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Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14400
OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09 (https://dejure.org/2010,14400)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2010 - 3 U 149/09 (https://dejure.org/2010,14400)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2010 - 3 U 149/09 (https://dejure.org/2010,14400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Verletzung von Beratungspflichten im Hinblick auf eine Meistergründungsprämie, da auch bei zutreffender Belehrung mangels erstmaliger Ausübung einer selbständigen handwerklichen Tätigkeit die Prämie nicht bewilligt worden wäre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage wegen Verletzung von Beratungspflichten im Hinblick auf eine Meistergründungsprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09
    Rn. 18 Eine solche Verfahrensweise führt nicht zur Entscheidungsreife, sondern ist fehlerhaft, da die Verhandlung über die Beweisaufnahme (§ 285 Abs. 1 ZPO) nicht entsprechend § 283 ZPO durchgeführt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 37/03, juris Tz. 19 = NJW 2004, 2 1019).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09
    Eine positive Subventionsentscheidung käme - auch unter Berücksichtigung des insoweit eröffneten Rechtsmittelzuges - nur in Betracht, wenn die Behörde bei Anwendung der Richtlinien im hiesigen Fall mit der Versagung der begehrten Leistung den Gleichheitssatz verletzt oder den Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4. 1979 - 3 C 111/79 = NJW 1979, 2059).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 32/89

    Schutzbereich des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09
    Eine darüber hinausgehende Entscheidung in der Sache hat, solange der Verfahrensfehler nicht geheilt ist (§ 295 ZPO), auszuscheiden, denn die in dem angegriffenen Urteil getroffenen Feststellungen können keine tragfähige Grundlage einer rechtsmittelrechtlichen Überprüfung bilden, da die Vorinstanz bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen überhaupt keine streitige Entscheidung hätte treffen dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1989 - VI ZR 32/89 Juris-Tz 16 = WM 1990, 771).
  • BGH, 29.01.1976 - IX ZR 28/73

    Verfahrensunterbrechung durch Verlust der Postulationsfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09
    19 b) Ein trotz Unterbrechung des Rechtsstreits nach § 240 ZPO erlassenes Urteil ist nicht nichtig, wohl aber anfechtbar (BGH, Urt. v. 29.01.1976 - IX ZR 28/73 - BGHZ 66, 59, 62).
  • OLG Köln, 06.06.1994 - 12 U 186/93

    Urteil; Unkenntnis der Konkurseröffnung; Unwirksamkeit ; Unterbrechung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09
    Daher kann gegen ein solches Urteil zwar das zulässige Rechtsmittel eingelegt werden, aber vorerst nur mit dem Ziel, den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 06.06.1994 - 12 U 186/93) oder den Verfahrensfehler zu korrigieren.
  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 57.65

    Ausübung eines Handwerks durch das gewerbsmäßige Fensterputzen nur mit Wasser und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09
    Rn. 28 Die Herstellung derartiger Aufnahmen zählt seit jeher zu den ureigensten Tätigkeiten eines Fotografen, bildete eine wesentliche Teiltätigkeit des Berufsbildes für das Fotografenhandwerk i.S.d. VO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Fotografenhandwerk i.d.F. vom 17.11.1978 (BGBl Teil I S. 1806 f), macht den Kernbereich des Fotografenhandwerks aus und gibt ihm sein essentielles Gepräge (BVerwGE 28, 128, 131; GewArch 1979 S. 378).
  • OLG München, 03.12.1992 - 6 U 2473/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09
    Ob eine Tätigkeit auf künstlerischem oder handwerklichem Gebiet liegt, hängt davon ab, ob sie im wesentlichen eine erlernbare Arbeit darstellt oder als eigenschöpferisches gestaltendes Schaffen anzusehen ist ohne erlernbare Voraussetzungen (vgl. zu alledem etwa auch OLG München, MDR 1993, 434).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1981 - 4 A 246/80
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09
    Dies entspricht einhelliger Rspr. (vgl. z.B. des weiteren OLG Celle WRP 1987, 765; BayObLG GewArch 1984, 383; OVG NW GewArch 1982, 134).
  • OVG Hamburg, 17.07.2018 - 5 Bf 146/17

    Pflichtmitgliedschaft von Fotografen in der Handwerkskammer

    Rn. 26 Ein solches Kriterium ist etwa, ob die betreffende Tätigkeit im Wesentlichen eine erlernbare Arbeit darstellt oder ob sie als eigenschöpferisches gestaltendes Schaffen anzusehen ist (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 18.8.2010, 3 U 149/09, juris Rn. 28).

    Der Fotograf muss gemäß seinem Fachwissen die richtige Kamera, das richtige Objektiv bzw. die richtige, den Bildausschnitt bestimmende Brennweite, die geeigneten Lichtquellen (Freilicht, Kunstlicht, Blitzlicht oder vorhandenes Licht) und andere Parameter mehr auswählen und korrekt anwenden, um das vom Kunden gewünschte Ergebnis zu erzielen; dies ist keine freie künstlerische Handlung, sondern Handwerk (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 18.8.2010, a. a. O., Rn. 28).

