Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 15.12.2010 - 3 U 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
VOB-Vertrag: Abrechnung so genannter Nullpositionen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnung entfallener Leistungen beim VOB/B -Vertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Abrechnung entfallener Leistungen beim VOB/B-Vertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
VOB/B-Einheitspreisvertrag: Wie werden Nullpositionen abgerechnet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nullpositionen: Vergütung wie nach freier Kündigung! (IBR 2011, 66)
Verfahrensgang
- LG Schweinfurt, 30.06.2010 - 14 O 928/08
- LG Schwerin, 30.06.2010 - 14 O 928/08
- OLG Bamberg, 15.12.2010 - 3 U 122/10
- BGH, 26.01.2012 - VII ZR 19/11
Papierfundstellen
- BauR 2011, 535
- BauR 2011, 728
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07
Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2010 - 3 U 122/10
Schließlich stehe das Urteil in einem Wertungswiderspruch zur Entscheidung des BGH vom 20.08.2009, IBR 2009, 570, wonach Teilkündigungen gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B nur für in sich abgeschlossene Teile der Bauleistung möglich seien.Rn. 50 Aus diesem Grunde besteht grundsätzlich auch kein Wertungswiderspruch zur Entscheidung des BGH vom 20.08.2009 (IBR 2009, 570), da sich diese auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B bezieht.
- BGH, 30.10.1997 - VII ZR 222/96
Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2010 - 3 U 122/10
Auch das Landgericht hat sich dieser Ansicht grundsätzlich angeschlossen, lediglich den Zuschlag für Wagnis als ersparte Aufwendungen herausgenommen und in Abzug gebracht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 451). - KG, 29.09.2005 - 27 U 120/04
VOB-Vertrag: Wirksamkeit einer Preisklausel für Mengenabweichungen unter 10%
Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2010 - 3 U 122/10
Insbesondere Mehrungen desselben Auftrags sind nichts anderes als anderweitiger Erwerb (vgl. hierzu auch KG IBR 2006, 537). - LG Schweinfurt, 30.06.2010 - 14 O 928/08
VOB/B-Einheitspreisvertrag: Wie werden Nullpositionen abgerechnet?
Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2010 - 3 U 122/10
{ABSCHNITT:Tenor} I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 30.06.2010, Az. 14 O 928/08, abgeändert. - BGH, 28.09.1972 - VII ZR 37/72
Träger des Kalkulationsrisikos
- LG Karlsruhe, 04.07.2012 - 5 O 157/10
Unterschreitung des Mengenansatzes beim VOB-Vertrag: Anderweitiger Ausgleich …
Rn. 44 Soweit die Beklagte für ihre Auffassung, Nachträge seien bei dem Ausgleich von Mindermengen zu berücksichtigen, auf ein Urteil des OLG Bamberg vom 15.12.2010 verwiesen hat (3 U 122/10, zitiert nach Juris), betrifft das Urteil die Frage des Ausgleich bei sog. "Nullpositionen", nicht aber die hier entscheidende Frage des Ausgleichs bei Mindermengen. - OLG Frankfurt, 05.09.2011 - 17 U 14/11
Bauvertrag: Vergütungsanspruch für entfallene Leistung (Null-Position)
Allerdings vertritt das Oberlandesgericht Bamberg 3. Zivilsenat in einem Urteil vom 15.12.2010 3 U 122/10 (abgedruckt in BauR 2011, Seite 535, 537) die Auffassung, die für die Neuposition anzusetzende Vergütung sei nicht für sich alleine geschuldet, sondern in Relation zu den anderweitigen Mehrungen und Minderungen des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/Teil B zu setzen.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
BGB § 765 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157
Rückforderung von Zahlungen auf Grund einer Ausfallbürgschaft - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Vorliegen des konkludenten Abschlusses einer Rückzahlungsvereinbarung im Zusammenhang mit bereits erfolgten Zahlungen aus einer Bürgschaftsverpflichtung; Notwendigkeit einer substanziierten Darlegung eines Anspruchs auf Zahlung aus einer Ausfallbürgschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 07.07.2010 - 8 O 232/09
- OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05
Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Diesem Vorbehalt hat sich die Rechtsvorgängerin der Beklagten unterworfen, in dem sie die Leistung in Kenntnis des Vorbehalts gleichwohl angenommen hat (vgl. BGH, a.a.O., BGH NJW 2007, 1269, zitiert nach juris, Rn. 21). - BGH, 02.11.1995 - X ZR 135/93
Rechtsnatur eines freibleibenden Angebots; Voraussetzungen der Annahme durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Haben die Vorverhandlungen hingegen noch zu keiner Übereinstimmung geführt, kann der Antragende sich nicht darauf verlassen, dass der Vertrag zustande kommt, so dass auch nach Treu und Glauben eine unverzügliche Ablehnung des Angebotes nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1996, 919, 921, zitiert nach juris, Rn. 12). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Hat der Gläubiger nur in Erwartung der Feststellung der Forderung geleistet, hat der Schuldner zu beweisen, dass die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muss und er den erhaltenen Betrag endgültig behalten darf (vgl. BGH NJW 1989, 161, zitiert nach juris, Rn. 22;… Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 812 Rn. 77).
- BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98
Umfang einer Bürgschaftserklärung
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Ob eine Begründung eines neuen Schuldverhältnisses (Novation) oder nur eine Abänderung der bisherigen Vertragsmodalitäten gewollt war, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu beantworten, wobei hinsichtlich der Annahme einer Schuldumschaffung wegen der damit verbundenen einschneidenden Folgen Vorsicht geboten ist; im Zweifel ist nur eine Vertragsänderung gewollt (vgl. BGH NJW 1999, 3708, 3709; BGH NJW 2000, 2580, 2581; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 815, 816). - BGH, 30.09.1999 - IX ZR 287/98
Umfang der Bürgschaft bei Umschuldung
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Ob eine Begründung eines neuen Schuldverhältnisses (Novation) oder nur eine Abänderung der bisherigen Vertragsmodalitäten gewollt war, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu beantworten, wobei hinsichtlich der Annahme einer Schuldumschaffung wegen der damit verbundenen einschneidenden Folgen Vorsicht geboten ist; im Zweifel ist nur eine Vertragsänderung gewollt (vgl. BGH NJW 1999, 3708, 3709; BGH NJW 2000, 2580, 2581; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 815, 816). - BGH, 02.02.1989 - IX ZR 99/88
Anforderungen an Schriftform einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Dies folgt bereits daraus, dass der endgültige Ausfall zu dem Zeitpunkt der Zahlung noch nicht feststand, da die Sicherheitenverwertung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war, der Anspruch der Rechtsvorgängerin der Beklagten aus der Ausfallbürgschaft jedoch voraussetzt, dass der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung beim Hauptschuldner und der Verwertung sonstiger Sicherheiten einen Ausfall erlitten hat (vgl. BGH NJW 1989, 1484, 1485). - BGH, 18.10.1978 - VIII ZR 278/77
Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft - Haftung des Ausfallbürgen - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Somit hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen, dass ihr gegenüber der Klägerin ein entsprechender Anspruch aus der Ausfallbürgschaft in der geltend gemachten Höhe zustand, während die Klägerin darzulegen und zu beweisen hat, dass sie von ihrer Leistungspflicht frei geworden ist, weil die Rechtsvorgängerin der Beklagten den Ausfall selbst durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verschuldet hat (vgl. BGH NJW 1979, 646). - BGH, 15.10.1975 - IV ZR 202/73
Lebensversicherung - Erstprämie - Annahmeerklärung - Versicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Mangels weiterer Erklärungen des Empfängers der Geldzahlung ist entscheidend, wie sein Verhalten von der Verkehrssitte und in der Verkehrsanschauung gewertet wird und wie der Leistende mit Rücksicht hierauf sowie aufgrund der konkreten Begleitumstände das Verhalten des Empfängers verstehen kann und darf (vgl. BGH, NJW 1976, 289, 290). - OLG Hamm, 18.12.1991 - 11 U 119/91
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10
Ob eine Begründung eines neuen Schuldverhältnisses (Novation) oder nur eine Abänderung der bisherigen Vertragsmodalitäten gewollt war, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu beantworten, wobei hinsichtlich der Annahme einer Schuldumschaffung wegen der damit verbundenen einschneidenden Folgen Vorsicht geboten ist; im Zweifel ist nur eine Vertragsänderung gewollt (vgl. BGH NJW 1999, 3708, 3709; BGH NJW 2000, 2580, 2581; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 815, 816).
- OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16 Vielmehr sei die Klägerin ausweislich des Schreibens selbst von dem Eintritt des Bürgschaftsfalles ausgegangen, so dass sich die Bedeutung des Zahlungsvorbehaltes - insbesondere mit Rücksicht auf eine einschlägige Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20.07.2011 (3 U 122/10) - darin erschöpfe, eine etwaige Überzahlung von der Beklagten nach Verwertung weiterer Sicherheiten zurückverlangen zu können.
