2021 Rn. 40, StGB § 240 Rn. 40). - BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99
Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Täter ein Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. auch dann bei sich, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 1, 3, 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 30.06.1999 - 2 StR 146/99
"Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben" bei der räuberischen Erpressung
Jedenfalls nach Ablauf dieser kurzen Bedenkzeit hätte sich die angedrohte Gefahr nach der festgestellten Drohungsäußerung jederzeit verwirklichen können, so daß sie im Sinne einer Dauergefahr gegenwärtig war (vgl. BGH NStZ 1996, 494; 1994, 187;… BGHR StGB § 255 Drohung 6, 9). - BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub, …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch dann "bei sich führt" , wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der eigentlichen Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187). - LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 25/16 So hat der Bundesgerichtshof eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Misshandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht mehr als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266).
- BGH, 09.09.1997 - 4 StR 423/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher …
Zwar diente die Verwendung der Schrotpatrone nach der Vorstellung des Angeklagten dem Zweck, daß das Tatopfer die Drohung ernst nahm und der Einschüchterungseffekt in besonderer Weise gesteigert wurde (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 3 a.E.). - BGH, 05.10.2004 - 3 StR 349/04
Schwerer Raub (sonst ein Werkzeug oder Mittel; Beisichführen)
Es genügt, daß sie das Mittel erst am Tatort ergriffen haben (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; 1999, 242;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4). - BGH, 31.03.1998 - 5 StR 685/97
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Merkmal des "Beisichführens" i.S.d. § 250 Abs. 1 …
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