Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 222/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 ; ZPO § 172 § 929
Die Werbeangabe "GGG DSL-Tarife - 6 Monate kostenlos nutzen" ist in unerläuterter Form irreführend - Fehlender Hinweis auf Versandkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
"ggg DSL-Tarife
6 Monate kostenlos" - Unlautere und irreführende Werbung für DSL-Tarife. Zu den Anforderungen an die Erläuterung von Werbeaussagen, insb. hinsichtlich Versandkostenangaben und der Erläuterung von Sternchenvermerken. §§ 3, 5 UWG
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Versandkosten erst in AGB unzureichend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung des Merkmals "irreführend" in § 5 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG); Voraussetzungen irreführender Werbung, wenn im Internet für einen Internet-Zugangsvertrag geworben und im Zusammenhang damit auf dieser Internetseite auch für Waren mit ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.06.2004 - 407 O 58/04
- OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 222/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 222/04
(d) Aus der BGH-Entscheidung "Epson-Tinte" ergibt sich nichts anderes (BGH WRP 2005, 480), der dortige Sachverhalt betraf die Verwendung von insoweit unmissverständlichen bzw. "sprechenden" Links.
- OLG Braunschweig, 22.01.2015 - 2 U 110/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit einem Preisnachlass …
Dies gilt auch dann, wenn von Feststellungen des Landgerichts zur Verkehrsvorstellung abgewichen werden soll und die Kammer für Handelssachen mit ihren ehrenamtlich tätigen Handelsrichtern entschieden hat (so OLG Hamburg, Urt. v. 14.04.2005 - 3 U 222/04, WRP 2006, 771). - KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
Kostenfestsetzung: Wirksamkeitserfordernis der Zustellung der …
Allein der Hinweis in einer Beschlussverfügung, dass eine Schutzschrift vorgelegen habe (ohne dass im Rubrum der Verfügung die Verfahrensbevollmächtigten aufgenommen worden sind), genügt daher nicht, um die Verpflichtung zur Zustellung an die Verfahrensbevollmächtigten auszulösen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 U 102/83 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. April 2005 - 3 U 222/04 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.04.2005 - 3 U 222/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; GOZ § 1 Abs. 2 Satz 1; ; GOZ § 1 Abs. 2; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 611
- IWW
- rechtsportal.de
GOZ § 1 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1
Zum Honoraranspruch bei fehlerhafter zahnärztlicher Leistung - Qualifizierung des zahnärztlichen Behandlungsvertrages als Dienstvertrag - Wolters Kluwer
Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung; Behandlungsvertrag eines Zahnarztes als Dienstvertrag; Vergütung bei fehlerhafter zahnärztlicher Leistung; Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Privatliquidation - Honoraranspruch auch bei Behandlungsfehler!
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 05.07.2004 - 25 O 303/03
- OLG Hamm, 06.04.2005 - 3 U 222/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2005 - 3 U 222/04
Insoweit ist von der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung dann auszugehen, wenn eine allgemein anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, und diese Methode auch geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (so BGH NJW 1996, 3074). - KG, 21.09.1999 - 6 U 261/98
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2005 - 3 U 222/04
Zwar ist der behandelnde Arzt im Rahmen des Vertragsverhältnisses über die Erbringung der zahnärztlichen Leistungen hinaus verpflichtet, seinen Patienten in gewissem Umfang auch über die wirtschaftlichen Folgen der Behandlung aufzuklären (vgl. KG VersR 2000, 89 mwN).
- OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
Schadensersatzansprüche nach einer zahnärztlichen Behandlung; Vertretbare und …
Ein dem Honoraranspruch entgegenstehender Schadensersatzanspruch aufgrund einer unzureichenden Aufklärung über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Patient darlegt und beweist, dass sich infolge der unzureichenden Aufklärung für ihn rechtliche und wirtschaftliche Nachteile ergeben haben, die andernfalls ausgeblieben wären (OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2006, Az.: 5 U 180/06; ähnlich auch OLG Hamm, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: 3 U 222/04).
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