Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 240 StGB
Absicht rechtwidriger Bereicherung bei Erpressung; Nötigung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit …
Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98
Daß ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vermögensvorteil hingegen nicht rechtswidrig (vgl. BGHSt 20, 136, 137; BGH NStZ 1988, 216). - BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 …
Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98
Daß ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vermögensvorteil hingegen nicht rechtswidrig (vgl. BGHSt 20, 136, 137; BGH NStZ 1988, 216).
- BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung …
Der Täter will sich dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat; allein der Umstand, dass ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vorteil nicht rechtswidrig (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2010, aaO; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98). - BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere …
Der Täter will sich dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98). - BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99
Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische …
Daß der Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt wer den sollte, macht den erstrebten Vermögensvorteil nicht rechtswidrig (…vgl., BGH NJW 1982, 2265-1 BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 21 BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98 m.w.N.).
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