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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13086
BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11 (https://dejure.org/2011,13086)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - 3 StR 70/11 (https://dejure.org/2011,13086)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11 (https://dejure.org/2011,13086)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 27 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges); besonders schwere räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht; Vermögensnachteil); Beihilfe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erpressung: Erzwingung der Herausgabe eines Pfandgegenstandes bei nicht bestehender Forderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 255 StGB
    Erpressung: Erzwingung der Herausgabe eines Pfandgegenstandes bei nicht bestehender Forderung

  • Wolters Kluwer

    Aussicht auf Heilung eines Drogenkranken i.S.d. § 64 Abs. 2 StGB besteht nicht mehr nach 14 erfolglosen Aufenthalten in einer Entziehungsanstalt; Anforderungen an die Bejahung der Erfolgsaussichten einer Unterbringungsanordnung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 Abs. 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wird auf besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung abgeändert und gleichzeitig wird Revision des Angeklagten verworfen; Abänderung des Schuldspruchs bei gleichzeitiger Verwerfung der Revision des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an die Bejahung der Erfolgsaussichten einer Unterbringungsanordnung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 Abs. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98

    Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw. …

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
    Insoweit liegt der Fall anders als bei einer bestehenden oder jedenfalls vom Täter für bestehend gehaltenen Forderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
    Mit der Erwägung, die Maßregel erscheine "nicht aussichtslos", hat das Landgericht seiner Entscheidung stattdessen den Maßstab des § 64 Abs. 2 StGB aF in dessen ursprünglichem, vom Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 16. März 1994 (2 BvL 3/90 u.a., BVerfGE 91, 1) als verfassungswidrig beanstandetem Verständnis zu Grunde gelegt.
  • BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82

    eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
    Insoweit liegt der Fall anders als bei einer bestehenden oder jedenfalls vom Täter für bestehend gehaltenen Forderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 …

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
    Insoweit liegt der Fall anders als bei einer bestehenden oder jedenfalls vom Täter für bestehend gehaltenen Forderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235).
  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00

    Anforderung an die Feststellung der Beihilfe zum versuchten schweren Raub bei …

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
    Dass und wodurch die Begehung der Haupttat in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, bedarf indes grundsätzlich sorgfältiger und genauer Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00, NStZ-RR 2001, 40).
  • BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18

    Unterschlagung (Manifestation des Zueignungswillens; Nichtherausgabe einer Sache; …

    Damit liegt dieser Sachverhalt anders als die Fälle, in denen der Täter die Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung erzwingt und damit sich unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft; solche Fälle sind als vollendete Erpressung zu ahnden (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19;… vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in …

    Anders liegen demgegenüber die Fälle, in denen ein Anspruch tatsächlich besteht oder der Täter von seinem Bestehen ausgeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.).
  • BGH, 12.11.2024 - 3 StR 301/24

    Raub (Gewahrsamsverhältnisse bei Bankautomaten); Abgrenzung von Raub und …

    Wer die Herausgabe eines Pfandgegenstands für eine nicht bestehende Forderung erzwingt, verschafft sich im Verhältnis zum Ursprungsgegenstand einen stoffgleichen Vermögensvorteil und vollendet den Tatbestand (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713).
  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 512/16

    Erpressung (Bereicherungsabsicht bei zwangsweiser Inpfandnahme für nicht …

    a) Der Täter, der die Herausgabe eines Gegenstands als Pfand für eine tatsächlich nicht bestehende Forderung erzwingt, verschafft sich dadurch unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19).
  • BGH, 10.06.2025 - 3 StR 561/24

    Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen Nötigung und Erpressung

    Der Tatbestand war vollendet, als der Nebenkläger ihnen sein Mobiltelefon übergab; denn ein Pfandgegenstand für eine nicht bestehende Forderung ist im Verhältnis zum Ursprungsgegenstand ein stoffgleicher Vermögensvorteil (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713;… vom 12. November 2024 - 3 StR 301/24, StV 2025, 466 Rn. 14).
  • BGH, 31.10.2023 - 3 StR 282/23

    Erpressung (Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils; subjektiver …

    Für die rechtliche Bewertung ist bedeutsam, ob der Täter die Hergabe eines Pfandgegenstands für eine nicht bestehende Forderung oder für eine bestehende oder jedenfalls von ihm für bestehend gehaltene Forderung erzwingt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, juris Rn. 4 mwN; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f., jeweils mwN).
  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18
    Rn. 110 Nötigt ein Täter sein Opfer zur Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer nicht bestehenden Forderung, so verschafft er sich hierdurch in erpresserischer Weise einen dem Besitzentzug stoffgleichen Vermögensvorteil (vgl. BGH, BeckRS 2011, 14184; NStZ 2017, 642; NStZ 2018, 712; NStZ 2019, 473).

    Anders kann es dagegen in Fallkonstellationen der zwangsweisen Inpfandnahme einer Sache bei tatsächlich bestehender Forderung oder in Fällen liegen, in denen der Täter vom Bestehen einer Forderung ausgeht; ungeachtet des Umstands, dass ein Gläubiger auch bei bestehender, fälliger und einredefreier Forderung von Rechts wegen nicht berechtigt ist, den Schuldner zur Herausgabe eines Sicherungsmittels zu nötigen, scheidet in solchen Fällen eine Strafbarkeit wegen Erpressung in der Regel aus, weil der Täter dann nicht in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern (vgl. BGH, BeckRS 2011, 14184; NStZ 2017, 642 m.w.N.; NStZ 2018, 712).

  • BGH, 08.07.2025 - 6 StR 264/25

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Duldung der Inpfandnahme von …

    Rn. 7 Der Täter, der die Herausgabe eines Gegenstands als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung mit Nötigungsmitteln erzwingt, verschafft sich dadurch unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, Rn. 7; vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19).
  • LG Krefeld, 22.05.2024 - 21 KLs 31/23
    Da der Angeklagte die Erzwingung der Hergabe eines Pfandgegenstands für eine zum Teil nicht bestehende Forderung erzwungen hat, hat er sich dadurch unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11 -, juris).

    Da der Angeklagte die Erzwingung der Hergabe eines Pfandgegenstands für eine zum Teil nicht bestehende Forderung erzwungen hat, hat er sich dadurch unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11 -, juris).

  • BGH, 15.05.2025 - 1 StR 164/25

    Raub (Zueignungsabsicht)

    Der im ersten Fall begangene besonders schwere Raub ist jedenfalls mit Blick auf das Bargeld, den Einkaufsgutschein und die von der D. AG ausgestellte Monatskarte auch vollendet (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. November 2023 - 2 StR 447/23 Rn. 8;… vom 3. Februar 2021 - 2 StR 417/20 Rn. 6;… vom 3. April 2019 - 3 StR 530/18 Rn. 6 …und vom 26. Juli 2017 - 3 StR 182/17 Rn. 5; jeweils mwN;… vgl. im Übrigen auch BGH, Beschlüsse vom 12. November 2024 - 3 StR 301/24 Rn. 14;… vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16 Rn. 7;… vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18 Rn. 11 und vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19 unter 1.; jeweils mwN), naheliegender Weise auch bezüglich der an einem Zigarettenautomaten eingesetzten EC-Karte (UA S. 45).
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