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| LG Lüneburg, 01.04.2009 - 3 T 8/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Celle, 11.12.2008 - 40 XVI 20/08
- LG Lüneburg, 01.04.2009 - 3 T 8/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Potsdam, 04.10.2007 - 5 T 133/07
Auslandsadoption: Anerkennung einer türkischen Adoptionsentscheidung
Auszug aus LG Lüneburg, 01.04.2009 - 3 T 8/09
Eine Modifizierung der ausländischen Entscheidung ist ausgeschlossen, denn das angerufene Gericht darf nicht eine eigene Adoptionsentscheidung treffen, die vorläge, wenn es Verfahrensfehler der ausländischen Entscheidung heilen würde, sondern darf nur über die Anerkennung der ausländischen Entscheidung befinden (so auch LG Potsdam, FamRZ 2008, 1108).
- LG Dresden, 25.08.2010 - 2 T 462/10 Andererseits kann eine hinreichende Eignungsprüfung nicht im Rahmen des laufenden Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden (vgl. LG Lüneburg, Beschluss vom 1.4.2009, Gz.: 3 T 8/09; Amtsgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 8.6.2009, Gz.: 42 XVI NUF 57/06; LG Dresden, Beschluss vom 26.1.2006, Gz. 2 T 1208/04, JAmt 2006, 360 ).
Die Nachadoption kann nicht im Rahmen des laufenden (Beschwerde-)Verfahrens durchgeführt werden (vgl. LG Lüneburg, Beschluss vom 1.4.2009, Gz.: 3 T 8/09; LG Dresden, Beschluss vom 26.1.2006, Gz. 2 T 1208/04, JAmt 2006, 360).
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