Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 174 StGB; § 261 StPO
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anforderungen an die Individualisierung einzelner Taten bei Aburteilung in Serie begangener sexueller Missbrauchshandlungen; Beweiswürdigung; Begriff des rechtlichen Abkömmlings) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Anforderungen an die Individualisierung einzelner Taten einer Tatserie; rechtliche Abkömmlinge eines Mannes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 174 Abs 1 Nr 1 StGB vom 27.12.2003, § 174 Abs 1 Nr 1 StGB vom 21.01.2015, § 174 Abs 1 Nr 3 StGB vom 21.01.2015, § 177 Abs 1 StGB, § 177 Abs 5 Nr 1 StGB
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Anforderungen an die Individualisierung einzelner Taten einer Tatserie; rechtliche Abkömmlinge eines Mannes - IWW
§ 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § ... 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, §§ 52, 53 StGB, § 154 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 1754 BGB, § 1592 Nr. 1 bis 3 BGB, § 1592 Nr. 2 BGB, § 1594 Abs. 2 BGB, § 1592 Nr. 1 BGB, § 1592 Nr. 3 BGB, § 1597 Abs. 1 BGB, § 1598 Abs. 2 BGB
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung zur hinreichenden Konkretisierung der Tatfrequenz der Missbrauchsfälle; Vornahme von sexuellen Handlungen und Vergewaltigung durch Vollzug des Geschlechtsverkehrs gegen den Willen der minderjährigen Adoptivtochter
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1592, 1754; StGB §§ 174, 177
Strafrecht; sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Anforderungen an die Individualisierung einzelner Taten einer Tatserie; rechtliche Abkömmlinge eines Mannes. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung zur hinreichenden Konkretisierung der Tatfrequenz der Missbrauchsfälle; Vornahme von sexuellen Handlungen und Vergewaltigung durch Vollzug des Geschlechtsverkehrs gegen den Willen der minderjährigen Adoptivtochter
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 01.09.2020 - 32 KLs 22/18
- LG Duisburg, 01.09.2020 - 506 Js 127/17
- BGH, 24.11.2021 - 3 StR 74/21
- BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 145
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der …
Auszug aus BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21
Entscheidend dabei ist nicht, dass eine - möglicherweise auf nicht völlig sicherer Grundlage hochgerechnete - Gesamtzahl festgestellt wird, sondern dass das Gericht von jeder einzelnen individuellen Straftat, die es aburteilt, überzeugt ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.).Dabei sind grundsätzlich bei Verurteilungen, die den sexuellen Missbrauch von Geschädigten über 14 Jahren betreffen, an die Konkretisierung einzelner Handlungsabläufe größere Anforderungen zu stellen als bei Tatserien zu Lasten von Kindern (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).
- BGH, 22.06.2021 - 2 StR 131/21
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (geschützter Personenkreis: leibliche …
Auszug aus BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21
Rechtliche Abkömmlinge eines Mannes sind adoptierte Kinder, die nach § 1754 BGB die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden erlangen, oder Kinder, die nach § 1592 Nr. 1 bis 3 BGB rechtlich einem Mann zugeordnet werden, ohne von diesem abzustammen (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 131/21, NJW 2021, 3798 Rn. 9; vgl. auch BT-Drucks. 18/3202 (neu) S. 26;… BeckOKStGB/Ziegler, 51. Ed., § 174 Rn. 10;… MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 174 Rn. 37). - BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten; …
Auszug aus BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21
Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 13 mwN). - BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01
Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen …
Auszug aus BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21
Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer das Tatgericht den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Missbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523 mwN).
- BGH, 15.01.2025 - 2 StR 298/24
Vergewaltigung (absolute Unfähigkeit zur Willensbildung oder Willensäußerung: …
Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer das Tatgericht den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Missbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (BGH, Urteile vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21, NStZ-RR 2022, 145, …und vom 20. September 2023 - 1 StR 152/23, Rn. 26 f.). - BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: …
Ist - wie hier - eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer das Tatgericht den Tatzeitraum eingegrenzt hat und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Missbrauchstaten in diesem Zeitraum gründet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21 Rn. 13;… Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01 Rn. 7). - BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Überzeugungsbildung bei in Serie …
Dabei sind grundsätzlich bei Verurteilungen, die den sexuellen Missbrauch von Geschädigten über 14 Jahren betreffen, an die Konkretisierung einzelner Handlungsabläufe größere Anforderungen zu stellen als bei Tatserien zu Lasten von Kindern (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.; Urteile vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21 Rn. 13 …und vom 21. Februar 2018 - 2 StR 431/17 Rn. 34; je mwN).
- BGH, 11.04.2022 - 2 StR 94/22
Sexueller Missbrauch von Kindern (Urteilsgründe: erforderliche Individualisierung …
Entscheidend dabei ist nicht, dass eine - möglicherweise auf nicht völlig sicherer Grundlage hochgerechnete - Gesamtzahl festgestellt wird, sondern dass das Gericht von jeder einzelnen individuellen Straftat, die es aburteilt, überzeugt ist (BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21, NStZ-RR 2022, 145; Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.).Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer das Tatgericht den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Missbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21, NStZ-RR 2022, 145 mwN).
- BGH, 17.07.2024 - 5 StR 6/24
Kognitionspflicht und Umgrenzungsfunktion der Anklage bei verändertem Tatbild im …
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abstellt, wonach bei der Aburteilung in Serie begangener sexueller Missbrauchshandlungen zur Vermeidung unvertretbarer Strafbarkeitslücken keine übersteigerten Anforderungen an die Individualisierung der einzelnen Taten im Urteil gestellt werden dürfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21, NStZ-RR 2022, 145), liegt ein solcher Fall nicht vor: Ausweislich der Urteilsgründe war es der Nebenklägerin durchaus möglich, einzelne Taten anhand bestimmter konkreter Umstände zu individualisieren. - BGH, 05.10.2022 - 3 StR 185/22
Widersprüchliche Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz
Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21, NStZ-RR 2022, 145, 146 mwN). - LG Marburg, 10.11.2023 - 12 KLs 1 Js 12557/21 Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer das Tatgericht den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Missbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum begründet (BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21, juris).
- OLG Karlsruhe, 01.04.2025 - 3 ORs 32 SRs 439/23
Zu den Voraussetzungen des § 203 Abs. 3 S. 2 StGB
Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2022 - 3 StR 74/21 -, juris Rn 14;… Urt. v. 19.07.2023 - 2 StR 48/22 -, juris Rn 12 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.11.2021 - 3 StR 74/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 143a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- rechtsportal.de
StPO § 143a
Beiordnung eines Pflichtverteidigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 01.09.2020 - 32 KLs 22/18
- LG Duisburg, 01.09.2020 - 506 Js 127/17
- BGH, 24.11.2021 - 3 StR 74/21
- BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus BGH, 24.11.2021 - 3 StR 74/21
Überdies ist mit Blick auf die postalische Unerreichbarkeit von Rechtsanwalt H. eine angemessene Verteidigung durch diesen nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 244 Rn. 19).
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