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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2014 - 3 StR 438/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44058
BGH, 09.12.2014 - 3 StR 438/14 (https://dejure.org/2014,44058)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2014 - 3 StR 438/14 (https://dejure.org/2014,44058)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 3 StR 438/14 (https://dejure.org/2014,44058)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Rechtsfehlerhafte Verfallsanordnung wegen entgegenstehender auf Rückgewähr gerichteter Ersatzansprüche Verletzter

  • lexetius.com
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des …

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - 3 StR 438/14
    Eine Zurückverweisung der Sache im Umfang der Aufhebung zur Entscheidung über eine Anordnung nach § 111i Abs. 2 StPO, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, kommt nicht in Betracht, denn die Tat war nach den Feststellungen bereits mit der Sperrung des für den betrügerischen Forderungseinzug genutzten Bankkontos am 10. März 2006, somit vor Inkrafttreten der genannten Vorschrift am 1. Januar 2007, beendet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung; …

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - 3 StR 438/14
    Darauf, ob der Verletzte den Täter oder Teilnehmer tatsächlich in Anspruch nimmt oder hiermit zumindest noch zu rechnen ist, kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06, NStZ 2006, 621, 622).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von …

    Eine solche abstrakte Gefahr besteht zwar auch, wenn die durch die Taten des Angeklagten Geschädigten nicht ermittelt werden konnten und deren Feststellung auch künftig nicht zu erwarten, mithin mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Angeklagten nicht zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 223/06) oder die Geschädigten bisher tatsächlich untätig geblieben sind (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06, NStZ 2006, 680; vgl. auch Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 438/14).
  • BGH, 14.01.2020 - 1 StR 531/19

    Verfall

    Nach Verjährung besteht die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme nicht mehr (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06 Rn. 8;… Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 70 und vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 438/14 Rn. 3).
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