Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch versicherungsrechtlich gemeldet waren - Feststellung des Fortsetzungszusammenhangs zwischen einer abgeurteilten Tat und dem neuen geltend gemachten Straftat - Mittäterschaft bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- StV 1990, 544
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
Zur äußeren Tatseite gehören zum Fortsetzungszusammenhang Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts, gleichartige Tatbegehung sowie ein enger räumlicher und auch zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (BGHSt 36, 105, 109 f.).Bei der Prüfung des Gesamtvorsatzes wird das Landgericht die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen (vgl. BGHSt 36, 105, 110) zu bedenken haben.
- BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148). - BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
Die getroffenen Feststellungen lassen es aber nicht zu, den Tatbeitrag des Angeklagten abschließend insgesamt als Mittäterschaft zu bewerten mit der möglichen Folge, daß es sich bei den Steuerhinterziehungen einerseits und dem Beitragsbetrug andererseits um eine Mehrheit selbständiger, einer getrennten rechtlichen Würdigung zugänglicher prozessualer Taten handeln würde (BGHSt 35, 14 [BGH 24.07.1987 - 3 StR 36/87]).
- BGH, 24.10.1989 - 5 StR 238/89
Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Zollfahndungsamt - Steuerstraftat - …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
Aus der nur beschränkten Verfolgungskompetenz der Finanzbehörden in Strafsachen ergibt sich nichts anderes (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238-239/89). - BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung - …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
Das gilt auch für die eine Beihilfe betreffende Verjährung, deren Beginn sich in der Regel nach der Beendigung der Haupttat richtet (BGHSt 20, 227, 228; BGH bei Holtz MDR 1978, 803). - BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148). - BGH, 12.11.1986 - 3 StR 405/86
Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, gegenüber dem Finanzamt die …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148). - RG, 02.03.1933 - II 834/32
1. Zum Begriff der "Reichsregierung" i. S. des § 22 der DevisenVO. (DevVO.) v. 1. …
Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen Täterschaft und Beihilfe ist wegen Verschiedenheit der Beteiligungsformen rechtlich ausgeschlossen (BGH bei Dallinger MDR 1966, 558; BGH bei Holtz MDR 1981, 629; RGSt 67, 130, 139 f.).
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2024 - 24 KLs 7480 Js 208433/21
Cum-Ex: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Freshfields-Anwalt
Für die Beihilfetaten des Angeklagten Y richtet sich der Verjährungsbeginn ebenfalls nach der Beendigung der Haupttat (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1990 - 3 StR 460/89;… Jäger in: Klein, AO, 17. Aufl., § 376 Rn. 55). - BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung, …
Soweit der Angeklagte J B schließlich vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung der Zeugen H und R in den Jahren 1983 und 1984 freigesprochen worden ist, weil "das Verfahrenshindernis der absoluten Verjährung" vorliegt, beanstandet der Generalbundesanwalt zu Recht, daß die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Verfahrenshindernisses, das zur Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO führen müßte, nicht hinreichend festgestellt sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 758/94 - BGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - 3 StR 460/89; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1988 - 2 StR 595/88 -).
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