Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 21.09.2006 | OLG Frankfurt, 30.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3095
OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2007,3095)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2007 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2007,3095)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2007,3095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lehmputz - Abplatzen und Feuchtigkeitsbelastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 3 § 13 Nr. 3, 7 Abs. 3
    Gewährleistung für Lehmputz auf Bruchsteinwänden in denkmalgeschütztem Bauwerk - keine Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers bei stillschweigender Risikoübernahme durch Bauherrn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz für abplatzenden Lehmputz in einem denkmalgeschützten Bauwerk; Salzbelastung und Feuchtigkeitsbelastung von zu verputzenden Wänden; Prüfungspflicht und Hinweispflicht des Unternehmers im Fall einer stillschweigenden Risikoübernahme seitens des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann entfällt Hinweispflicht des Auftragnehmers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wände feucht - Putz bröckelt ab Weiß der bauleitende Architekt über ein Risiko Bescheid, muss der Handwerker den Bauherrn nicht warnen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Bedenkenmitteilung, wenn Auftraggeber über Mängelrisiko informiert ist! (IBR 2007, 242)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 821
  • BauR 2007, 931
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05
    Ausreichend ist, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient; hat der Wissensträger den Geschäftsherrn hingegen nur intern beraten, scheidet eine sinngemäße Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB aus (vgl. insgesamt BGH, Urt. v. 24.01.1992, NJW 1992, 1099 f.).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05
    Denn auch der Auftraggeber, der um Gefahren für das Gelingen des Werkes weiß, ist verpflichtet, durch Handlungen, die - wie ein entsprechender Hinweis hier - geeignet und unschwer möglich sind, dazu beizutragen, dass sich die Gefahr nicht realisiert (BGH, Urt. v. 14.09.1999, NJW 2000, 280 ff.).
  • KG, 06.04.1972 - 16 U 364/71

    Zur Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05
    Die Prüfungs- und Hinweispflicht entfällt, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der fachkundige Auftraggeber selbst oder durch seinen bauleitenden Vertreter (Architekt bzw. Sonderfachmann) ein bestimmtes Risiko erkannt und bewusst in Kauf genommen hat (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11.Auflage, Rn1521; vgl. auch KG BauR 1972, 239).
  • OLG Dresden, 29.06.2022 - 22 U 1689/20

    Ansprüche aus einem gekündigten Vertrag über eine Fassadenreinigung Vergütung für …

    Darf der Unternehmer dagegen davon ausgehen, dass dem Besteller bestimmte Risiken aufgrund eigener Sachkunde geläufig sind, ist von ihm nicht zu erwarten, dass er dem Besteller ohne besonderen Anlass eine aus seiner Sicht überflüssige Information zukommen lässt (OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2007 - 3 U 214/05 -, NJW-RR 2007, 821 ).
  • OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 10 U 23/24

    Kostentragung der Beseitigung des Mangels an einem Bauwerk; Architektenhaftung …

    Dies kann nur in Frage kommen, wenn der Auftragnehmer berechtigterweise auf die größere Fachkenntnis des ihn zur Vornahme einer baulichen Leistung anweisenden Auftraggebers vertrauen darf (vgl. BGH…, Urteil vom 30. Juni 1977 - VII ZR 325/74 -, Rn. 14, juris) oder er sich sicher sein kann, dass der fachkundige Auftraggeber bzw. sein bauleitender Vertreter (Architekt bzw. Sonderfachmann) ein bestimmtes Risiko erkannt und bewusst in Kauf genommen hat (OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2007 - 3 U 214/05 -, Rn. 4, juris;… vgl. auch Manteufel in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 18. Aufl., Rn. 2021).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 140/14

    Berufung im Bauprozess: Zulässigkeit der Berufung eines Gesamtschuldners bei …

    Es reicht aber - entgegen der beklagtenseits zitierten Entscheidung des OLG Köln vom 16.1.2007 - 3 U 214/05 - nicht aus, dass allein dem nicht rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Architekten das Risiko bekannt ist.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer; …

    Rn. 90 Die von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (zu vgl. OLG Köln, NJW-RR 2007, 821 822; OLG Köln, IBR 2009, 645 = BeckRS 2009, 25207) und Düsseldorf (zu vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2004, 99 ff.) rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.
  • OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10

    Anspruch des Auftragnehmers aus Anordnung des Auftraggebers betreffend die …

    Es reicht aus, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient, während eine Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet, wenn der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten hat (vgl. BGH NJW 1982, 1999 f.; OLG Köln NJW-RR 2007, 821; OLG Hamm OLGR 2001, 269).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2009 - 23 U 82/08

    Mängel eines Estrichs; Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßig …

    Eine Prüfungs- und Hinweispflicht kann erst entfallen, wenn der Auftraggeber bewusst, d.h. in Kenntnis einer hierdurch möglicherweise mangelhaft werdenden Bauleistung eine bestimmte Bauausführung anordnet (OLG Köln, Urteil vom 16.01.2007, 3 U 214/05, BGH NJW-RR 2007, 821; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, 5 U 71/01, BauR 2004, 99).
  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

    BGH, Urt.v. 07.03.2003 - V ZR 437/01; OLG Köln, Urt.v. 16.01.2007 - 3 U 214/05; OLG Frankfurt, Urt.v. 02.02.2010 - 10 U 155/09, 58; OLG Brandenburg, Urt.v. 25.08.2011 - 12 U 69/10.
  • OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03

    Muss Auftragnehmer klüger als der fachkundige Auftraggeber sein?

