Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.02.2007 - I-3 U 155/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 278; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847; ; ZPO § 256 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzthaftung wegen unterlassener Aufklärung über hohes Schlaganfallrisiko einer Operation im Schädelbasisbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung von Aufklärungspflichten in Bezug auf das Risiko eines Schlaganfalls nach einer Operation; Durchführung einer Operation ohne rechtfertigende Einwilligung; Bestehen von Aufklärungspflichten über Behandlungsalternativen zur radikalen Tumoroperation; Erfordernis ...
Verfahrensgang
- LG Bochum, 17.05.2006 - 6 O 588/04
- OLG Hamm, 05.02.2007 - I-3 U 155/06
- BGH, 25.09.2007 - VI ZR 52/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89
Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2007 - 3 U 155/06
Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich bei dem Schlaganfallsrisiko vorliegend um ein aufklärungspflichtiges Eingriffsrisiko, das dem Patienten vor der Operation ausdrücklich zu benennen ist, wenngleich das Selbstbestimmungsrecht des Patienten keine Aufklärung über jedes denkbare Risiko erfordert, sondern nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen (z. B. BGH NJW 1990, 2929;… Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdn. 394 m. w. N.).
- OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer offenen Operation am …
Das setzt aber voraus, dass sich ein Risiko des Eingriffs auch verwirklicht hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.02.2007, 3 U 155/06, zitiert nach JURIS). - OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Samenleiterdurchtrennung bei einer …
Weil die Penisverletzung den insofern gebilligten Sachverständigenausführungen zufolge (auch unter Berücksichtigung evtl. Verwachsungsbelastungen aufgrund stattgehabter Voroperationen) kein eingriffsspezifisches Risiko der Vasektomie darstellte, bestand nach der Rechtsprechung insofern bezüglich der (höchst selten vorkommenden) Penisverletzung keine ärztliche Risikohinweispflicht gegenüber dem Patienten (vgl. zum Aufklärungsbedarf bei seltenen, aber die Lebensführung ggfls. besonders belastenden Risiken : BGH, VersR 2000, 725, 726; OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007 - 3 U 155/06; OLG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 5 U 180/05;; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - 5 U 70/00).
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