Wie das Landgericht mit Rücksicht auf eine einschlägige Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zutreffend angenommen hat (LGU, S. 7; Bl. 349 unter Hinweis auf Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 27), lässt die im Streitfall in Rede stehende Vorbehaltsformulierung aus der Sicht der Beklagten als Empfängerin des Schreibens bei verständiger Würdigung vgl. §§ 133, 157 BGB) zunächst den Schluss zu, dass die Klägerin grundsätzlich von einem Eintritt des Bürgschaftsfalles ausging, die Zahlung der Bürgschaftsleistung jedoch insbesondere im Hinblick darauf, dass die Verwertung der Sicherheiten noch nicht abgeschlossen war, unter dem Vorbehalt erfolgte, dass die endgültige Höhe des entstandenen Ausfalles noch nicht feststand.
Haben etwaige Vorverhandlungen hingegen noch zu keiner Übereinstimmung geführt, kann der Antragende sich nicht darauf verlassen, dass der Vertrag zustande kommt, so dass nach Treu und Glauben eine unverzügliche Ablehnung des Angebotes nicht erforderlich ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 29 mwN).
Hat der Gläubiger nur in Erwartung der Feststellung der Forderung geleistet, hat hingegen der Schuldner zu beweisen, dass die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muss und er den erhaltenen Betrag endgültig behalten darf (vgl. BGH…, Urteil vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 37;… Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., § 812 Rn. 77).
Diesen Vorbehalt hat die Beklagten auch akzeptiert, indem sie die Leistung in dessen Kenntnis angenommen hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, juris Rn. 37).
Rn. 36 (2) Nach den dargelegten Rechtsprechungsgrundsätzen hat daher die Beklagte wie im Regelfall ihrerseits (nur) darzulegen und zu beweisen, dass ihr gegenüber der Klägerin ein Anspruch aus der Ausfallbürgschaft in der geltend gemachten Ausfallhöhe zusteht, während die Klägerin darzulegen und zu beweisen hat, dass sie von ihrer Leistungspflicht insoweit frei geworden ist, als die Beklagte den Ausfall ganz oder teilweise selbst durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verschuldet hat (…vgl. auch BGH, Urteile vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 25…, vom 18.10.1978 - VIII ZR 278/77, juris Rn. 9 und vom 05.12.1957 - VII ZR 20/57, WM 1958, 218, 219; RGZ 145, 167, 169; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, Rn. 37).
- OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
Feststellungsanspruch: Aufrechenbarkeit von Forderungen aus einer Regelbürgschaft …
Darüber hinaus hätte das Landgericht unter Berücksichtigung eines Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20.07.2011, 3 U 122/10, annehmen müssen, dass der Zahlung der Bürgschaftsbank Erfüllungscharakter i. S. d. § 362 Abs. 1 BGB beizumessen sei.Die Zahlung unter dem mit dem Schreiben vom 23.09.1999 ausdrücklich erklärten "Vorbehalt der endgültigen Prüfung des Ausfalls" ist vielmehr, wie der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 20.07.2011 (3 U 122/10 - Rn. 27) zutreffend ausgeführt hat, dahin zu verstehen, dass der Grund des Anspruchs - diesen konnte die Bürgschaftsbank durchaus innerhalb von zwei Tagen prüfen - nicht in Frage gestellt wurde, sondern lediglich die Höhe des Anspruchs einer endgültigen Prüfung durch die Bürgschaftsbank vorbehalten sein sollte.
Vor diesem Hintergrund stellt sich dann aber der Vorbehalt der Prüfung des Ausfalls und der Rückforderung auf erstes Anfordern nicht als Infragestellung der Erfüllungswirkung der Zahlungen auf die Ausfallbürgschaft dar, sondern er ist - in Übereinstimmung mit der Auslegung durch den 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10 - Rn. 27) - dahin zu verstehen, dass der erhaltene Betrag nur dann und in dem Umfang auf erstes Anfordern zurückzuzahlen sein sollte, in dem zwischen der …bank und der Bürgschaftsbank Streit über die Höhe des Ausfalls entstand.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.11.2011 - I-3 U 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Beschränkung einer Behandlungsfehlerhaftigkeit einer zahnärztlichen Behandlung auf die aufwändigere Entfernbarkeit eines Langzeitimplantats sowie dessen schrägen Sitz; Aufklärung des Patienten über die Möglichkeit des Instrumentenbruchs vor der Behandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.05.2010 - 1 O 56/08
- OLG Hamm, 28.11.2011 - I-3 U 122/10
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