    Die Prüfungs- und Hinweispflicht entfällt deshalb, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der fachkundige Auftraggeber selbst oder durch seine bauleitenden Vertreter (Architekt bzw. Sonderfachmann) ein bestimmtes Risiko erkannt und bewusst in Kauf genommen hat (OLG Köln Urt. v. 16.01.2007 - 3 U 214/05 - NJW-RR 2007, 821 f.).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2024 - 6 U 2127/20

    Auftraggeber wird fachkundig vertreten: Kein Bedenkenhinweis erforderlich!

    Ist der Architekt des Bestellers umfassend rechtsgeschäftlich bevollmächtigt, muss sich der Besteller die Kenntnisse des Architekten zurechnen lassen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 16.1. 2007 - 3 U 214/05, NJW-RR 2007, 821).
  • OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 59/07

    Planungsfehler: Verlangen von Zuschuss vor Mängelbeseitung möglich?

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 16.01.2007, Az. 3 U 241/05 (NJW-RR 2007, 821, 822), gibt keine Veranlassung, die Beklagte nicht als zur Bedenkenanmeldung verpflichtet anzusehen.
  • OLG Nürnberg, 27.02.2024 - 6 U 2127/20

    Werklohnanspruch, Mängelrechte, Bedenkenhinweispflicht, …

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2009 - 23 U 127/08

    Schulden der Funktionstauglichkeit von Fliesenarbeiten auch im Bereich des …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.09.2006 - 3 U 214/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13333
OLG Hamburg, 21.09.2006 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2006,13333)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2006 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2006,13333)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2006 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2006,13333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    HWG § 3 Satz 1; ; UWG § 3; ; UWG § 8; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbs- und Werbegrenzen eines Heilmittels im dermatologischen Bereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruchs im Hinblick auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von Psoriasis (Schuppenflechte); Verständnis des Begriffs der "dauerhaften Kontrollierbarkeit" bei einem zur Behandlung der Psoriasis zugelassenen Arzneimittel; Verständnis des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2006 - 3 U 214/05
    Für die Beantwortung der Frage, ob Werbung als irreführend anzusehen ist, ist auf das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung abzustellen (BGH GRUR 2003, 247, 248 - Thermal Bad; BGH NJW 2004, 439 - Mindestverzinsung; BGH WRP 2005, 480, 483 - Epson Tinte).

    Die Verkehrsanschauung orientiert sich am Wortsinn der Werbeaussage, d. h. am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (BGH GRUR 2003, 247, 248 - Thermal Bad;… Baumbach/Hefermehl-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. 2004, § 5 Rn. 2.65).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2006 - 3 U 214/05
    Für die Beantwortung der Frage, ob Werbung als irreführend anzusehen ist, ist auf das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung abzustellen (BGH GRUR 2003, 247, 248 - Thermal Bad; BGH NJW 2004, 439 - Mindestverzinsung; BGH WRP 2005, 480, 483 - Epson Tinte).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2006 - 3 U 214/05
    Für die Beantwortung der Frage, ob Werbung als irreführend anzusehen ist, ist auf das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung abzustellen (BGH GRUR 2003, 247, 248 - Thermal Bad; BGH NJW 2004, 439 - Mindestverzinsung; BGH WRP 2005, 480, 483 - Epson Tinte).
  • OLG Köln, 11.11.2016 - 6 U 83/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Medizinproduktes "zur Kontrolle und …

    Ein solches Verständnis steht nicht nur in Einklang mit der von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 21.09.2006, 3 U 214/05, Bl. 99 ff. GA), sondern insbesondere auch der vom Antragsteller selbst in anderen Verfahren vor dem OLG Hamburg (3 U 215/14, Urteil vom 16.07.2015, MDR 2015, 1087) vertretenen Ansicht, nämlich dass durch die Verwendung der Bezeichnung "AtopiControl" für Produkte im Bereich der Pflege mit medizinischem Anspruch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der falsche Eindruck entstehe, dass es sich um Arzneimittel zur Behandlung von Neurodermitis handele, und dass die Produkte geeignet seien, Neurodermitis zu heilen oder jedenfalls zu lindern: Dem Verbraucher werde der Eindruck vermittelt, dass durch die Anwendung der Produkte die Atopie in Form des atopischen Ekzems kontrolliert werden könne; der Verbraucher werde daher annehmen, dass er durch die Anwendung der Produkte die Symptome der Neurodermitis beherrschen, d.h. heilen oder jedenfalls lindern könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2006 - 3 U 214/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,59137
OLG Frankfurt, 30.08.2006 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2006,59137)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2006 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2006,59137)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2006 - 3 U 214/05 (https://dejure.org/2006,59137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,59137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht