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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13782
OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2007,13782)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.07.2007 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2007,13782)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2007,13782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem Mietpool als Voraussetzung der Finanzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Senats des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04 "institutionalisiertes Zusammenwirken") lasse sich eine Haftung der Beklagten für eigenes Aufklärungsverschulden nicht abschließend verneinen.

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine kreditgebende Bank nicht verpflichtet ist, den Darlehensnehmer auf Risiken hinzuweisen, die sich aus der Verwendung des Darlehens ergeben, insbesondere mit dem zu finanzierenden Geschäft verbunden sind (vgl. z. B. BGH WM 2003, 61 ff., XI ZR 6/04, Urteil vom 16. Mai 2006).

    Der Bundesgerichtshof hat vorliegend beanstandet, dass ein eigenes Aufklärungsverschulden der Beklagten im Hinblick auf seine neuere Rechtsprechung zum institutionalisierten Zusammenwirken (vgl. etwa Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04), die es im Zeitpunkt des Erlasses des aufgehobenen Urteils noch nicht gab, nicht abschließend verneint werden könne.

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    Zwar dürfte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Beispiel auch eine Täuschung über Baumängel - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zu einer Annahme einer Haftung der Bank wegen Verletzung einer eigenen Aufklärungspflicht unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens führen (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2006 - XI ZR 205/05, WM 2007, 114 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 19), sodass es auch nicht fern liegen dürfte, eine entsprechende Haftung auch dann in Betracht zu ziehen, wenn eine angekündigte Modernisierung von vornherein nicht stattfinden soll.

    Vielmehr stellt er etwa mit Urteil vom 19. September 2006 (XI ZR 204/04) und 17. Oktober 2006 (XI ZR 205/05), das nach der auch hier einschlägigen Rechtsprechung zum institutionalisierten Zusammenwirken ergangen ist, nach wie vor auf die bislang maßgeblichen Werte ab.

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    Grundsätzlich ist hierzu eingehender Vortrag erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04), an dem es aber fehlt.

    Vielmehr stellt er etwa mit Urteil vom 19. September 2006 (XI ZR 204/04) und 17. Oktober 2006 (XI ZR 205/05), das nach der auch hier einschlägigen Rechtsprechung zum institutionalisierten Zusammenwirken ergangen ist, nach wie vor auf die bislang maßgeblichen Werte ab.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 374/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    Der Bundesgerichtshof hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hin die Revision zugelassen und mit Urteil vom 19. Dezember 2006 (XI ZR 374/04) die Sache aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers oder der für ihn tätigen Vermittler bzw. des Verkaufsprospekts ist dann auszugehen, wenn sie objektiv grob falsch sind, sodass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der objektiven Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (XI ZR 374/04 Rn. 34 in dieser Sache m. w. N.).

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    Unabhängig davon, ob dieser Gesichtspunkt auch im Zusammenhang mit dem Wissensvorsprung wegen institutionalisierten Zusammenwirkens eine Rolle spielen kann oder ob eine Aufklärungspflicht der Bank insoweit nur wegen der Schaffung eines besonderen Gefährdungstatbestands in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 877), ergibt sich ein Haftungstatbestand aber nicht.
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    Zwar besteht eine solche dann, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (vgl. BGH, WM 2004, 172, 173 f.).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa NJW 2004, 154, 156).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvQ 2/03

    Einstweilige Anordnung gegen Verbot der Bildberichterstattung in einer …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    Insoweit hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei Eigentumswohnungen, die ihrer Natur nach sowohl zur Eigennutzung als auch zur Vermietung geeignet sind, für die Bewertung nicht ausschließlich auf das Ertragswertverfahren abgestellt werden kann, sondern der Verkehrswert vielmehr üblicherweise aus dem Kaufpreis abzuleiten ist, der beim Erwerb für gleichwertige Wohnungen zu erzielen ist, was mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang steht (BGH, NJW 2003, 2671 ff.).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen, wonach schon eine Abweichung von 1 DM/m² Abweichung bei den erzielbaren Mieterträgen aufklärungspflichtig sei, übersehen sie, dass die in Bezug genommene Entscheidung (Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, WM 2004, 422 ff.) einen zwischen Kunden und Bank abgeschlossenen Beratungsvertrag betrifft und die Bank das Anlageobjekt selbst empfohlen hatte, was vorliegend nicht gegeben ist.
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 3 U 162/04
    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine kreditgebende Bank nicht verpflichtet ist, den Darlehensnehmer auf Risiken hinzuweisen, die sich aus der Verwendung des Darlehens ergeben, insbesondere mit dem zu finanzierenden Geschäft verbunden sind (vgl. z. B. BGH WM 2003, 61 ff., XI ZR 6/04, Urteil vom 16. Mai 2006).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 428/07 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Juli 2007 - 3 U 162/04 -, c) das Urteil des Landgerichts Hannover vom 9. März 2004 - 7 O 362/02 - .
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9776
OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9776)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9776)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    HWG § 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    HWG § 3; UWG § 3 § 4 Nr. 11 § 5
    Streitgegenstand einer Unterlassungsklage gegen mehrere Werbeangaben in einer Anzeige; Zulässigkeit der Werbung für ein atypisches Neuroleptikum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassen der Bewerbung eines Arzneimittels mit irreführenden Angaben; Zulässigkeit der Bewerbung eines Arzneimittel als "Atypikum der nächsten Generation"; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit der Angabe einer ...

