Rechtsprechung
| BGH, 15.02.2001 - 3 StR 546/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 2 StPO; § 3 StPO; § 21 StGB
Verbindung zusammenhängender Sachen; Feststellung von verminderter Schuldfähigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 21; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 3; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 29 Abs. 5; ; StPO § 354 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Abgabe von Betäubungsmitteln - Aussetzung zur Bewährung - Sachrüge - Verbindung eines Verfahrens - Ermessensmißbrauch - Teileinstellung des Verfahrens - Sachliche Landgerichtszuständigkeit - Verfahrensfehler - Abgabe des Verfahrens - Rechtsfolgenausspruch - Absehen von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 4 Abs. 1, § 154 Abs. 2, § 269
Fortwirkung einer Verbindung nach Wegfall des "Zusammenhangs" - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90
Zulässigkeit der Verfahrensverbindung vor Eröffnung des Hauptverfahrens
Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 3 StR 546/00
als es die Akten dem Landgericht direkt zur Prüfung der Übernahme vorgelegt hat, obwohl das Hauptverfahren noch nicht eröffnet war und deshalb wegen der fortbestehenden Dispositionsbefugnis der Staatsanwaltschaft deren Zustimmung zur Abgabe des Verfahrens erforderlich gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 5: Pfeiffer in KK aaO Rdn. 1).
- BGH, 29.04.2021 - 2 ARs 137/21
Verfahrensverbindung (Voraussetzungen)
Demgegenüber ist nicht erforderlich, dass auch das Gericht niedrigerer Ordnung in der bei ihm anhängigen Sache das Hauptverfahren eröffnet hat, sofern die Staatsanwaltschaft, die ihre Anklage jederzeit wieder zurücknehmen könnte (§ 156 StPO) und deshalb ihre Dispositionsbefugnis über das Verfahren noch nicht endgültig verloren hat, die Abgabe selbst beantragt oder ihr zustimmt (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 5 und 16). - BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen …
Ob die Trennung hingegen zweckmäßig war, hat das Revisionsgericht anders als das Beschwerdegericht nicht zu überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1996 - 4 StR 718/95; vom 15. Februar 2001 - 3 StR 546/00, BGHR StPO § 4 Verbindung 16;… Fischer aaO). - BGH, 09.11.2021 - 2 ARs 287/21
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
Dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, steht einer Verbindung nicht entgegen (BGHR StPO § 4 Verbindung 5 und 16). - OLG Hamm, 14.02.2005 - 3 Ss 32/05
Strafzumessung, zu hohe Strafe; unangemessene Strafe
Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat, Beschluß vom 15.02.2001 - 3 StR 546/00 -) hat entschieden, daß bei der Verurteilung wegen unerlaubter Abgabe von etwa 1 g Haschisch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung keinen Bestand haben könne und zur Begründung ausgeführt, daß das erkannte Strafmaß gemessen an dem festgestellten Tatvorwurf derart exorbitant erhöht sei, daß es dem Erfordernis, gerechter Schuldausgleich zu sein, nicht mehr entspreche.
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