  • VG Koblenz, 01.07.2021 - 5 L 475/21

    Das Anbieten von Brautfrisuren stellt ein zulassungspflichtiges Handwerk dar

    Dabei steht einer Einordnung als handwerkliche Tätigkeit nicht entgegen, wenn einzelne künstlerische Elemente in der Tätigkeit enthalten sind (vgl. OLG München…, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 6 U 2473/92 -, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. August 2010 - 3 U 149/09 -, juris Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 4 U 137/13

    Nachverteilungsanordnung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Gerichtliche …

    Dies war unter der Geltung der Konkursordnung für die Eröffnung des Konkursverfahrens allgemein anerkannt (etwa BGH NJW 1995, 2563 u. NJW 1997, 1445), gilt aber auch unter der Geltung der Insolvenzordnung (BGH NZI 2009, 783 Tz. 6;… OLG Hamm MDR 2011, 888 Rn. 16 in Juris;… OLG Oldenburg MDR 2005, 836 Rn. 10 Juris; OLG Brandenburg , Urteil vom 18.08.2010, 3 U 149/09 Rn. 19 in Juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 24 U 97/15

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer …

    Rn. 23 Aufgrund der relativen Unwirksamkeit der landgerichtlichen Entscheidung gemäß §§ 240, 249 Abs. 2 ZPO ist das Urteil aufzuheben und zurückzuverweisen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juli 1984 - VIII ZR 253/83; OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 1994 - 12 U 186/93, mwN; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. August 2010 - 3 U 149/09, Rz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Anordnung des Special Administration Regime …

    Rn. 14 Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, § 249 Abs. 3 ZPO sei nicht anwendbar, wenn zur Zeit der Unterbrechung noch Schriftsatzfristen nach § 283 ZPO liefen oder eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung geboten war (OLG Brandenburg, U. vom 18.08.2010, 3 U 149/09, Rz. 17, zitiert nach juris;… Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 249, Rn. 8;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 249, Rn. 18;… Münchener Komm./Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 249, Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - 24 U 97/15

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei …

    Rn. 23 Aufgrund der relativen Unwirksamkeit der landgerichtlichen Entscheidung gemäß §§ 240, 249 Abs. 2 ZPO ist das Urteil aufzuheben und zurückzuverweisen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juli 1984 - VIII ZR 253/83; OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 1994 - 12 U 186/93, mwN; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. August 2010 - 3 U 149/09, Rz. 19).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 149/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,124168
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 149/09 (https://dejure.org/2011,124168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.06.2011 - L 3 U 149/09 (https://dejure.org/2011,124168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - L 3 U 149/09 (https://dejure.org/2011,124168)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 149/09
    Für den hier maßgeblichen Bereich der Lärmschwerhörigkeit sind diese Erkenntnisse in dem unter Mitwirkung führender deutscher Audiologen entstandenen sog Königsteiner Merkblatt (…Empfehlungen für die Begutachtung der beruflichen Lärmschwerhörigkeit, 4. Aufl, 1995, abgedruckt in: Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung (BKV), Stand: April 2011, M 2301, S 6b ff; zu deren Bedeutung für die Beurteilung der Lärmschwerhörigkeit vgl BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 55/81 - juris; SozR 3-2200 § 581 Nr. 8) zusammengefasst.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R

    Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Unfall - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 149/09
    Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger an einer Lärmschwerhörigkeit erkrankt ist, dh an einer Schwerhörigkeit, die durch eine einen gewissen Zeitraum andauernde Lärmbelastung in bestimmter Höhe verursacht worden ist (zu diesem Begriff: Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2700 § 9 Nr. 5).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 149/09
    Die Frage des Ursachenzusammenhangs ist dabei durch medizinischen Sachverständigenbeweis zu klären, wobei der Gutachter den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand heranzuziehen hat, also die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin - von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen - Konsens besteht (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 55/81
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 149/09
    Für den hier maßgeblichen Bereich der Lärmschwerhörigkeit sind diese Erkenntnisse in dem unter Mitwirkung führender deutscher Audiologen entstandenen sog Königsteiner Merkblatt (…Empfehlungen für die Begutachtung der beruflichen Lärmschwerhörigkeit, 4. Aufl, 1995, abgedruckt in: Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung (BKV), Stand: April 2011, M 2301, S 6b ff; zu deren Bedeutung für die Beurteilung der Lärmschwerhörigkeit vgl BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 55/81 - juris;… SozR 3-2200 § 581 Nr. 8) zusammengefasst.
  • SG Lüneburg, 26.08.2011 - S 2 U 69/07

    Pericardergüsse und Pleuraergüsse werden nicht als Berufskrankheit eines …

    Aus Bl. 3 BA geht jedoch hervor, dass es dem Kläger auch um die Gewährung einer Rente ging, so dass nach dem sog Meistbegünstigungsprinzip (…hierzu zuletzt BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R, Rz. 29 m. w. N.) die Ablehnung einer Entschädigung hier als Ablehnung einer Rente zu interpretieren ist (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 29.06.2011 - L 3 U 149/09, S. 5).
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