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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.10.2025 - I ZR 135/24

    Kollagen-Trinkampullen

    Rn. 36 Für die Ermittlung des Verständnisses der jeweils herausgegriffenen Passage kann auf den gesamten Inhalt der Anlage K 4 als konkrete Verletzungsform einschließlich der anderen beanstandeten Passagen (aA insoweit wohl OLG Hamburg, OLGR 2006, 873 [juris Rn. 73];… OLG Hamburg, WRP 2015, 1137 [juris Rn. 69];… OLG Hamm, GRUR 2023, 664 [juris Rn. 68];… Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl., vor § 12 Rn. 100; Schmidt, GRUR-Prax 2014, 71; offengelassen in BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2023 - I ZR 24/23, GRUR 2024, 476 [juris Rn. 24] = WRP 2024, 465 - Corona-Prophylaxe) zurückgegriffen werden.
  • OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14

    Nagelmykose - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel …

    Sind - wie hier - mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174; BeckRS 2006, 07865; GRUR-RR 2010, 67, 69 - Erste preisgünstige Alternative;… Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 3. Auflage, 2013, vor § 12 UWG Rn. 100).

    Hieraus folgt, dass eine gesondert angegriffene Angabe nicht wegen des irreführenden Gehalts einer anderen gesondert angegriffenen Angabe verboten werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174); wohl aber ist - wegen der Maßgeblichkeit des werblichen Gesamtzusammenhangs - der etwaig aufklärende Inhalt einer gesondert angegriffenen Angabe auch bei der Ermittlung des Verständnisses anderer gesondert angegriffener Angaben (ggf. irrtumsausschließend) zu berücksichtigen.

  • OLG Hamburg, 21.01.2016 - 3 U 38/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Preisvergleich von Arzneimitteln

    Rn. 67 Sind - wie hier - mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174;… Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Auflage, 2013, vor § 12 UWG Rn. 100).

    Hieraus folgt, dass eine gesonderte Angabe nicht wegen des irreführenden Gehalts einer anderen gesondert angegriffenen Angabe verboten werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174).

  • OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14

    AtopiControl - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Irreführende …

    Rn. 69 Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, PharmR 2007, 58 juris-Rn. 73;… Harte/Henning/Brüning, UWG, 3. Aufl. 2013, vor § 12 UWG Rz. 100).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung …

    a) Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels nur Gegenstand gesonderter, im Antrag jeweils auf das Werbemittel bezogener Unterlassungsanträge, so ist der Antrag jeweils auf ein Verbot gerichtet, das die einzelne Werbeangabe im konkreten werblichen Umfeld, aber losgelöst von den anderen, ebenfalls gesondert angegriffenen Angaben erfasst (so schon Senat PharmR 2007, 58).

    Rn. 44 aa) Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Senat PharmR 2007, 58 juris-Rn. 73;… Harte/Henning/Brüning, UWG, 3. Aufl. 2013, vor § 12 UWG Rz. 100).

  • OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführende Werbung außerhalb der …

    Mit der Bezugnahme auf eine im Antrag genannte Anlage ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 14.5.2005, Az. 3 U 162/04, Urteilsumdruck S. 13;… Harte-Henning-Brüning, UWG, Vor § 12 Rz. 100).
  • OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16

    Heilmittelwerbung: Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des …

    Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (vgl. Senat, Urteil v. 14.4.2005, Az. 3 U 162/04, PharmaR 2007, 58;… Brüning in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Auflage 2016, vor § 12 UWG Rn. 100).

    Hieraus folgt, dass eine gesondert angegriffene Angabe nicht wegen des irreführenden Gehalts einer anderen Angabe gesondert verboten werden kann (vgl. Senat, Urteil v. 14.4.2005, Az. 3 U 162/04, PharmaR 2007, 58).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.11.2005 - 3 U 162/04   

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https://dejure.org/2005,9198
OLG Köln, 22.11.2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9198)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9198)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • tis-gdv.de

    Qualifiziertes Verschulden

  • rechtsportal.de

    HGB § 429 Abs. 1, 3 § 433, BGB § 280
    Transportrecht - Auslieferung einer Zeitungsbeilage zum falschen Streuungszeitpunkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Frachtvertrag ; Verwechslung von Paletten ; Fehlerhafte Auslieferung von Prospekten ; Verletzung vertraglicher Pflichten

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2005 - 3 U 162/04
    Dabei sind in erster Linie Erfahrungssätze heranzuziehen; zudem kann der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe nahe liegen (BGHZ 158, 322).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 158, 322) handelt es sich beim Umschlag von Transportgütern um einen schadensanfälligen Bereich, der deshalb so organisiert werden muss, dass ausreichende Ein- und Ausgangskontrollen stattfinden, die im Regelfall einen körperlichen Abgleich der papier- bzw. EDV-mäßig erfassten Ware erfordern.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.10.2004 - 3 U 162/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,36782
OLG Celle, 27.10.2004 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2004,36782)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.10.2004 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2004,36782)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2004,36782)
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