Rechtsprechung
| BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46b StGB
Aufklärungshilfe bei mehreren Delikten (Abwägung einer Strafmilderung hinsichtlich aller angeklagten Taten trotz Aufklärung hinsichtlich lediglich einer Tat) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gesamtfreiheitsstrafe wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Erörterung einer Strafmilderung bei Aufklärungshilfe zu einer der Taten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46b Abs 1 S 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 54 StGB, § 250 StGB
Gesamtfreiheitsstrafe wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Erörterung einer Strafmilderung bei Aufklärungshilfe zu einer der Taten - Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 46b StGB bei fehlendem direktem Zusammenhang zwischen der Aufklärungshilfe seitens des Angeklagten und der zu beurteilenden Straftat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 49 Abs. 1
Anwendbarkeit des § 46b StGB bei fehlendem direktem Zusammenhang zwischen der Aufklärungshilfe seitens des Angeklagten und der zu beurteilenden Straftat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 09.08.2012 - 21 KLs 83/11
- BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 203
- NStZ-RR 2014, 163
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht); …
Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13
§ 46b StGB ist auch dann anwendbar, wenn zwischen der jeweils zu beurteilenden Tat und derjenigen, zu der der Täter einen Aufklärungsbeitrag erbracht hat, kein Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f. mwN; BTDrucks. 17/9695 S. 1, 6).
- LG Bonn, 03.06.2025 - 62 KLs 1/24
Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis
Es ist, wenn dem Täter mehrere Delikte zur Last liegen, die - wie hier - mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht sind, für alle Taten abzuwägen, ob eine Strafrahmenverschiebung gerechtfertigt ist (BGH, Urt. v. 05.02.2013, Az. 3 StR 8/13). - BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff; …
Vielmehr war es unter der Geltung des alten Rechtszustands ausreichend, dass sich die Aufklärungshilfe nur auf eine von mehreren, dem "Kronzeugen" zur Last liegenden Taten bezog (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2013 - 3 StR 8/13, NStZ-RR 2013, 203 …und vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13 juris Rn. 11). - BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13
Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei …
Daher ist, wenn dem Täter mehrere Delikte zur Last liegen, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 46b Abs. 1 Satz 1 StGB), für alle Taten abzuwägen, ob eine Strafrahmenverschiebung gerechtfertigt ist, auch wenn sich die Aufklärungshilfe nur auf eine dieser Taten bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 8/13, NStZ-RR 2013, 203; BT-Drucks. 16/6268 S. 13 mwN).
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