Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2018 - 3 StR 658/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 177 Abs. 4 StGB aF; § 177 Abs. 8 StGB nF
Körperlich schwere Misshandlung bei der besonders schweren Vergewaltigung (hohe Anforderungen; Verhältnis zur schweren Körperverletzung und zur rohen Misshandlung; gravierende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität und des körperlichen Wohlbefindens; erhebliche ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besonders schwere Vergewaltigung: Körperlich schwere Misshandlung durch Würgen des Tatopfers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 4 Nr 2 Buchst a StGB vom 13.11.1998, § 177 Abs 8 Nr 2 Buchst a StGB vom 04.11.2016, § 223 Abs 1 StGB, § 267 StPO
Besonders schwere Vergewaltigung: Körperlich schwere Misshandlung durch Würgen des Tatopfers - IWW
§ 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StG... B, § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 226 Abs. 1 StGB, § 225 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 2 StGB, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer besonders schweren Vergewaltigung nach § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB a.F. bei Würgen des Opfers und daraus resultierender Verursachung einer Todesangst und einer körperlichen Schwäche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB a.F. § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a)
Vorliegen einer besonders schweren Vergewaltigung nach § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB a.F. bei Würgen des Opfers und daraus resultierender Verursachung einer Todesangst und einer körperlichen Schwäche - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Qualifikation der besonders schweren Vergewaltigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Würgen während der Vergewaltigung ist nicht zwingend schwere körperliche Misshandlung - Voraussetzung sind Vorliegen erheblicher Schmerzen oder die körperliche Integrität schwer beeinträchtigende Verletzungen
Verfahrensgang
- LG Trier, 14.09.2017 - 1 KLs 8021 Js 42244/16
- BGH, 03.05.2018 - 3 StR 658/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 243
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14
Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 658/17
Die körperliche Integrität des Opfers muss vielmehr in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt sein (BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, BGHSt 60, 89, 91 f.). - BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00
Schwere körperliche Mißhandlung bei der sexuellen Nötigung
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 658/17
Die körperliche Integrität des Opfers muss vielmehr in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt sein (BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, BGHSt 60, 89, 91 f.).
- BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18
Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches …
Für eine schwere körperliche Misshandlung in diesem Sinne genügt jede schwere Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens; die körperliche Integrität muss in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt sein (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17). - BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20
Siechtum bei der schweren Körperverletzung; körperlich schwere Misshandlung bei …
Dieses Qualifikationsmerkmal setzt eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraus, bei der die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, verletzt wird (BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, BGHSt 60, 89, 91 f.; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17, NStZ-RR 2018, 243 mwN).Die insoweit zu stellenden Anforderungen dürfen nicht zu niedrig angesetzt werden, da das Qualifikationsmerkmal nach der gesetzlichen Unrechtsbewertung mit der Verursachung einer tatbedingten konkreten Todesgefahr im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. b StGB auf einer Stufe steht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17, aaO).
- BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
Unerlaubter Besitz von Cannabis (Tateinheit bei gleichzeitigem Vorhalten von …
a) Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass eine schwere körperliche Misshandlung im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. a StGB nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Norm eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraussetzen soll, bei der die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, verletzt wird und die insoweit zu stellenden Anforderungen nicht zu niedrig angesetzt werden dürfen, da das Qualifikationsmerkmal nach der gesetzlichen Unrechtsbewertung mit der Verursachung einer tatbedingten konkreten Todesgefahr im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. b StGB auf einer Stufe steht (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2021 - 5 StR 498/20 Rn. 15; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17 Rn. 4; jeweils mwN).
- BGH, 08.05.2024 - 5 StR 445/23
Besonders schwere sexuelle Nötigung und besonders schwere Vergewaltigung …
Zwar dürfen die Anforderungen insoweit nicht zu niedrig angesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17). - LG Frankfurt/Oder, 13.03.2025 - 22 Ks 4/24 Eine Misshandlung im Sinne von Nr. 2a) setzt eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraus, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2018, 243;… Fischer, a.a.O. Rn. 160f. m.w.N.).
- LG Kassel, 20.11.2023 - 11 KLs 2610 Js 26402/22 Erforderlich ist deshalb eine gesteigerte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit in einem Maß, das deutlich über die bloße Erfüllung des Tatbestandes der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB hinausgeht und eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens darstellt, wobei das Maß einer schweren Folge im Sinne des § 226 StGB nicht erreicht werden braucht (vgl. zu § 177 Abs. 4 Ziff. 2. lit a) StGB a.F. BGH, Beschl. v. 03.05.2018 - 3 StR 658/17).
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