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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9965
BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19 (https://dejure.org/2020,9965)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2020 - 3 StR 558/19 (https://dejure.org/2020,9965)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19 (https://dejure.org/2020,9965)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 52 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
    Nur eine Betrugstat bei mehreren auf einer Täuschung beruhenden Vermögensverfügungen des Getäuschten; Einziehung von Wertersatz (fehlende Bezifferung des Wertes der sichergestellten Gegenstände)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Serienbetrug: Tatmehrheit und Tateinheit; Auswirkung einer veränderten konkurrenzrechtlichen Bewertung; Einziehung von Wertersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 73c S 1 StGB, § 263 StGB, § 267 StPO
    Serienbetrug: Tatmehrheit und Tateinheit; Auswirkung einer veränderten konkurrenzrechtlichen Bewertung; Einziehung von Wertersatz

  • IWW

    § 357 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 1 Alternative 1, § 25 Abs. 2 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 73c Satz 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Wertung eines Tatgeschehens als 25 Einzelfälle des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall; Änderung des Schuldspruchs von 25 auf vier Taten

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Wertung eines Tatgeschehens als 25 Einzelfälle des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall; Änderung des Schuldspruchs von 25 auf vier Taten

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Wertung eines Tatgeschehens als 25 Einzelfälle des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall; Änderung des Schuldspruchs von 25 auf vier Taten

  • datenbank.nwb.de

    Serienbetrug: Tatmehrheit und Tateinheit; Auswirkung einer veränderten konkurrenzrechtlichen Bewertung; Einziehung von Wertersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das …

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19
    a) Dieser Betrag ist im Urteil nicht aufgeschlüsselt und deshalb revisionsrechtlich nicht überprüfbar (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 Rn. 6 mwN).

    Hierzu hätte Anlass bestanden, weil die Einziehung von Wertersatz gemäß § 73c Satz 1 StGB voraussetzt, dass die unmittelbare Einziehung des Erlangten nicht durchführbar ist (vgl. näher BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, aaO, Rn. 9 mwN).

  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04

    Schuldumfang (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19
    Die veränderte konkurrenzrechtliche Bewertung der Straftaten berührt deren Unrechts- und Schuldgehalt nicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200;… vom 7. Juli 2015 - 3 StR 190/15, juris Rn. 6 mwN) und ändert nichts an dem vom Landgericht festgestellten Erziehungsbedarf.
  • BGH, 26.10.2017 - 2 StR 102/17

    Tateinheit (erforderliche gesonderte Betrachtung für jeden einzelnen Beteiligten)

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19
    a) Führen ein einziger Tatentschluss und eine einzige Täuschung zu mehreren Vermögensverfügungen des Opfers, so liegt nur eine Tat vor (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 StR 102/17, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19
    Die veränderte konkurrenzrechtliche Bewertung der Straftaten berührt deren Unrechts- und Schuldgehalt nicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 7. Juli 2015 - 3 StR 190/15, juris Rn. 6 mwN) und ändert nichts an dem vom Landgericht festgestellten Erziehungsbedarf.
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo …

    Unabhängig davon, dass die Täter jeweils dieselbe Legende nutzten, liegt der späteren Geldübergabe eine auf einem neuen Tatentschluss beruhende weitere Täuschung der Geschädigten zugrunde (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 88/22

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: Herstellen einer unechten Urkunde, mehrfacher …

    Die geänderte konkurrenzrechtliche Bewertung der Straftaten berührt deren Unrechtsund Schuldgehalt nicht und ändert nichts an dem vom Landgericht festgestellten Erziehungsbedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2020 ? 3 StR 558/19, juris Rn. 15).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat …

    Zwar liegt nur eine Tat des Betruges vor, wenn ein einziger Tatentschluss und eine einzige Täuschung oder Irrtumserregung zu mehreren Vermögensverfügungen des Opfers führen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19, juris Rn. 10 mwN;… vom 9. Oktober 2019 - 2 StR 337/19, wistra 2020, 149 Rn. 5).
  • BGH, 09.12.2020 - 5 StR 339/20

    Leichtfertige Geldwäsche

    Die konkurrenzrechtliche Bewertung auf der Grundlage der insoweit wenig aussagekräftigen Feststellungen nimmt der Senat bei diesem Angeklagten hin, zumal sich eine unterschiedliche Beurteilung der Konkurrenzen auf den Unrechtsund Schuldgehalt der Tat nicht auswirken würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 2 StR 358/17; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19; vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19).
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