Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2004 - 3 StR 446/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46 Abs. 2 StGB; § 354a StPO
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung und Zurückverweisung der Sache; Ausgleich durch Verminderung der verwirkten Einzelstrafen; Verfahrenshindernis) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Herabsetzung von Einzelstrafen wegen Verfahrensverzögerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 358 Abs. 1
Bindung des später erneut angerufenen Revisionsgerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EGMR, 31.05.2001 - 37591/97
Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer …
Auszug aus BGH, 09.03.2004 - 3 StR 446/03
Eine Ausnahme im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (NJW 2002, 2856, 2857) liegt hier nicht vor. - BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 09.03.2004 - 3 StR 446/03
Eine Verfahrensverlängerung, die dadurch entstanden ist, daß das Urteil im Rechtsmittelzug teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen werden muß, begründet für sich genommen regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 15).
- BGH, 07.01.2026 - 2 StR 557/25
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Angeklagten wegen …
Die Bindung an seine vorangegangene Entscheidung gilt auch für den Senat selbst im Revisionsverfahren des zweiten Rechtsgangs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 360 ff.; vom 9. März 2004 - 3 StR 446/03, BGHR StPO § 358 Abs. 1 Bindungswirkung 3, …und vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204 f. Rn. 12;… Schmitt, in: Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 358 Rn. 10). - KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts
c) Die Bindungswirkung nach § 358 Abs. 1 StPO gilt auch für das erneut mit der Sache befasste Revisionsgericht (sog. "Selbstbindung" der Revisionsinstanz, vgl. BVerfGE 4, 1, 5; BGHSt 51, 202ff. = NJW 2007, 853, 854; BGHR StPO § 358 Abs. 1 Bindungswirkung 3; KG JR 1958, 268; OLG Nürnberg StV 2000, 573, 574;… Hanack aaO., Rdn. 15;… Kuckein aaO., Rdn. 13;… Meyer-Goßner aaO., Rdn. 10;… Momsen aaO., Rdn. 2 m.w.N.) und bestimmt damit auch die vorliegend zu treffende Entscheidung des Senats.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".