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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15966
BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,15966)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - 3 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,15966)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - 3 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,15966)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Bewährungsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 56g Abs 1 StGB, § 354 Abs 1b S 1 StPO, § 354 Abs 2 S 1 StPO, § 460 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Bewährungsstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 56g Abs. 1 StGB, § 142 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, §§ 460, 462 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der tatrichterlichen Sachentscheidung i.R.d. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Vorliegen der Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der tatrichterlichen Sachentscheidung i.R.d. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Bewährungsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 242
  • StV 2021, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Vielmehr legen es die Urteilsgründe nahe, dass die Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB zu dem - maßgeblichen - Zeitpunkt der tatrichterlichen Sachentscheidung (Senat, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19 -, juris Rdn. 7) bestanden haben.

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Anwendung des § 55 StGB zwingend (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19 -, juris Rdn. 12;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 55 Rdn. 34 m.w.N.).

  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Dass die Bewährungsfrist zum Urteilszeitpunkt bereits abgelaufen war, steht der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe von Rechts wegen ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass eine neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15 -, juris Rdn. 4; BayObLG…, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5St RR 138/01 -, juris Rdn. 21;… Fischer a.a.O., Rdn. 6); sich etwa aus dem Spannungsverhältnis von § 55 StGB und § 56g Abs. 1 StGB ergebende Härten, wie die einem Widerruf der Strafaussetzung gleichkommende Wirkung der Einbeziehung, sind erst bei der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe zu bedenken und zu gewichten (…BGH a.a.O., juris Rdn. 5).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Die unter Einbeziehung sämtlicher in den genannten Urteilen verhängten amtsgerichtlichen Einzelstrafen (BGH, Urteil vom 6. März 2012 - 1 StR 530/11 -, juris Rdn. 9) gebildete Gesamtfreiheitsstrafe hätte niedriger ausfallen können als die Summe der beiden Gesamtfreiheitsstrafen aus dem angefochtenen Urteil und dem des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012.
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Die Möglichkeit eines Widerrufs der Bewährung kann auf Grundlage der Urteilsfeststellungen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, weil der Angeklagte offenbar innerhalb der Bewährungszeit wegen eines Vorsatzdeliktes gemäß § 142 StGB, wenn auch nur zu einer Geldstrafe (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 -, juris Rdn. 13), verurteilt worden ist (UA S. 10) und der Angeklagte diese Tat auch innerhalb der Bewährungszeit begangen haben könnte.
  • BayObLG, 12.06.2001 - 5St RR 138/01

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Dass die Bewährungsfrist zum Urteilszeitpunkt bereits abgelaufen war, steht der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe von Rechts wegen ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass eine neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15 -, juris Rdn. 4; BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5St RR 138/01 -, juris Rdn. 21;… Fischer a.a.O., Rdn. 6); sich etwa aus dem Spannungsverhältnis von § 55 StGB und § 56g Abs. 1 StGB ergebende Härten, wie die einem Widerruf der Strafaussetzung gleichkommende Wirkung der Einbeziehung, sind erst bei der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe zu bedenken und zu gewichten (…BGH a.a.O., juris Rdn. 5).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 358/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zurückverweisung; Anwendungsbereich des …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Abweichend von dem der Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (3 StR 358/11 (juris Rdn. 5)) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt es auch nahe, dass in Ermangelung einer Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012 zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils jedenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, zumal ein bloßer Härteausgleich selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die Restfreiheitsstrafe zwischenzeitlich nicht widerrufen, sondern erlassen worden sein sollte, da insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteils zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (Senat…, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 -, juris Rdn. 4 m.w.N.; Senat…, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 439/18 -, juris Rdn. 5 m.w.N.;… Fischer a.a.O., Rdn. 6a m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2018 - 3 StR 489/18

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (gesamtstrafenfähiges Urteil; Zäsurwirkung)

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Abweichend von dem der Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (…3 StR 358/11 (juris Rdn. 5)) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt es auch nahe, dass in Ermangelung einer Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012 zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils jedenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, zumal ein bloßer Härteausgleich selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die Restfreiheitsstrafe zwischenzeitlich nicht widerrufen, sondern erlassen worden sein sollte, da insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteils zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 -, juris Rdn. 4 m.w.N.; Senat…, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 439/18 -, juris Rdn. 5 m.w.N.;… Fischer a.a.O., Rdn. 6a m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Abweichend von dem der Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (…3 StR 358/11 (juris Rdn. 5)) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt es auch nahe, dass in Ermangelung einer Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012 zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils jedenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, zumal ein bloßer Härteausgleich selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die Restfreiheitsstrafe zwischenzeitlich nicht widerrufen, sondern erlassen worden sein sollte, da insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteils zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (Senat…, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 -, juris Rdn. 4 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 439/18 -, juris Rdn. 5 m.w.N.;… Fischer a.a.O., Rdn. 6a m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2022 - 1 StR 130/22

    Vorlageverfahren zum EuGH; nachträgliche Berücksichtigung einer in einem anderen …

    Die Anwendung des § 55 StGB durch das Tatgericht ist zwingend, wenn die Voraussetzungen vorliegen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19 Rn. 2, ECLI:DE:BGH:2020:070420B3STR630.19.0).
  • OLG Hamm, 24.02.2026 - 2 ORs 4/26

    Konkludente Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Berufungsbeschränkung in der …

    Doch sind bei der Gesamtstrafenbildung die Härten besonders zu bedenken und zu gewichten, die sich daraus ergeben, dass der Angeklagte nach Ablauf der Bewährungszeit durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - 1 StR 562/15 -, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 StR 630/19 -, juris).

    Rn. 21 Der Bildung einer Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB unter Einbeziehung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe steht von Rechts wegen zwar nicht entgegen, dass die Bewährungsfrist zum Urteilszeitpunkt bereits abgelaufen war, ebenso wenig, dass eine neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.12.2015,1 StR 562/15 und vom 07.04.2020,3 StR 630/19, juris).

  • BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24

    Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer …

    Dass die mit Beschluss vom 11. Januar 2022 bemessene Gesamtstrafe am 31. Juli 2023 vollständig vollstreckt war, ändert an der gebotenen Berücksichtigung nichts, da auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des ursprünglich angefochtenen Urteils abzustellen ist (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 553/18, StV 2019, 452 Rn. 5; vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293, 294).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung: …

    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2;… vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
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