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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2593
BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85 (https://dejure.org/1986,2593)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1986 - 3 StR 536/85 (https://dejure.org/1986,2593)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 3 StR 536/85 (https://dejure.org/1986,2593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom beendeten Versuch eines Tötungsdelikts - Anzeichen für eine Verminderung oder den Ausschluss der Schuldfähigkeit infolge Alkoholgenusses bei zielstrebigem Handeln und planmäßigem Vorgehen des Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85
    Das Absehen von der noch möglichen Tatvollendung reicht nicht aus (BGHSt 31, 170 f; 33, 295 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] = NStZ 1986, 25, 26; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 - vgl. auch Puppe NStZ 1986, 14 ff).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85
    Das Absehen von der noch möglichen Tatvollendung reicht nicht aus (BGHSt 31, 170 f; 33, 295 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] = NStZ 1986, 25, 26; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 - vgl. auch Puppe NStZ 1986, 14 ff).
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85

    Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85
    Das Absehen von der noch möglichen Tatvollendung reicht nicht aus (BGHSt 31, 170 f; 33, 295 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] = NStZ 1986, 25, 26; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 - vgl. auch Puppe NStZ 1986, 14 ff).
  • RG, 06.07.1933 - III 598/33

    1. Unter welchen Voraussetzungen begeht der Gläubiger Untreue gegenüber einem …

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85
    Hinsichtlich des Verbots der Schlechterstellung gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StGB, das nur eine Verschärfung der Rechtsfolgen, nicht des Schuldspruchs (also eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gemäß §§ 211 Abs. 2, 22, 23 StGB) ausschließt (…vgl. Pikart in KK, Rdn. 18 zu § 358 StPO), weist der Senat darauf hin, daß das Geschehen nach der Vergewaltigung, das bisher als gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag rechtlich eingeordnet wurde, mit keiner höheren Strafe als acht Jahren geahndet werden kann (RGSt 62, 61, 63, 74, 75; 67, 273, 275, 276; BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78];… Pikart aaO Rdn. 30 zu § 358 StPO;… Ruß in KK, Rdn. 3 zu § 331 StPO).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem …

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85
    Abgesehen davon, daß zielstrebiges Handeln und planmäßiges Vorgehen bei alkoholisierten Tätern für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert hinsichtlich einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit haben (vgl. BGH NStZ 1983, 19; 1984, 506;… Dreher/Tröndle, StGB, 42. Aufl. Rdn. 9 zu § 20 StGB mit weiteren Nachweisen), tragen die Feststellungen des Landgerichts nicht die Annahme eines solchen Verhaltens des Angeklagten.
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85
    Hinsichtlich des Verbots der Schlechterstellung gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StGB, das nur eine Verschärfung der Rechtsfolgen, nicht des Schuldspruchs (also eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gemäß §§ 211 Abs. 2, 22, 23 StGB) ausschließt (…vgl. Pikart in KK, Rdn. 18 zu § 358 StPO), weist der Senat darauf hin, daß das Geschehen nach der Vergewaltigung, das bisher als gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag rechtlich eingeordnet wurde, mit keiner höheren Strafe als acht Jahren geahndet werden kann (RGSt 62, 61, 63, 74, 75; 67, 273, 275, 276; BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78];… Pikart aaO Rdn. 30 zu § 358 StPO;… Ruß in KK, Rdn. 3 zu § 331 StPO).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85
    Abgesehen davon, daß zielstrebiges Handeln und planmäßiges Vorgehen bei alkoholisierten Tätern für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert hinsichtlich einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit haben (vgl. BGH NStZ 1983, 19; 1984, 506;… Dreher/Tröndle, StGB, 42. Aufl. Rdn. 9 zu § 20 StGB mit weiteren Nachweisen), tragen die Feststellungen des Landgerichts nicht die Annahme eines solchen Verhaltens des Angeklagten.
  • RG, 02.03.1928 - I 139/28

    1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere …

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85
    Hinsichtlich des Verbots der Schlechterstellung gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StGB, das nur eine Verschärfung der Rechtsfolgen, nicht des Schuldspruchs (also eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gemäß §§ 211 Abs. 2, 22, 23 StGB) ausschließt (…vgl. Pikart in KK, Rdn. 18 zu § 358 StPO), weist der Senat darauf hin, daß das Geschehen nach der Vergewaltigung, das bisher als gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag rechtlich eingeordnet wurde, mit keiner höheren Strafe als acht Jahren geahndet werden kann (RGSt 62, 61, 63, 74, 75; 67, 273, 275, 276; BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78];… Pikart aaO Rdn. 30 zu § 358 StPO;… Ruß in KK, Rdn. 3 zu § 331 StPO).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88

    Vorsatz bei einer Messerstecherei mit Körperschaden - Unterscheidung zwischen …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 295, 297 ff. [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312) ist der Versuch beendet, strafbefreiender Rücktritt durch bloßes Absehen von seiner Fortsetzung also ausgeschlossen, wenn es der Täter für möglich hält, daß der Erfolg schon auf Grund seines bisherigen Tuns eintreten kann.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob hierfür ein einheitlicher Willensentschluß, ein gleichartiger Handlungswille oder die Verfolgung eines einheitlichen Ziels erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1984, 1568 m.w.Nachw.); denn die sexuelle Nötigung und der Verdeckungsmord beruhten hier - wie ohne weiteres erkennbar ist - auf getrennten, ungleichartigen Willensentschlüssen und dienten unterschiedlichen Zielen (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 536/85).
  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 216/89

    Voraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Entsprechung des tatsächlichen …

    Bei der neuen Verhandlung der Sache wird die dazu berufene Strafkammer auch der Frage nachgehen müssen, ob der Angeklagte, nachdem er einmal zugestochen hatte, den Eintritt des Todes schon auf Grund seines bisherigen Tuns für möglich hielt (vgl. die neuere Rechtsprechung zum sogenannten Rücktrittshorizont des Täters; BGHSt 33, 295, 297 ff. [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312; Senatsurteil vom 27. April 1988 - 3 StR 119/88).
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