Rechtsprechung
| OLG Rostock, 26.05.2003 - 3 U 173/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; BGB § 121; ; BGB § 150 Abs. 1; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 148; ; BGB § 273
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage des Anspruchs auf rückständige Miete sowie Nebenkostenvorauszahlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebungsvertrag über Mietverhältnis; Annahme des Antrags außerhalb der Frist ; Stillschweigendes Zustandekommen eines Aufhebungsvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verspätete Annahme des Vertragsangebots: Kein Vertraggschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 08.11.2001 - 8 O 115/01
- OLG Rostock, 26.05.2003 - 3 U 173/01
- OLG Rostock, 23.06.2003 - 3 U 173/01
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 23.06.2003 - 3 U 173/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 08.11.2001 - 8 O 115/01
- OLG Rostock, 26.05.2003 - 3 U 173/01
- OLG Rostock, 23.06.2003 - 3 U 173/01
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 11 U 60/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens: …
(ebenso zu dem früher geltenden § 1 PrkV LG München…, Urteil vom 09.08.2007 - 12 O 18199/06, GWF 2008, 15 zitiert nach Juris Rn. 50 mit Verweis auf OLG Rostock, Urteil vom 23.6.2003 - 3 U 173/01). - LG Rostock, 26.04.2007 - 4 O 316/06
Gaslieferungsvertrag: Inhaltskontrolle der Preisanpassungsklauseln wegen Änderung …
Zwar wird teilweise die Rechtsansicht vertreten, es handele sich bei einer solchen Koppelung des Gaspreises an den Preis für leichtes Heizöl um ein zulässiges, im Energiegewerbe übliches Preisanpassungselement (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 23.06.2003,. Az.: 3 U 173/01), indessen lässt die Üblichkeit der Verwendung einer entsprechenden Klausel allein jedoch keinen hinreichenden Schluss zu, dass die Klausel den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen benachteiligt. - AG Rostock, 09.02.2007 - 41 C 55/06 Eine solche Klausel verstößt weder gegen § 307 Abs. 1 BGB noch gegen § 2 des PaPkG ( OLG Rostock, Urteil vom 23.06.2003, Aktenzeichen 3 U 173/01 ).
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