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Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10266
OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11 (https://dejure.org/2012,10266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2012 - 3 U 127/11 (https://dejure.org/2012,10266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2012 - 3 U 127/11 (https://dejure.org/2012,10266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 Nr 2 UKlaG, § 4 UKlaG, § 28 VVG, § 82 VVG, § 1 ARB
    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rechtsschutzfalles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Vermeidung unnötiger Erhöhung der Kosten in der Rechtsschutzversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Vermeidung einer unnötigen Erhöhung von Kosten in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostentragungsklausel einer Lebensversicherung ist intransparent, wenn der Versicherungsnehmer ihr nicht entnehmen kann, was von ihm konkret verlangt wird

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (31)

  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11
    Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659).

    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).

    Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11
    An die Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2386).

    Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778).

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11
    Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist aber ebenso wie bei einem Verband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG n.F. nur gewährleistet, wenn die dazu erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung vorhanden ist (BGH NJW 1972, 1988; BGH NJW 1986, 1347; BGH NJW 2006, 301).

    Das schließt es nicht aus, die Mehrkosten, die durch die Hinzuziehung eines am Sitz des Verbandes ansässigen Rechtsanwalts entstehen, ausnahmsweise dann als notwendig anzuerkennen, wenn ein eingehendes persönliches Mandantengespräch erforderlich war (BGH NJW 2006, 301).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den …

    Rn. 6 Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 127/11 und 3 U 136/11.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den …

    Rn. 6 Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 119/11 und 3 U 127/11.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - L 3 U 127/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3073
LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - L 3 U 127/11 (https://dejure.org/2013,3073)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2013 - L 3 U 127/11 (https://dejure.org/2013,3073)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - L 3 U 127/11 (https://dejure.org/2013,3073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7, § 56 SGB 7
    Verschlimmerungsantrag - pauschale Geltendmachung einer höheren MdE ohne Feststellungsantrag betreffend bestimmter Unfallfolgen - psychische Krankheit als Unfallfolge

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung; Bewertung der Folgen eines Wegeunfalls; Rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) i.S.d. SGB VII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - L 3 U 127/11
    Es muss nicht nur eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, sondern darüber hinaus auch zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden und zwischen Gesundheitserstschaden und länger andauernden Unfallfolgen (vgl. etwa Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, in juris, Rn. 10, 13 ff.;… Schönberger/ Mehrtens/ Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, 1.4, S. 21 f.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - L 3 U 127/11
    Die vorgenannten Merkmale der versicherten Tätigkeit und des Unfallereignisses müssen im Sinne des Vollbeweises, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, vorliegen wogegen für die Beurteilung des kausalen Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsunfall und der Gesundheitsstörung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, genügt (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006, B 2 U 20/04 R, in juris).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - L 3 U 127/11
    Diese Beurteilung liegt in erster Linie auf ärztlich-wissenschaftlichem Gebiet, es sind aber auch die vom versicherungsrechtlichen und medizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze zu beachten, die zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind, aber Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen bilden und einem ständigen Wandel unterliegen (vgl. zu allem BSG, Urteil vom 18. März 2003, B 2 U 31/02 R, in juris).
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