Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 U 145/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 709; ; ZPO § 711; ; ZPO § 720 a Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 373; ; BGB § 847; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 30; ; BGB § 31
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsanspruch im Arzthaftungsprozeß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärender Arzt; Behandelnder Arzt; Krankenunterlagen; Aufklärungsbogen; Operationsprotokoll; Auskunftsanspruch
Verfahrensgang
- LG Münster, 15.04.1999 - 11 O 232/96
- OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 U 145/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 236
- VersR 2001, 375
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 14.07.2017 - 26 U 117/16
Krankenhaus muss nicht immer Namen und Anschriften seiner Ärzte mitteilen
Rn. 10 Darüber hinaus entfällt das rechtliche Interesse, soweit sich die Klägerin aus den ihr zugänglichen Unterlagen so weitgehend informieren kann, dass ihr eine Klageerhebung und -zustellung gegen die aus seiner Sicht fehlerhaft handelnden Ärzte möglich ist (vgl. Urteil des OLG Hamm v. 24.05.2000 - 3 U 145/99 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.21). - OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 8 U 67/04
Fehlerhafte operative Behandlung: Auskunftsanspruch des Patienten gegenüber der …
Das berechtigte Interesse entfällt, wenn sich der Patient aus den ihm zugänglichen Unterlagen so weitgehend informieren kann: dass ihm eine Klageerhebung und -zustellung gegen die aus seiner Sicht fehlerhaft handelnden Ärzte möglich ist (OLG Hamm NJW-RR 2001, 236). - OLG München, 30.07.2008 - 1 W 1646/08
Arzthaftung: Anspruch auf Auskunft über im Operationssaal anwesende Personen
In der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003, Az. 8 U 62/02 = VersR 2005, 694; OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2000, Az. 3 U 145/99 = NJW-RR 2001, 236; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.09.2004, Az. 8 U 67/04 = VersR 2006, 81) wird das Verlangen eines Patienten, Angaben über Ärzte bzw. Pflegepersonal zu erlangen, differenziert beurteilt.
- LG Hamburg, 31.07.2009 - 310 O 338/08
Auskunftsanspruch: Anspruch eines Synchronsprechers gegenüber einem Lizenznehmer …
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn sich der Berechtigte aus ihm zugänglichen Unterlagen informieren kann (OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2000, Az. 3 U 145/99 - juris;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 261 Rn. 12). - LG Düsseldorf, 22.07.2013 - 4c O 22/13
Abschluss eines Kaufvertrages über technisches Know-How und Patente von …
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn sich der Berechtigte zumutbar aus ihm zugänglichen Unterlagen informieren kann (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 236) oder er eine frühere Informationsmöglichkeit schuldhaft nicht genutzt hat (BGH NJW 1990, 1358). - LG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4c O 22/13
Müllverbrennungsanlage
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn sich der Berechtigte zumutbar aus ihm zugänglichen Unterlagen informieren kann (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 236) oder er eine frühere Informationsmöglichkeit schuldhaft nicht genutzt hat (BGH NJW 1990, 1358).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 145/99 BSch |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 276; ; BWaStrG § 8; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- rechtsportal.de
Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Fahrwassers außerhalb der Fahrrinne
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch; Verkehrssicherungspflicht; Schiffsverkehr; Ordnungsgemäßer Schiffsverkehr; Fahrwasser; Schuldhafte Pflichtverletzung
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den durchgehenden Schiffsverkehr auf der Mosel; Unfallereignis außerhalb der Fahrrinne im Fahrwasser; Prüfung eines gefahrlosen Befahrens der Route durch den Schiffsführer in eigener ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG St. Goar, 18.08.1999 - 4 C 2/00
- AG St. Goar, 18.08.1999 - 4 C 2/99
- OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 145/99 BSc
Papierfundstellen
- VersR 2000, 1524
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.03.1962 - II ZR 43/60
Verkehrssicherungspflicht auf dem Rhein
Auszug aus OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 145/99
Der Senat verkennt nicht, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Beklagte, soweit sie den Schiffsverkehr auf der Mosel eröffnet und anderen überlässt, unabhängig von den ihr obliegenden öffentlich-rechtlichen Pflichten gehalten ist, den für den durchgehenden Schiffsverkehr zur Verfügung gestellten Verkehrsweg im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu sichern, insbesondere dafür zu sorgen, dass dieser die für die zugelassene Schifffahrt erforderliche Breite und Tiefe besitzt, dass er frei von Hindernissen und, soweit erforderlich, genügend gekennzeichnet ist (vgl. im einzelnen hierzu BGHZ 37, 69 ff.).
- OLG Karlsruhe, 01.07.2005 - 22 U 9/05 Das Moselobergericht Köln hat mit anschaulichen Worten die Verkehrssicherungspflicht der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin einer Bundeswasserstraße wie folgt umschrieben: Da die lebendige Kraft des strömenden Wassers das Strombett ständigen Veränderungen unterwirft, ein ordnungsgemäßer Schiffsverkehrs aber möglichst stabile und sichere Verhältnisse voraussetzt, muss durch Stromregulierung und Baggerung eine Fahrrinne von bestimmter Breite und Tiefe geschaffen und erhalten werden, die das Rückgrat des durchgehenden Schiffsverkehrs bildet (VersR 2000, 1524).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 16.12.1999 - 3 U 145/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
UWG § 1 § 3
Wettbewerbswidrigkeit irreführender Angaben in einem Nachrichtenmagazin über ein Konkurrenzmagazin - juris (Volltext/Leitsatz)
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